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20.02.17
16:35 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Abschiebestopp nach Afghanistan, Tourismus, Einführung eines neuen Feiertages, PKW-Maut und der vierte Opferschutzbericht der Landesregierung

Nr. 35 / 20. Februar 2017



Themen der Plenarsitzung: Abschiebestopp nach Afghanistan, Tourismus, Einführung eines neuen Feiertages, PKW-Maut und der vierte Opferschutzbericht der Landesregierung
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 22. Februar, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen der Abschiebestopp nach Afghanistan, eine Regierungserklärung zur Entwicklung des Tourismus, die Einführung eines neuen Feiertages und die Ablehnung der PKW-Maut sowie der vierte Opferschutzbericht der Landesregierung.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 22. Februar, 10 bis 18 Uhr

TOP 1 Aktuelle Stunde zur Abschiebungspolitik, Antrag der Fraktion der CDU, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Nachdem sich Bund und Länder auf Grundzüge für schnellere Abschiebungen von Ausreisepflichtigen und Gefährdern geeinigt haben, verlangt die CDU-Fraktion im Norden nun eine Landtagsdebatte zu den „Konsequenzen für Schleswig-Holstein“. Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten sich am 9. Februar darauf verständigt, dass der Bund in Kürze einen Entwurf für ein „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ vorlegen soll. Unterdessen sorgt ein im Norden beschlossener dreimonatiger 2

Abschiebestopp nach Afghanistan für Unstimmigkeiten. Im Zentrum der Beschlüsse vom 9. Februar steht, dass Asylbewerber ohne Bleibeperspektive bereits aus der Erstaufnahme- einrichtung abgeschoben werden sollen. Sie sollen nicht erst in Kommunen untergebracht werden und dort Fuß fassen. Vorgetäuschte Identitäten oder Straftaten sollen künftig härter geahndet werden. Die Abschiebehaft für Gefährder soll ausgeweitet, und ihre Überwachung erleichtert werden. Geplant sind von der Bundesregierung auch mehrere Ausreisezentren. Zudem soll ein neues „Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr“ (ZUR) von Bund und Ländern Sammelabschie- bungen erleichtern. Es soll aber auch erreicht werden, dass mehr abgelehnte Asylbewerber freiwillig Deutschland verlassen. Dafür sind vom Bund für dieses Jahr 40 Millionen Euro eingeplant. Weitere 50 Millionen sind für die Wiedereingliederung von Rückkehrern in ihrer Heimat vorgesehen.
Vergangenen Dienstag, also wenige Tage nach der in Berlin getroffenen Abstimmung, hat die schleswig-holsteinische Landesregierung ihren seit Monaten angedachten Abschiebestopp nach Afghanistan bekräftigt und Rückführungen für drei Monate ausgesetzt. Aufgrund der aktuell angespannten Sicherheitslage komme eine Rückführung für ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige „unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Standards“ derzeit nicht infrage, ein dreimonatiger Abschiebestopp sei „aus humanitären Gründen geboten“, sagte Schleswig- Holsteins Innenminister Stefan Studt (SPD). Der Bund dagegen hält Abschiebungen in das ehemalige Kriegsland, wo Regierungstruppen in einigen Regionen nach wie vor gegen radikal- islamische Taliban-Rebellen kämpfen, für vertretbar. Mehr als 3.200 freiwillige Rückkehrer nach Afghanistan im Jahr 2016 zeigten, dass es dort vergleichsweise sichere und stabile Provinzen gebe, hieß es aus Berlin. Die Bundesregierung hatte im Oktober ein Rückführungsabkommen mit dem Land vereinbart.
Im vergangenen Jahr kehrten rund 55.000 Menschen freiwillig aus Deutschland in ihre Herkunftsländer zurück, 25.000 wurden abgeschoben. 280.000 Menschen suchten in Deutschland Schutz – nach 890.000 im Asyl-Rekordjahr 2015.



TOP 2 und 70 Regierungserklärung und Bericht zur Entwicklung des Tourismus, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1868), Änderungsantrag der Fraktion der FD (Drs. 18/2034), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/5109), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Schleswig-Holstein erfreut sich stetig wachsender Beliebtheit als Reiseziel und kann auf eine Rekordsaison zurückblicken. Von Januar bis Oktober vergangen Jahres hat die hiesige Tourismusbranche 25,9 Millionen Übernachtungen gezählt – ein Plus von 4,4 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Dies ergibt sich aus dem Regierungsbericht zum „Stand der Umsetzung der Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2025“, und dies wird wohl auch eine der Kernaussagen von Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) in einer parallel zur Berichtsvorstellung anberaumten Regierungserklärung sein. 3

