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02.02.17
16:16 Uhr
FDP

Anita Klahn: Koalition tritt die im Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit mit Füßen und verschlechtert die Versor-gung der Bevölkerung mit Rettungsdienstleistungen

Presseinformation

Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Garg Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 050/2017 Kiel, Donnerstag, 2. Februar 2017
Gesundheit/Rettungsdienst



www.fdp-fraktion-sh.de Anita Klahn: Koalition tritt die im Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit mit Füßen und verschlechtert die Versor- gung der Bevölkerung mit Rettungsdienstleistungen Zur heutigen Beschlussfassung im Sozialausschuss des Landtages zum Ret- tungsdienstgesetz erklärt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: Klahn:
„Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Rettungsdienstgesetz wird ein tiefer Eingriff in die Berufsfreiheit für private Rettungsdienstunterneh- men vorgenommen. Der unabhängige Wissenschaftliche Dienst des Landta- ges hebt mit Verweis auf die Stufentheorie des Bundesverfassungsgerichts hervor, dass für Eingriffe in die Berufsfreiheit strengste Anforderungen an die verfassungsrechtliche Rechtfertigung anzulegen sind.
Der Gesetzentwurf führt eine objektive Berufszulassungsschranke ein. Um diese verfassungsrechtlich zu rechtfertigen, bedarf es nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut (siehe Umdruck 18/7306). Die Landesregierung kann da- für kein einziges Beispiel geben, was nicht verwunderlich ist, denn es gibt keine. Die Koalition tritt die im Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit mit Füßen.
Stattdessen werden durch den Gesetzentwurf langjährig gewachsene und bewährte Strukturen im Rettungsdienst ohne Not zerstört. Die Versor- gungssituation der Bevölkerung mit Rettungsdienstleistungen wird ver- schlechtert. In zahlreichen Kreisen werden die Hilfsfristen jetzt schon nicht eingehalten. Wer in einer solchen Situation private Anbieter aus der Notfall- rettung verdrängen will, spielt mit dem Feuer.
Die FDP fordert die Landesregierung auf, genau wie beim Wasserrettungs- dienstgesetz, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.“

Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de