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14.10.16
12:41 Uhr
CDU

Heike Franzen zu TOP 47: Die höchsten Kosten verursacht längst nicht mehr das Material

Bildungspolitik
Nr. 466/16 vom 14. Oktober 2016
Heike Franzen zu TOP 47: Die höchsten Kosten verursacht längst nicht mehr das Material
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Zunächst möchte ich mich bei den Verfassern der vorliegenden Studie für ihre Arbeit bedanken. Die Studie zeigt sehr differenziert auf, was Eltern an schleswig-holsteinischen Schulen für die Bildung und Betreuung ihrer Kinder ausgeben. Durchschnittlich sind das rund 1.000 € pro Schuljahr. Das kann für die Elternhäuser, je nach ihrem Einkommen, zu erheblichen Belastungen führen. Allerdings zeigt die Studie auch auf, dass die Belastungen an einigen Stellen alle Eltern treffen und an anderen Stellen sehr unterschiedliche Belastungen auslösen. Auf eines will ich aber vorweg schon einmal hinweisen:
Es sind in der Regel nicht die Unterrichtsmaterialien wie Stifte und Hefte, die die Eltern am stärksten belasten. Sie liegen durchschnittlich bei 172 bis 182 € im Jahr. Allerdings sind sie von allen Eltern aufzubringen und daher auch nicht außer Acht zu lassen. Insbesondere der Bereich Versorgung, wie Fahrtkosten zur Schule, der Mittagsverpflegung und der Nachmittagsbetreuung und der Bereich der Nachhilfe lösen die höchsten Kosten für die Eltern aus. Bei der Versorgung liegen sie bei durchschnittlich 312 €. Insgesamt investieren Eltern mit höherem Bildungsabschluss – vermutlich dann auch mit dem höheren Einkommen – mehr in die Bildung ihrer Kinder als Eltern mit einem niedrigen Bildungsabschluss. Das fällt insbesondere bei der Nachhilfe auf.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Hier tragen die Eltern mit einem Hochschulstudium die höchsten Kosten für die Nachhilfe. Aber auch bei den Betreuungskosten ist das deutlich zu sehen. Die Studie zeigt allerdings auch auf, dass gerade Eltern, die nicht erwerbstätig sind, in vielen Bereichen vom Staat unterstützt werden. So können beispielsweise die Schülerbeförderungskosten, Aufwendungen für Klassenfahrten und Schulbedarf, in manchen Fällen auch die Nachhilfe und auch die Kosten für die Mittagsverpflegung entweder anteilig oder auch ganz erstattet werden.
Eine pauschale Aussage über die tatsächlichen Ausgaben von Eltern für den Schulbesuch lässt sich also nicht machen. Ein paar Auffälligkeiten sollten wir uns aber bei der Beratung im Ausschuss noch einmal anschauen. So zeigt sich, dass die Kosten für die Versorgung an den Gymnasien mit rund 300 € deutlich höher sind als an den Gemeinschaftsschulen. Das sollten wir uns noch mal genauer anschauen und die Gründe dafür hinterfragen. Bei der Nachhilfe fällt auf, dass hier die Kosten der Eltern von Kindern an Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe mit 180€ am höchsten sind.
In der Oberstufe fallen die Unterschiede zwischen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen nicht mehr so deutlich auf. Allerdings steigen hier noch mal die Kosten für die Versorgung. Und an den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe liegen die Kosten der Eltern für die Nachhilfe mit rund 300 € doppelt so hoch wie an den Oberstufen der Gymnasien. Auch über die Klassenstufen hinweg verteilen sich die Kosten sehr unterschiedlich. Während sie in der Grundschulzeit meist unter 1000€ liegen, können sie in der Oberstufe auch mal die Marke von 1.400€ überschreiten. Einer der Gründe dafür sind sicherlich auch die Klassenfahrten, die schnell mal eine solche Statistik nach oben anheben können.
Bei Eltern mit Migrationshintergrund fallen die hohen Kosten für die Nachhilfe ins Auge. Man merkt schon, dass die Fragen der Versorgung und der Nachhilfe die größten Posten bei den Kosten der Eltern für die Bildung ihrer Kinder sind. Und man kann auch sagen, je älter die Kinder in der Schule werden, umso höher steigen auch die Aufwendungen der Eltern. Bevor, wie bereits geschehen, pauschale Forderungen erhoben werden, sollten wir uns noch einmal mit der Studie im Einzelnen beschäftigen und diskutieren, bei welchen Ausgaben der Staat unterstützen kann und sollte. Hier muss eine individuelle Betrachtung der Situation von Familien im Vordergrund stehen. Ich will aber für meine Fraktion auch sagen, dass es hier Grenzen gibt.
Der Staat kann nicht die Vollkaskoversorgung übernehmen. Was er aber leisten muss, ist Kinder nicht wegen des Einkommen oder des Bildungsstandes der Eltern vom Bildungserfolg auszuschließen.

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