Die derzeitige Tourismusstrategie wurde Mitte 2014 mit einer Ausweitung des Zielgruppen- und Themenspektrums gestartet. Der Fokus ruht seitdem auf fünf Zielgruppen: Natururlauber, Familien, sogenannte Entschleuniger, Neugierige und Städtereisende. Bei den Themen wird unterschieden zwischen Kernkompetenzen (Natur, Familie und Strand), Aktivitätsthemen (Rad fahren und Segeln) und Entwicklungsthemen (Städtereisen und Gesundheitsurlaub).
„Als Zwischenfazit kann festgehalten werden, dass das Land auf einem sehr guten Weg ist, die definierten, messbaren Ziele bis 2025 zu erreichen“, heißt es in dem Bericht. Als „besonderer Erfolg“ wird eine bessere Auslastung der touristischen Betriebe in der Nebensaison hervorgehoben. Schleswig-Holstein entwickle sich zur „Ganzjahresdestination“. Angestrebt wird bis 2025 ein Gesamtvolumen von 30 Millionen Übernachtungen in Betrieben mit mehr als zehn Betten. Der Ausgangswert des Jahres 2014 lag den Angaben zufolge bei 24,8 Millionen. Bereits im Jahr 2015 stieg die Zahl der Übernachtungen auf rund 27,1 Millionen und kletterte in den ersten Monaten des vergangenen Jahres auf knapp 26 Millionen. Damit liege Schleswig-Holstein mit seiner 4,4-Prozent-Steigerung vor seinen direkten Mitwettbewerbern Mecklenburg-Vorpommern (plus 3,3 Prozent) und Niedersachsen (plus 4,0 Prozent) und klar über dem Bundesdurchschnitt (plus 2,7 Prozent). Auch im Bereich der „Gästezufriedenheit“ ist die Landesregierung zuversichtlich, sich von einem Mittelplatz in 2013 unter die „Top 3“ zu katapultieren. Gästebefragungen zeigten in einzelnen Segmenten seitdem deutliche Verbesserungen. Im Rahmen einer „Reiseanalyse“ soll die Position Schleswig-Holsteins im Vergleich zu den anderen Bundesländern aktuell erhoben werden.
Weiter wird heißt es in dem Bericht: Für eine erfolgreiche Außendarstellung des Landes sei es zunehmend „unerlässlich, dass die Marketingaktivitäten der regionalen Ebene sich in die Landesstrategie einfügen“. Das touristische System in Schleswig-Holstein ist derzeit in vier Ebenen gegliedert: Die Landesebene mit der Tourismus Agentur Schleswig-Holstein (TASH), die regionale Ebene mit den Tourismusmarketingorganisationen (TMO), die Ebene der Lokalen Tourismusorganisationen (LTO) und die Einzelorte. In den Unternehmen der Tourismuswirtschaft stieg die Zahl der neuen Arbeitsplätze in 2016 von 210 auf 417. Hintergrund ist die Ansiedlung hochwertiger Hotels und Resorts. Der Tourismus schaffe Investitionen, Beschäftigung und Einkommen und sei gemeinsam mit den erneuerbaren Energien zugleich Visitenkarte des Wirtschaftsstandortes, sagte Meyer Anfang Februar bei Vorstellung von Zahlen zur Wirtschaftsförderung des Landes.



TOP 8 und 36 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zum Staatsvertrag und Bericht zur HSH Nordbank, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/5006), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/5140), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/5160), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Schleswig-Holsteinische Landtag dürfte in seiner Februar-Tagung endgültig den Weg frei machen für eine Absenkung des Kreditrahmens der hsh portfoliomanagement AöR – die von der 4

HSH Nordbank für faule Schiffskredite abgespaltene „Bad Bank“. Eine von der rot-grün-blauen Landesregierung geplante Staatsvertragsänderung sieht vor, die Kreditermächtigungen von 6,2 Milliarden Euro auf 4,9 Milliarden zu kürzen. Außerdem hat die FDP-Fraktion einen mündlichen Bericht zu den möglichen Folgen einer Abwicklung der HSH Nordbank für die Sparkassen in Schleswig-Holstein angefordert.
Einem Artikel der „Wirtschaftswoche“ vom 3. Februar zufolge hätte eine Abwicklung der Nordbank gravierende Folgen für die Sparkassen. Die Fachzeitschrift zitiert vertrauliche Papiere der deutschen Bankenaufsicht, nach denen „mit unmittelbaren und breiten Auswirkungen für Sparkassen in allen deutschen Verbänden und deren Kunden zu rechnen“ sei. Der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein hält rund fünf Prozent an der HSH Nordbank. Das Institut ist aber Mitglied in einem Haftungsverbund aus Sparkassen-Finanzgruppe und Landesbanken. Die FDP geht davon aus, dass dieser Haftungsverbund bei einer Abwicklung der Bank in Anspruch genommen werden müsste. Hohe Belastungen für die anderen öffentlich-rechtlichen Geldhäuser wären die Folge. In dem vertraulichen Bankenaufsicht-Papier steht laut „Wirtschaftswoche“: „Durch die Anwendung jeglicher Abwicklungsinstrumente würde eine ‚Nicht-Leistungsfähigkeit‘ der Institutssicherung der Landesbanken bzw. Sparkassen evident“. Das heißt, die Belastung könnte so hoch ausfallen, dass der Haftungsverbund sie nicht aus eigener Kraft stemmen kann.
Hingegen spricht der Deutsche Sparkassen- und Giroverband in den „Kieler Nachrichten“ vom 18. Februar von Unterlagen mit „fiktiven Szenarien“, die von der Bankenaufsicht für alle Kreditinstitute erstellt würden und „keinen Bezug zur aktuellen Situation“ hätten. Nord-Sparkassenpräsident Reinhard Boll sieht die Sparkassen gut gerüstet. Im Falle einer Abwicklung der HSH Nordbank werde dies eine geordnete Abwicklung sein, „und unsere Sparkassen werden nach unserer Einschätzung nur gering betroffen sein“.
Schleswig-Holstein und Hamburg hatten Ende Juni 2016 faule Schiffskredite der HSH Nordbank in Höhe von 2,4 Milliarden Euro übernommen, um einen Verkauf der Bank zu ermöglichen. Damit gingen die Kredite für rund 250 Schiffe auf die von den Ländern gegründete Holding hsh portfoliomanagement AöR über. Mit der jetzt angestrebten Änderung des Staatsvertrags zur hsh portfoliomanagement AöR soll der Kreditrahmen der „Bad Bank“ um den Betrag reduziert werden, der nicht mehr benötigt wird. Damit werde ein entsprechender Landtagsbeschluss vom April 2016 umgesetzt, heißt es im Regierungsentwurf. Die verbleibenden Kreditermächtigungen von 4,9 Milliarden Euro (ehemals 6,2 Milliarden Euro ) teilen sich laut Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) auf in 2,4 Milliarden Euro für Schiffskredite, 1,2 Milliarden Euro für ein mögliches weiteres Portfolio und 1,2 Milliarden Euro als „Schwankungsreserve für Fremdwährungseffekte, eine Liquiditätsreserve und zur Stellung von Barsicherheiten für den Einsatz von Derivaten“. Zudem soll mit der Staatsvertragsänderung eine „klarstellende Regelung ergänzt werden, nach der Kredite verlängert werden dürfen und bei Umschuldungen stattfindende kurzfristige Gesamtkrediterhöhungen aufgrund der Überschneidungen ebenfalls jeweils legitimiert sind“.
Bis zum Februar 2018 muss die HSH Nordbank nach Auflage der EU-Kommission verkauft sein – ansonsten wird sie abgewickelt. Das Institut leidet unter den schwachen Schifffahrtsmärkten und Altlasten durch Schiffskredite, die nicht mehr bedient werden. Hamburg und Schleswig-Holstein, 5

