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12.10.16
15:28 Uhr
CDU

Heike Franzen zu TOP 17: Zentrale Fragestellungen sind noch nicht geklärt

Bildungspolitik
Nr. 452/16 vom 12. Oktober 2016
Heike Franzen zu TOP 17: Zentrale Fragestellungen sind noch nicht geklärt
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Zunächst einmal möchte ich den Piraten für ihre Große Anfrage danken. Damit greifen sie ein Thema auf, das zukünftig hoffentlich mehr Raum in allen Bildungseinrichtungen einnehmen wird. Den freien Zugang zu Unterrichtsmaterialien, deren individuelle Verwendung und Gestaltung.
Wie Unterricht gestaltet wird, welches Material wann und wie zum Einsatz kommt und wie es bearbeitet wird, dass liegt in der täglichen Entscheidung von Lehrkräften. Dabei können OER-Materialien ein gutes Instrument sein. OER-Materialien im Unterricht zu bearbeiten, neu zusammenzustellen und so gestaltete Unterrichtseinheiten an andere weiterzugeben, erschließt neue Möglichkeiten der Unterrichtsvorbereitung und -gestaltung. OER hat also ein großes Potenzial zur Qualitätsentwicklung von Lehrmaterialien beizutragen und die Nutzung digitaler Medien im Unterricht zu unterstützen. Dazu kann die Mediathek des IQSH einen großen Beitrag leisten, indem sie diese Medien zur Verfügung stellt und vor allem die Qualität der Angebote vorher geprüft werden. Das klingt erst einmal ganz einfach.
Ich bin in der letzten Zeit immer wieder gefragt worden, was denn OER ist und ich möchte aus der Antwort auf die Großen Anfrage zitieren: „Dieser folgend
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 sind OER „Lehr-, Lern- und Forschungsressourcen in Form jeden Mediums, digital oder anderweitig, die gemeinfrei sind oder unter einer offenen Lizenz veröffentlicht wurden, welche den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Andere ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen erlaubt.“ So kompliziert wie dieser Satz klingt, so kompliziert ist auch der Sachverhalt. Bis jetzt sind zentrale Fragestellungen für die Verwendung von OER noch nicht zufriedenstellend geklärt. Dabei geht es um die Qualitätskontrolle, die Urheberrechtskennzeichnung und die Rechtssicherheit.
Bereits seit September 2013 arbeitet eine Arbeitsgruppe des Bundesforschungsministeriums und der Kultusministerkonferenz an diesem Thema und hat im letzten Jahr einen Bericht dazu vorgelegt. Vorschläge für eine einfachere, rechtssichere Lösung sollen erarbeitet werden. Und das ist auch notwendig, damit die Bildungseinrichtungen rechtssicher arbeiten können. Insbesondere die Frage der Urheberrechte ist hier zu berücksichtigen. Urheber bleiben auch bei einer Veröffentlichung als OER Rechteinhaber. Um die Inhalte zugänglich zu machen, werden meist Lizenzen über das Creative-Commons-Lizenzsystem vergeben. Die Entscheidung über die Nutzungsbedingung und den Umfang der Nutzung trifft, aus meiner Sicht, auch zu Recht der Urheber. Das allerdings führt dazu, dass dieses System, auf Grund der zahlreichen Vorgaben, die von den Nutzern erfüllt werden müssen, für pragmatischen Einsatz im Alltag zu kompliziert ist.
Darüber hinaus sind OER nicht die einzige Möglichkeit, Unterrichtsinhalte zu gestalten. Sie können ein bereicherndes Element werden, wenn die rechtlichen und qualitativen Fragestellungen geklärt sind. Da gibt es allerdings noch weitere Akteure auf Bundes- und EU-Ebene, die hier mitentscheiden müssen. Sollte es zu einer Lösung der Fragen kommen, dann sollten es eine gemeinsame Online-Plattform mit Schnittstellen zu den Mediatheken der einzelnen Bundesländer geben. Dann können dort veröffentlichte Inhalte auch gleich in allen Bundesländern genutzt werden.
Bis jetzt steckt dieses Thema in Schleswig-Holstein noch in den Kinderschuhen. Aber die in der Antwort auf die Große Anfrage aufgezeigten Initiativen, insbesondere der Hochschulen, sollten wir weiter unterstützen.



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