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14.10.16
15:45 Uhr
CDU

Daniel Günther und Hans-Jörn Arp: Neuregelung der Bund-Länder Finanzbeziehungen und Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft sind gut für Schleswig-Holstein

Finanzpolitik
Nr. 467/2016 vom 14. Oktober 2016
Daniel Günther und Hans-Jörn Arp: Neuregelung der Bund-Länder Finanzbeziehungen und Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft sind gut für Schleswig-Holstein
Der Vorsitzende und der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther und Hans-Jörn Arp, haben die Einigung von Bund und Ländern über eine Neuregelung der Finanzbeziehungen und die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft heute (14. Oktober 2016) begrüßt:
„Diese Einigung ist ein großes Signal staatspolitischer Verantwortung und unterstreicht die Handlungsfähigkeit von Bund und Ländern. Für Schleswig-Holstein bedeutet sie noch einmal eine deutliche Steigerung der Einnahmen. Das entlastet den Landeshaushalt ab 2020 erheblich. Die Albig-Regierung und die sie tragenden Fraktionen aus SPD, Grünen und SSW sind nun aufgefordert, die sich daraus ergebenden Spielräume nicht bereits in dieser Legislaturperiode auszuschöpfen“, so Günther.
Erfreulich sei in diesem Zusammenhang auch die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft.
„Noch vor wenigen Tagen hat Verkehrsminister Meyer unseren entsprechenden Vorschlag abgelehnt. Zum Glück für Schleswig-Holstein hat er sich mal wieder nicht durchsetzen können“, erklärte Arp in Kiel.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Meyers Warnung, wonach sich die Chancen auf eine Realisierung beispielsweise der B 5 durch die Bundesgesellschaft nicht verbessern würden, nannte der CDU-Verkehrspolitiker lächerlich. „Angesichts von Null neu gebauten und Null fertig geplanten Kilometern an Bundesfernstraßen in Meyers bisheriger Amtszeit ist das wirklich eine kühne Bewertung. Schlechter kann es auf keinen Fall werden“, so Arp.



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