beide Haupteigentümer, retteten die Bank 2009 über Kapitalzufuhren und Ländergarantien in Höhe von zehn Milliarden Euro vor der Pleite. Die Übernahme fauler Schiffskredite im Sommer 2016 war ein Schritt, um die HSH Nordbank für den Verkauf attraktiv zu machen. Weil die Schiffe weiter an Wert verloren, musste die hsh portfoliomanagement AöR drei Monate nach der Übernahme eine Risikovorsorge in Höhe von 341 Millionen Euro bilden. Heinold rechnet mit weiteren Verlusten – und folglich damit, dass die bisherige Risikovorsorge nicht ausreicht. Die CDU-Landtagsfraktion fürchtet, dass am Ende nur noch der Schrottwert der Schiffe bleibt. Die FDP-Fraktion sieht keine Alternative zu einer Abwicklung der HSH Nordbank.
Der Startschuss für den Verkaufsprozess der HSH Nordbank fiel am 23. Januar 2017. Investoren können sich bis zum 27. Februar melden und dann bis 31. März ein Angebot abgeben. Bankchef Thomas Mirow sieht mögliche Kaufinteressenten in Asien. Zudem wird trotz eines offiziellen Dementis weiter über ein Interesse der Nord LB, der Norddeutschen Landesbank in Hannover, spekuliert.



TOP 3, 27 und 59 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Sicherung von Dauerwohnraum und Anträge zum Wohnungsbau, Gesetzentwurf der Fraktion der Piraten (Drs. 18/2108), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/5105), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4851), Antrag der Fraktion der Piraten (Drs. 18/899), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/5183), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU will die Vorgaben des Landes für die Ermittlung des Wohnungsbedarfs und der Ausweisung von Bauflächen abschaffen. Gemeinden sollen selbst entscheiden können, in welchem Umfang sie neuen Wohnraum errichten wollen. Bisher schreibt der Landesentwicklungsplan der Landesregierung einen einheitlichen Siedlungsrahmen vor. Dieser schränkt die Bebauung in Gemeinden ein, die nicht als Siedlungsschwerpunkte ausgewiesen sind. Dort ist laut Landesentwicklungsplan der Neubau von Wohnungen im Zeitraum 2010 bis 2025 bezogen auf ihren Wohnungsbestand im Jahr 2009 auf maximal 15 Prozent begrenzt.
Die CDU-Fraktion hält den Entwicklungsplan für unflexibel und restriktiv. Er verhindere „notwendige wohnbauliche und gewerbliche Entwicklungen“. Dadurch kommt es in Teilen Schleswig-Holsteins zu hohen Baukosten und Mietpreisen, so die Christdemokraten. Vor allem für junge Menschen und Senioren seien geeignete Wohnungen knapp. In der Debatte werden zwei inhaltsähnliche Vorstöße der Piraten aus den Jahren 2013 und 2014 mitberaten. Dabei geht es um einen Antrag, Wohnraum vor „Zweckentfremdung“ zu schützen und um einen Entwurf für ein „Wohnraum-Sicherungsgesetz“. Sowohl der Antrag als auch der Gesetzentwurf stehen nach Beratungen im Sozialausschuss und im Innen- und Rechtsausschuss vor der Ablehnung. 6

