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30.11.16
15:01 Uhr
CDU

Petra Nicolaisen: Schleswig-Holstein braucht ein schlüssiges Konzept zur Kommunalförderung

Kommunen | 30.11.2016 | Nr. 553/16
Petra Nicolaisen: Schleswig-Holstein braucht ein schlüssiges Konzept zur Kommunalförderung Die innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Petra Nicolaisen, hat heute (30. November 2016) die Landesregierung aufgefordert, die Förderbedingungen für Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz anzupassen.
„Die Entscheidung des Bundes, weitere 3,5 Milliarden Euro für finanzschwache Kommunen bereitzustellen, beschert Schleswig-Holstein zusätzliche 100 Millionen Euro. Damit stehen für unser Land insgesamt rund 200 Millionen Euro zur Verfügung. Wenn ich allerdings sehe, wie die Landesregierung die schon vorhandene Förderung gegen die Wand fährt, wird mir angst und bange.“
Nicolaisen wies darauf hin, dass die durch die Landesregierung vorgenommenen Beschränkungen auf energetische Schulsanierung und Investitionen in die frühkindliche Bildungsinfrastruktur dazu geführt hätten, dass bislang von den Kommunen in Schleswig-Holstein nur 34,4 Millionen Euro beantragt seien. Dies sei deutlich weniger als im Rest der Republik. Es zeige sich, dass die Umsetzung durch die Landesregierung bislang vollständig am Bedarf vorbeigehe.
„Der Bund gibt den Ländern eine breite Förderkulisse vor, die die schleswig- holsteinische Landesregierung in der Umsetzung jedoch eingeschränkt hat. Ich hoffe, dass Rot-Grün die Zusagen des Bundes zu einer grundsätzlichen Kurskorrektur nutzen wird. Die Kommunen müssen auch hierzulande die Möglichkeit haben, die Bundesmittel für die gesamten Förderbereiche zu nutzen und zum Beispiel auch in Krankenhäuser und Breitbandversorgung zu investieren. Die Kommunen wissen am besten, wo sie den größten Investitionsbedarf haben. Wenn die Landesregierung ihren bisherigen Kurs weiterfährt, wird allerdings auch das nächste 100-Millionen- Paket ein Rohrkrepierer werden“, betonte Nicolaisen.

Link zum aktuellen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kinvfg/gesamt.pdf



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