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23.09.16
13:37 Uhr
SPD

Simone Lange zu TOP 32: Kinderehen sind grausam - Minderjährige schützen!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 23. September 2016


TOP 32, Kinderehen passen nicht zu unseren Werten – Schutzfunktion des Staates stärken (Drs. 18/4511, 18/4664, 18/4675)



Simone Lange:
Kinderehen sind grausam – Minderjährige schützen!


Kinderbräute, Kinderverlobungen und Kinderehen sind Themen, die wir für uns überwunden glaubten und denen wir uns neu gegenübergestellt sehen. Umso besser ist es, dass die deutsche Rechtslage hier eindeutig ist und Kinderehen mit nichts zu rechtfertigen sind.
Obwohl es auch in Syrien oder der Türkei rechtlich untersagt ist, im Kindesalter zu heiraten, wird es in diesen Ländern oft religiös begründet. In Syrien gar stieg die Quote der minderjährigen Ehen auf 50 Prozent, meist religiös begründet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Landtag ist sich heute einig: Kinderehen sind nicht religiös begründbar, sie sind mit nichts begründbar. Kinderehen sind schlichtweg grausam!
Wie ist die nun die rechtliche Situation in Deutschland? Das deutsche Recht ist an dieser Stelle eindeutig. Kinderehen sind in Deutschland verboten! Eine Eheschließung ist in Deutschland grundsätzlich erst mit 18 Jahren möglich, in engen Grenzen bereits früher, das Mindestalter beträgt aber unzweideutig 16 Jahre. 2



Wie gehen wir mit im Ausland geschlossenen Ehen um? Auch Ausland geschlossene Kinderehen werden in Deutschland nicht anerkannt. Hier gilt der grundgesetzlich verankerte Minderjährigenschutz. Ein Ehegattenzuzug gewährt das deutsche Recht minderjährig verheirateten Flüchtlingen nicht und eine Aufenthaltserlaubnis wird nur erteilt, wenn beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben. Unterhalts- und Erbschaftsfragen gilt es im Rahmen der Aberkennung einer bestehenden Kinderehe zu regeln.
Wir begrüßen die von Bundesjustizminister eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die die aktuellen Fragen zu den Anerkennungsverfahren klären und entsprechende rechtliche Regelungen auf den Weg bringen soll.
Eines muss dabei klar sein: Die Rechtsfolgen der Aberkennung einer Kinderehe dürfen nicht zu Lasten der Mädchen und jungen Frauen gehen, die es hier zu schützen gilt!