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30.11.16
15:06 Uhr
SPD

Kirsten Eickhoff-Weber: Die CDU macht sich selbst etwas vor!

Kiel, 30. November 2016 Nr. 284 /2016



Kirsten Eickhoff-Weber
Die CDU macht sich selbst etwas vor! Zum heute im Innen- und Rechtsausschuss abgelehnten Gesetzentwurf der CDU zur Änderung des Landesplanungsgesetzes erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Kirsten Eickhoff-Weber:
Mit ihrem Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes hat die CDU bewiesen, dass sie sich selbst etwas vormacht. Vom großspurig angekündigten „großen Wurf“ bleibt nichts übrig als das Eingeständnis, dass die Landesplanung angesichts der Mammutaufgabe eine solide Arbeit leistet und den Gemeindewillen, soweit rechtlich möglich, bereits einbezieht. Zu Recht zeigen die Anhörungsergebnisse, dass der Entwurf nichts regeln würde, was nicht schon längst rechtlich verankert oder gelebte Praxis ist.
Die CDU hatte angekündigt, mit einem eigenen Gesetzentwurf eine neue Regelung zur Einbindung des Gemeindewillens bei der Aufstellung der neuen Regionalpläne Wind vorzulegen. Was dann kam, blieb sogar hinter den bestehenden Regelungen des Planungserlasses des Ministerpräsidenten zurück. Dieser sieht bereits vor, dass zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens Beschlüsse von Gemeindevertretungen und Ergebnisse von Bürgerentscheiden als wichtige Hinweise durch die Landesplanung aufzugreifen sind. Sie führen zu einer vertieften Prüfung, ob vor Ort wichtige Gründe für oder gegen die Windenergienutzung sprechen. Entsprechend sind zahlreiche Stellungnahmen von Gemeinden bereits in die Entwürfe eingeflossen, die im Dezember veröffentlicht werden.
Der CDU-Entwurf sah hingegen nur vor, dass Gemeindebeschlüsse und Bürgerentscheide als Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren eingebracht werden können. Dies hätte also tatsächlich eine Beschneidung der Rechte der Gemeinden bedeutet und die Planung erschwert. 2



Es bleibt dabei: Nach Kabinettsbeschluss am 6. Dezember können die Entwürfe der neuen Regionalpläne online eingesehen und Anregungen und Bedenken in das Verfahren eingebracht werden.
Im Januar 2017 startet mit der öffentlichen Auslegung der Pläne das Beteiligungsverfahren, bei dem bis Mai 2017 jede Bürgerin und jeder Bürger eigene Anregungen und Bedenken äußern kann. Jede Stellungnahme wird einzeln ausgewertet und abgewogen. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens werden die Entwürfe der Regionalpläne Wind überarbeitet und voraussichtlich im Herbst 2017 erneut ausgelegt.
Dieses in der Gesichte des Landes bisher beispiellose Beteiligungsverfahren zeigt neben den Windgipfeln, den Expertengesprächen des Ministerpräsidenten und den zahlreichen Dialogveranstaltungen im ganzen Land, dass diese Landesregierung ihre Verantwortung gegenüber den Menschen so ernst nimmt wie keine Regierung zuvor.


Einige Auszüge aus den Ergebnissen der Anhörung zu dem Gesetzentwurf der CDU:
Kreis Nordfriesland: „Der vorliegende Gesetzesentwurf ist zwar zulässig, wird aber nicht empfohlen, da damit keine verbesserte Einbindung der gemeindlichen Ebene in den Planungsprozess zur Steuerung der Windenergienutzung verbunden ist.“
IHK: „Die Auswirkungen auf die Akzeptanz der Windkraft sind bestenfalls unklar.“
Bundesverband Windenergie (BWE): „Auch im Sinne einer Übersichtlichkeit der Regelungen im Raumordnungsrecht ist eine Erweiterung der Bestimmungen (als Einzelfallgesetzgebung) abzulehnen, weil aus allgemeinen Bestimmungen der mit dem Gesetzentwurf verfolgte Zweck unmittelbar erfüllt wird.“
Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung: „Vor diesem rechtlichen Hintergrund bleibt die Notwendigkeit der im Gesetzentwurf avisierten Regelungen unklar. Denn inhaltlich dürfte er – jedenfalls nach seiner Begründung – das bezwecken, was das Abwägungsgebot heute schon gewährt, nämlich die regionalplanerischen Auswirkungen der Windenergie auf kommunale Belange möglichst gering zu halten. Warum für gemeindliche Belange dann eine Doppelregelung 3



geschaffen wird, wird sich dem Planer und Rechtsanwender nicht erschließen und Verwirrung stiften.“