TOP 4 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Errichtung eines Versorgungsfonds, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/4706), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/5106), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Mit einem Versorgungsfonds will Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) die jährlich anwachsenden Ausgaben des Landes zur Finanzierung der Beamtenpensionen auffangen. Die Aufwendungen für die Versorgungsbezüge steigen Prognosen zufolge in den kommenden zehn Jahren von knapp 1,13 Milliarden auf gut 1,7 Milliarden Euro an. Hintergrund ist die in diesem Zeitraum anwachsende Zahl der Empfänger von Beamtenpensionen in Schleswig-Holstein – sie soll von 33.400 auf 41.200 steigen. Dies ergibt sich aus dem letzten Versorgungsbericht der Landesregierung.
Der Gesetzentwurf, zu dem auch die CDU im Finanzausschuss Zustimmung signalisierte, sieht vor, dass von 2018 an Mittel aus dem Fonds entnommen werden können. Damit sollen die Auswirkungen des Anstiegs der Pensionsausgaben auf den Haushalt auf 1,5 Prozent begrenzt werden. Diese soll die Kostenentwicklung planbarer machen. Der Vermögensbestand des Fonds darf zum 1. Januar 2028 nicht unter den Ausgangswert von 2018 sinken, wobei die Preisentwicklung bis dahin zu berücksichtigen ist. Für den Fonds wird – analog zur bisherigen Versorgungsrücklage – ein Beirat eingerichtet. In ihm sollen außer den Vertretern des Landes auch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften eingebunden werden. Laut Empfehlung des Finanzausschusses soll der Beirat im Einvernehmen aller Mitglieder auch weitere Sachverständige zur Beratung hinzuziehen können. Diese Sachverständigen haben kein Stimmrecht.

TOP 6 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes eines Rettungsdienstgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/4586), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 18/5122), geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Zahl der Rettungseinsätze für Notärzte und Sanitäter ist in den letzten Jahren stetig gestiegen und stellt die Helfer vor immer größere Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung einen Entwurf zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes vorgelegt, den das Plenum in Zweiter Lesung behandelt. Unter anderem soll mit landeseinheitlichen „Indikationskatalogen“ für Notarzteinsätze, neuen Intensivtransportwagen oder mit neuen Bestimmungen für die Qualifizierung des Rettungsdienstpersonals der starken Beanspruchung entgegenwirkt werden. Zudem soll das Land Träger der Luftrettung werden und Unternehmen mit dieser Aufgabe beauftragen. Einzige Ausnahme: Für die Luftrettung am Standort Ahrensbök-Siblin bleibt der Kreis Ostholstein verantwortlich. Zuständig für den „bodengebundenen Rettungsdienst“ bleiben die Kreise. Der Wasserrettungsdienst sollte ursprünglich in einem eigenen Gesetz geregelt werden. Einen im Dezember in Erster Lesung beratenen Entwurf zog das Sozialministerium jedoch kürzlich zurück. 7

Den jetzt vorliegenden Entwurf für das neue Rettungsdienstgesetz lehnten die Oppositionsfraktionen im Ausschuss ab. Auch eine während der Ausschussberatungen vorgenommene Überarbeitung der Ursprungsfassung weise weiterhin „handwerkliche und fachliche Mängel“ auf, hieß es seitens der Piraten, und die FDP monierte in der Ersten Lesung bereits, dass private Rettungsdienstler aus dem Bereich der Notfallrettung herausgedrängt würden.
Angaben der Landesregierung zufolge ist von 2001 bis 2015 die Gesamteinsatzzahl des bodengebundenen Rettungsdienstes (Notarzteinsätze, Rettungswagen und Krankentransportwageneinsätze) um 53,6 Prozent gestiegen – von rund 307.000 Einsätze auf rund 472.000.



Donnerstag, 23. Februar, 9 bis 18 Uhr

TOP 69 Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/5091), geplanter Aufruf 9:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Nach rund dreijähriger Vorbereitung stellt die Landesregierung den Landesaktionsplan Schleswig- Holstein zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in einem Bericht vor. Unter dem Titel „Wir wollen ein Land des Miteinanders“ soll der Aktionsplan „Anliegen von Menschen mit Behinderung als Selbstverständlichkeit in allen Bereichen politischen Handelns begreifen“, so die Regierung. Den Angaben zufolge leben in Schleswig-Holstein derzeit 557.880 Menschen mit einer Behinderung – das entspricht knapp 20 Prozent der Bevölkerung. 341.923 davon gelten als schwerbehindert. Bereits seit 2006 richtet die Landesregierung ihre Politik an der Leitidee Inklusion aus, 2014 wurde diese in der Landesverfassung verankert. Mit dem Landesaktionsplan soll gewährleistet werden, dass sich die „Gestaltung der tatsächlichen Lebensbedingungen“ von Menschen mit Behinderungen an dem Leitbild ausrichtet.
Inhaltlich hat sich die Regierung in dem 120 Seiten umfassenden Aktionsplan auf zehn Handlungsfelder verständigt, die die wesentlichen Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention repräsentieren. Das Spektrum reicht von Bewusstseinsbildung und Bildung über Arbeit, unabhängige Lebensführung, Gesundheit, Kultur und Sport bis hin zu Mobilität, Barrierefreiheit und Interessenvertretung. Zu den einzelnen Handlungsfeldern sind im Aktionsplan jeweils Zielsetzungen der einzelnen Ressorts der Landesregierung aufgeführt. Diese können zum Beispiel Gesetzesvorhaben, Fortbildungen oder Einzelprojekte sein. Die über 200 Maßnahmen reichen vom Modellversuch „Inklusive Kita“ über den „barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen“ und die „gleichberechtigte Stimmabgabe von blinden und sehbehinderten Menschen“ bis hin zur „Aufklärung über steuerrechtliche Regelungen für Menschen mit Behinderungen“. 8

