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12.10.16
16:34 Uhr
CDU

Petra Nicolaisen zu TOP 4: Moral und Anstand lassen sich nicht gesetzlich verordnen

Innenpolitik
Nr. 454/16 vom 12. Oktober 2016
Petra Nicolaisen zu TOP 4: Moral und Anstand lassen sich nicht gesetzlich verordnen
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Moral und Anstand lassen sich nicht gesetzlich verordnen. Auch nicht für Ministerinnen und Minister. Es war der ehemalige SPD-Innenminister, Andreas Breitner, der hier in Schleswig-Holstein die Diskussion über die Notwendigkeit von Karenzzeiten angeheizt hat.
Andreas Breitner hat sich aus seinem Ministeramt heraus aktiv um einen neuen Job beim Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen bemüht. Am Ende hat er sein Ministeramt hierfür aufgegeben. Ja, dieser Vorgang hatte ein Geschmäckle! Andreas Breitner war als Innenminister für den Wohnungsbau in Schleswig-Holstein zuständig.
Und: Herr Breitner hatte nicht einmal den Ministerpräsidenten über seine Pläne informiert. Erst mit seinem Rücktritt, der nach seiner Wahl zum Direktor des Verbandes erfolgte, hat er seinen Kabinettschef informiert. Bei aller Kritik an diesem Vorgehen stellt sich mir aber die Frage: Ist der Fall Breitner Beweis für eine bestehende Lücke im Gesetz? Oder ist die Art und Weise seines Ausscheidens nicht vielmehr ein Ausdruck tiefen Misstrauens im Kabinett Albig?
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Wir hatten uns gemeinsam vorgenommen das Thema Karenzzeiten in der gebotenen Weise zu diskutieren. Diesen Weg hat die Koalition allerdings verlassen, als der Kollege Peters im Juli per Pressemitteilung den gemeinsamen Versuch beendet hat. Auch das entspricht nach meinem Empfinden nicht dem politischen Anstand, Herr Kollege Peters.
Das Problem an Ihrem Gesetzentwurf ist: Er löst kein Problem. Im Grunde schafft er nur noch zusätzliche Probleme. Faktisch soll die Landesregierung für einen ausscheidenden Minister künftig ein Berufsverbot verhängen können. Die hierfür erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen haben Sie dabei so formuliert, dass alles oder nichts darunter fallen kann. Rechtssicher ist das nicht.
Und ich sage Ihnen auch: Die Qualität von Regierungsmitgliedern werden Sie mit einem solchen Gesetz sicher nicht steigern. Eigentlich ist es doch wünschenswert, wenn Experten, z.B. aus der Wirtschaft für Regierungsämter gewonnen werden können. Doch wer soll sich eigentlich für ein Regierungsamt zur Verfügung stellen, wenn er absehen kann, dass er danach erst nach längerer Wartezeit in seinen alten Job zurück kehren kann?
Sie unterstützen mit Ihrem Gesetzentwurf massiv Vorurteile, die in Teilen der Bevölkerung gegen Politiker bestehen. Ich teile dieses Bild ausdrücklich nicht.
Ja: Es ist eine Tatsache, dass im Kabinett Albig zwei ehemalige Minister zu finden waren, die von politischem Anstand nicht viel gehalten haben. Neben dem schon erwähnten ehemaligen Innenminister auch die ehemalige Bildungsministerin, Waltraud Wende. Und hier zeigt sich, dass ihr vermeintlicher Vorstoß zum gesetzlich verordneten Anstand nichts weiter ist, als eine PR-Maßnahme.
Bei Frau Wende war sehr früh klar, dass jemand mit politischem Anstand nie auf die Idee gekommen wäre, eine solche Rückkehrvereinbarung, wie sie, zu treffen. Trotzdem haben SPD, Grüne und SSW und auch Ministerpräsident ihr Verhalten bis zum Ende verteidigt.
Es würde viel mehr bringen, wenn Sie Anstand im politischen Alltag vorleben würden. Mit Ihrem Gesetz schaffen Sie eine Scheinlösung und bedienen bestehende Ressentiments gegenüber Politikern. Sie erschweren den Zugang von Fachleuten zu Ministerämtern. Und Sie schaffen ein Eingangstor für Klagen gegen eine Untersagung, weil Ihr Gesetz absolut schwammig formuliert ist.



Seite 2/3 Wohlweislich soll das Gesetz dann ja auch erst für die nächste Landesregierung gelten, der Sie nicht mehr angehören werden.



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