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24.10.16
14:45 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zum Jahresbericht des Landeslabors

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 451.16 / 24.10.2016

Der gesundheitliche Verbraucherschutz wurde gestärkt
Zum heute veröffentlichten Jahresbericht 2015 des Landeslabors Schleswig-Holstein sagt der verbraucherschutzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:
Der gesundheitliche Verbraucherschutz hat für uns einen hohen Stellenwert. Daher freue ich mich, dass die Arbeit des Landeslabors in den letzten Jahren gestärkt werden konnte, wie der vorliegende Bericht zeigt. Die Aufgaben sind vielfältig: Ist die Zutatenlis- te vollständig und korrekt? Wird bei der Werbung getäuscht und getrickst? Ist die Hygi- ene in Ordnung? Sind Rückstände nachzuweisen? Die Arbeit des Landeslabors dient dem Schutz sowohl der Gesundheit als auch des berechtigten Interesses der Verbrau- cherInnen nach vollständiger und nachvollziehbarer Information.
Erfreulich ist auch in weiten Teilen der Inhalt des Berichtes. Zum Beispiel bei den Pes- tizidrückständen in Lebensmitteln. Hier gab es lediglich in einem untersuchten Fall eine Überschreitung der zulässigen Höchstgrenze. Jedoch zeigt die beträchtliche Anzahl der nachgewiesenen Wirkstoffe, sowie der hohe Anteil an Mehrfachbelastungen, dass Pes- tizidrückstände weiter ein Thema bleiben, das wir nicht aus den Augen lassen dürfen. Wir brauchen eine wirksame Strategie zur Minimierung des Pestizideinsatzes.
Gleiches gilt für den Antibiotikaeinsatz und die Vorbeugung gegen Resistenzbildung. Die Nachweisrate bei antibiotikaresistenten Keimen ist zwar leicht zurückgegangen, ei- ne statistisch belegbare Tendenz lässt sich daraus aber nicht ableiten. Es ist zu begrü- ßen, dass die Häufigkeit des Antibiotikaeinsatzes auf den Betrieben, auch als Folge der seit zwei Jahren geltenden neuen rechtlichen Regelungen des Arzneimittelgesetzes, zurückgeht. Es lohnt aber auch ein Blick in vergleichbare europäische Nachbarländer,
Seite 1 von 2 zum Beispiel nach Dänemark und Schweden. Wir sind vorangekommen, aber es ist noch Luft nach oben.
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