In der Vergangenheit hatte es aus den Reihen der Opposition mehrmals harsche Kritik an der Ausarbeitung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention gegeben. Bereits in den Debatten im Mai und Juni 2015 wurde der Landesregierung Untätigkeit vorgeworfen. Den Aktionsplan hatte das Parlament im November 2013 angefordert. Das langwierige Verfahren begründete die Regierung damit, dass Schleswig-Holstein sich im Gegensatz zum Bund und allen anderen Bundesländern für einen zweistufigen Prozess entschieden habe. Dieser sei „anspruchsvoller“ und damit auch „zeitaufwendiger“, hieß es in einem Zwischenbericht vom Juni 2015. Der Landesaktionsplan sei „partizipativ“ erarbeitet worden – unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung und ihren Interessenvertretungen und in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung.
Die 2006 von der UN-Vollversammlung in New York verabschiedete und 2008 von Deutschland ratifizierte Behindertenrechtskonvention fordert Teilhabe, Selbstbestimmung, Chancengleichheit und Barrierefreiheit. Behinderte sollen unter dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ wirtschaftlich, politisch und kulturell gleichberechtigt sein.



TOP 29 Zukunft der Waldkindergärten in Schleswig-Holstein sichern, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/5119), geplanter Aufruf 9:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Seit einiger Zeit häufen sich Medienberichte, nach denen in den vergangenen Monaten einigen Waldkindergärten das Aufstellen von Bauwagen oder das Errichten von Schutzhütten mit Hinweis auf Landesvorschriften verweigert worden ist. Vor einigen Jahren wurden Bauwagen als bauliche Anlagen eingestuft. Seitdem ist es schwieriger geworden, seinen Bauwagen irgendwo auf die grüne Wiese zu stellen. Die CDU will das Thema jetzt im Landtag diskutieren.
Konkret fordert die Union die Landesregierung auf, den Betrieb von Waldkindergärten und die Errichtung baulicher Anlagen zügig auf ein festes gesetzliches Fundament zu stellen. CDU- Fraktionschef Daniel Günther warf der Regierung Anfang Februar vor, die Waldkindergärten in einem „Bermudadreieck“ allein zu lassen: Für Kindergärten sei das Sozialministerium zuständig, für Bauanträge das Innenministerium und für den Wald das Umweltministerium. Die Vorschriften der Landesbauordnung, des Landeswaldgesetzes sowie des Landesnaturschutzgesetzes müssten angegangen und die Verantwortlichkeit einem einzigen Ministerium unterstellt werden, so Günther.
Unterdessen hat das Land angekündigt, einen „Runden Tisch“ unter Federführung des Innenministeriums einzurichten. Das Gremium soll prüfen, ob es gesetzlicher Initiativen bedarf, um die Rechtssicherheit für von Walkindergärten genutzten Bauwagen und Hütten zu erhöhen, hieß es aus dem Ministerium. Ein Sprecher wies ausdrücklich darauf hin, dass die Baugenehmigungsbehörden die Pflicht hätten, die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Das Umweltministerium teilte zudem mit, weder Wald- noch Naturschutzrecht verhinderten Waldkindergärten grundsätzlich. Nachdem seit 2014 die Bauwagen als bauliche Anlagen 9

eingestuft wurden, sei extra das Landeswaldgesetz geändert worden, um weiterhin Waldkindergärten zu ermöglichen.
Übersicht der Walkindergärten in Schleswig-Holstein auf der Website des Bundesverbandes: (http://bvnw.de/deutschland/schleswig-holstein/)



TOP 9 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Neuregelung der Wahl der Mitglieder des Landesrechnungshofs, Gesetzentwurf der Fraktion der Piraten (Drs. 18/1480), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/5143), geplanter Aufruf 10:10 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Gemessen am Votum im Innen- und Rechtsausschuss wird ein Vorstoß der Piraten für ein offeneres Verfahren mit öffentlicher Ausschreibung bei der Benennung von Mitgliedern des Landesrechnungshofs ohne jeden Zuspruch aus anderen Fraktionen bleiben. Ähnliche Vorstöße zum Benennungsverfahren für den Datenschützer und die Verfassungsrichter waren bereits in der Vergangenheit abgelehnt worden. Die Piraten-Fraktion hat wiederholt moniert, dass parteipolitische Präferenzen bei der Auswahl der Kandidaten eine Rolle spielen könnten.



TOP 13, 43, 53, 54 und 55 Zweite Lesung eines Gesetzentwurfes zu Vorlagen zum ÖPNV, zur E-Mobilität und zur Mobilität um ländlichen Raum, Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4999), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/5147), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4261), Änderungsantrag der Fraktion der Piraten (Drs. 18/4311), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 18/5118), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3636), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 18/5164), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3937), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 18/5165), Antrag der Fraktion der Piraten (Drs. 18/2623), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 18/5166), geplanter Aufruf 10:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Landtag will über einen Gesetzentwurf und vier Anträge zum Öffentlichen Personen- Nahverkehr (ÖPNV) beziehungsweise zur Elektro-Mobilität abstimmen. Die von den Oppositionsfraktionen eingebrachten Anträge, darunter ein Vorstoß zu Bürgerbussen, sind seit Monaten in den Ausschüssen diskutiert worden. Sie stehen allesamt vor der Ablehnung. Die Annahme des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen für ein mit bis zu 20 Millionen Euro zu bestückendes Sondervermögen zur Förderung des Schienenpersonen-Nahverkehrs gilt dagegen als sicher. Eine Grundsatzdebatte zum ÖPNV und mit den vielen Inhalten der abzustimmenden Vorlagen führten die Abgeordneten vor einem Monat in der Januar-Tagung des Landtages.
Antrag zur E-Mobilität: 10

Zwei Vorstöße von CDU und Piraten zur E-Mobilität sind im Ausschuss glatt durchgefallen. Stattdessen formulierten SPD, Grüne und SSW ein eigenes Papier, mit dem sie insbesondere die Bemühungen der Bundesregierung für den Ausbau der Lade-Infrastruktur für Batterie-Autos begrüßen. Auch andere Elektro-Fahrzeuge seien zu fördern – beispielsweise mit dem Ausbau der Oberleitungen für E-Loks oder sicheren Abstellmöglichkeiten für E-Bikes.
Ohne Zuspruch im Ausschuss blieb die CDU-Forderung an die Landesregierung, ein Förderkonzept für Elektrofahrzeuge zu erarbeiten. Im Mittelpunkt sollen dabei das Standortmarketing, der Ausbau der Strom-Ladestellen sowie unterstützende Maßnahmen für die Wirtschaft stehen. Auch sollten reine Kaufprämien für Elektroautos auslaufen und die staatliche Förderung müsse in die Ladeinfrastruktur und Forschung fließen. Ebenfalls ohne eine Stimme der anderen Fraktionen blieb ein Antrag der Piraten, die unter anderem ein neues Bezahlsystem für Stromtankstellen anregen.
Antrag zu Regionalisierungsmitteln:
Die CDU will die Kreise und kreisfreien Städte „stärker“ an den vom Bund bewilligten Regionalisierungsmitteln beteiligen. Dies unterstützten einzig die Liberalen im Verkehrsausschuss. Der jüngsten Vereinbarung zufolge bekommen die Länder vom Bund bereits ab 2016 mehr Geld für den Nahverkehr. Für den Regionalverkehr mit Bussen und Bahnen erhalten sie noch in diesem Jahr 8,2 Milliarden Euro, bis 2030 steigen die Regionalisierungsmittel jährlich um 1,8 Prozent. Für Schleswig-Holstein bedeutet das eine Steigerung von insgesamt 470 Millionen Euro bis 2030.
Antrag zu Stärkung der Mobilität im ländlichen Raum:
Dieser ebenfalls von der Union vorgelegte „Sammelantrag“ zur Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs im ländlichen Raum listet fünf Aspekte auf, die es nach Ansicht der CDU zu verbessern gilt: die Ergänzung des Busverkehrs durch „flexiblere Formen“ wie Ruf- und Bürgerbusse sowie Sammel- und Ruftaxis, die Stärkung von verbund- und landkreisübergreifenden Lösungen, eine aktive Beteiligung des Landes an der Ausgestaltung eines Carsharing-Gesetzes auf Bundesebene, Planungssicherheit für die Kommunen durch langfristige finanzielle Zusagen und die Nutzung der Erfahrungen mit einem Mobilitätskonzept in Nordfriesland für regional- und verkehrsplanerische Ansätze in anderen Kreisen. Der Antrag wurde vor über einem Jahr gestellt und bekam im Ausschuss nur die Zustimmung der FDP.
Antrag zu Bürgerbussen:
Dieser Antrag der Piraten ist inzwischen über zwei Jahre alt und ruft zu einer „verlässlichen Finanzierung“ von Bürgerbussen mit Landesmitteln auf. Dies lehnten die Koalitionsfraktionen und die CDU im Ausschuss ab. In der Sache gibt es seitens aller Fraktionen inzwischen eine breite Akzeptanz von Bürgerbussen und Rufbussystemen auf dem Land. 11

TOP 21 Erste Lesung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/5192), geplanter Aufruf 11:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Wer kommt für Tablets auf, wenn im Unterricht mit ihnen gearbeitet wird? Die Schulen, die Schüler? Oder sollen Schüler ihre privaten Geräte mitbringen? Diese Unklarheiten will die FDP- Fraktion ausräumen und eine Änderung im Schulgesetz durchsetzen: Wenn Tablets verpflichtend im Unterricht eingesetzt werden, weil sie beispielsweise Lehrbücher ergänzen oder ersetzen, dann sollen sie unter die Lernmittelfreiheit fallen und den Schülern leihweise überlassen werden. Damit soll verhindert werden, dass die Anschaffungskosten zu Lasten der Schüler beziehungsweise deren Eltern gehen.
Laut den Liberalen wird der Raum, den digitale Medien in den Schulen einnehmen, immer größer und mobile Endgeräte seien nicht nur Hilfsmittel, sondern auch Gegenstand von Unterricht selbst. Das bestätigte auch eine Umfrage, die Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) im vergangenen Spätsommer vorstellte. „Das Lernen mit digitalen Medien spielt eine immer größere Rolle im Unterricht“, und das über alle Schularten hinweg, sagte die Ministerin. Die Ansätze und Konzepte für Medienbildung sind in der Regel – bei 61 Prozent der Schulen – laut der Umfrage schon vorhanden. Bisher werde aber noch überwiegend mit stationären Rechnern gearbeitet, die sich meist in Computerräumen befinden. Das kritisierte einer der Autoren der Studie, Christoph Ohlsen vom Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein. Die Endgeräte müssten dorthin, wo der tatsächliche Unterricht stattfindet, so Ohlsen.
Beim digitalen Wandel hinken die Schulen in Deutschland im internationalen Vergleich hinterher. 11,5 Schüler teilen sich hierzulande einen Computer, während es in Norwegen 2,4 sind. Das hat die 2014 veröffentlichte ICILS-Studie (International Computer and Information Literacy Study) zu IT-Kompetenzen von Schülern festgestellt. Aber auch zwischen den Bundesländern sind die Unterschiede laut der Studie groß. Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz gehören zur Spitzengruppe – Schleswig-Holstein bildet unter anderem mit Hessen oder Baden-Württemberg das Schlusslicht. Im Herbst hatte Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) ein Milliardenprogramm zum Ausbau der Schul-IT angekündigt, um sämtlichen Schulen bei der Digitalisierung zu helfen. Teil des Programms: Fünf Milliarden Euro will der Bund unter anderem in die Breitbandanbindung, in WLAN-Zugänge und in Endgeräte wie Laptops und Tablets investieren.



TOP 22 Erste Lesung eines Petitionsgesetzentwurfes, Gesetzentwurf der Fraktion der Piraten (Drs. 18/5196), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die Piraten-Fraktion will das Petitionsrecht in ein eigenes Gesetz gießen und damit die Rechte der Petenten und des Petitionsausschusses stärken. Das Petitionsrecht ist das Recht eines jeden Bürgers, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Dieses Recht ist in Schleswig-Holstein in Artikel 25 der 12

Landesverfassung verankert, ebenso wie die Einrichtung des Petitionsausschusses als ständiger Ausschuss des Landtages. Die Einzelheiten sind allerdings bisher nicht in einem eigenen Gesetz geregelt.
„Schleswig-Holstein bleibt damit hinter einigen anderen Bundesländern und dem Bund zurück, die aufgrund der herausragenden Bedeutung dieses Bürgerrechts entsprechende Petitionsgesetze erlassen haben“, begründen die Piraten ihren Vorstoß. Petitionsgesetze gibt es in Bayern, Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen. Das Piraten-Gesetz soll auch in Schleswig-Holstein Rechtssicherheit bringen: Jeder Petent, auch öffentlich Bedienstete, soll vor Nachteilen geschützt werden. Die Piraten wollen zudem die Rechte des Petitionsausschusses gegenüber der Landesregierung und den Behörden ausweiten. Die Regierung wird zu einer umfassenden Mitwirkung an der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet. Sie soll berichten müssen, wenn sie einer Bitte des Ausschusses um Abhilfe nicht nachkommt. Das Petitionsverfahren soll effektiver und schneller ablaufen.
Der Entwurf sieht zudem vor, dass die Form der Öffentlichen Petition gesetzlich verankert wird. Bei der Öffentlichen Petition wird die eingereichte Eingabe auf Wunsch des Petenten auf der Homepage des Landtages veröffentlicht und kann von jedem eingesehen werden. Dabei soll die Internet-Veröffentlichung den Anliegen von allgemeinem Interesse vorbehalten sein. Und: Erstmals soll es möglich sein, über die Homepage einen Diskussionsbeitrag zu öffentlichen Petitionen abzugeben. Auf diesem Weg könnten den Petitionsausschuss wichtige Hinweise erreichen, erhoffen sich die Piraten.



TOP 23 Erste Lesung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage, Gesetzentwurf der Fraktion der Piraten (Drs. 18/5197), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schleswig-Holstein ist in Deutschland das Schlusslicht. Gemeinsam mit Berlin, Bremen, Hamburg und Niedersachsen gibt es im nördlichsten Bundesland die wenigsten Feiertage: neun pro Jahr. Das sind drei freie Tage weniger als zum Beispiel in Baden-Württemberg oder Brandenburg. Diese „Benachteiligung“ war bereits dem SSW ein Dorn im Auge, als er im vergangenen Herbst vorschlug, in Schleswig-Holstein künftig den 13. Dezember zum arbeitsfreien „Tag der Landesverfassung“ zu erheben. Jetzt meldet sich die Piraten-Fraktion zu Wort. Ihr Vorschlag: Der 23. Mai, der Tag des Grundgesetzes, soll dauerhaft zum gesetzlichen Feiertag werden.
Das Grundgesetz und die darin verbrieften Grundrechte seien „ein Grund zu feiern“, heißt es seitens der Piraten. Ein „Tag des Grundgesetzes“ habe keinen religiösen Hintergrund und könne so von allen Menschen begangen werden. Außerdem sei der Identifikationsfaktor mit dem Grundgesetz deutlich höher als mit der Landesverfassung, so das Argument gegen den SSW- Vorschlag. Und: Da der Tag des Grundgesetzes ohnehin schon bundesweit existiert, könne er auch von anderen Bundesländern als gesetzlich verankerter freier Tag aufgegriffen werden, schreiben die Piraten in ihrer Begründung – wenige Sätze zuvor streichen sie allerdings heraus: „9 13

Feiertagen im Norden stehen 13 in Bayern gegenüber. Die Beschäftigten in Schleswig-Holstein sollen zukünftig dauerhaft von einem zusätzlichen gesetzlichen Feiertag profitieren können“.
Der Tag des Grundgesetzes ist der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949. Das Grundgesetz, die „geltende Verfassung der Deutschen“, ist die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik.



TOP 24 Erste Lesung eines Gesetzentwurfes zur Änderung der Landesverfassung, Gesetzentwurf der Fraktion der Piraten (Drs. 18/5198), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten wollen Schleswig-Holstein zur „Schweiz des Nordens“ machen. Sprich: Wie in der Alpenrepublik sollen die Bürger Gesetze, die das Parlament beschlossen hat, per Volksentscheid wieder abschaffen können. Hierfür wollen sie die Landesverfassung ändern. Ein solcher Volksentscheid soll angesetzt werden, wenn 50.000 Bürger ihn fordern. Sie müssen allerdings eine Frist einhalten: 100 Tage, nachdem das Gesetz im Amtsblatt verkündet worden ist. Kommen die 50.000 Unterschriften zusammen, muss die Volksbefragung innerhalb eines Jahres folgen. Stimmt eine Mehrheit gegen das Gesetz, so tritt es außer Kraft. Ein Quorum, also eine nötige Mindestzahl an Stimmen, soll es nach Willen der Piraten nicht geben. Einzige Ausnahme: Volksentscheide über den Landeshaushalt schließen die Piraten aus.
Die Politik entscheide oft „über die Köpfe der Bürger hinweg“, kritisieren die Piraten. Mit ihrem Vorstoß wollen sie „Macht an die Bürger zurückgeben“. Der Landtag habe häufig „ohne Mitbestimmung der Bürger“ tiefgreifende Entscheidungen getroffen. Beispiele seien das Turbo-Abi G8 oder das Votum gegen einen Gottesbezug in der Landesverfassung. Um ihre Pläne in die Tat umzusetzen, brauchen die Piraten eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag. Die erscheint unwahrscheinlich. Die anderen Fraktionen signalisieren Ablehnung: Den Piraten gehe es wenige Monate vor der Landtagswahl offenbar um „Effekthascherei“. Gesetze mit 100 Tagen „Gültigkeitsvorbehalt“ könnten Rechtsunsicherheiten schaffen, wird befürchtet. Und: Das Land habe mit dem dreistufigen System aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid bereits ein erfolgreiches Instrument der Bürgerbeteiligung.



TOP 31 Praxisintegrierte Ausbildung zum Erzieher / zur Erzieherin, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/5155), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU-Fraktion will den Beruf des Erziehers attraktiver machen und dazu eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) an Fachschulen einführen. In der dreijährigen Ausbildungsphase sollen Theorie und Praxis enger verzahnt werden: Statt voneinander abgetrennte Blöcke müsse es pro Woche – wie bei der dualen Ausbildung – drei Tage Praxis und zwei Tage Theorievermittlung an der Fachschule für Sozialpädagogik geben. Außerdem sollen „Ausbildung und Berufsfeld für Männer 14

und Frauen gleichermaßen an Attraktivität gewinnen, um so die Personalsituation zu verbessern“, heißt es weiter im CDU-Antrag. Als erfolgreiches Vorbild wird das in Baden-Württemberg bereits seit einigen praktizierte PiA-Modell angeführt.



TOP 32, 68 und 72 Entwicklung der Begabtenförderung und Bericht zur MINT-Bildung, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/5156), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/5051), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/5141), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Laut einem Regierungsbericht „über den aktuellen Stand der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen in Schleswig-Holstein“ gelten etwa 2,2 Prozent der Schulkinder im Land als hochbegabt, und etwa jeder fünfte Schüler eines Jahrgangs sei „leistungsstark und potenziell besonders leistungsfähig“. Mit dem 70-seitigen Papier mit einem Über- und Ausblick der Maßnahmen und Angebote in diesem Bereich stellt Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) dem Plenum einen Bericht zum Ausbau der Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) vor.
In die Debatte zur Begabtenförderung bringt die CDU einen Antrag ein. Sie fordert darin Diagnose- Fachkräfte für Hochbegabte in Grundschulen und weiterführenden Schulen, einen leichteren Wechsel für besonders begabte Schüler von der Gemeinschaftsschule an ein Gymnasium sowie die schrittweise Einführung von „Hochbegabtenklassen“ ab der Sekundarstufe I. Während das Bildungsministerium bei der Hochbegabtenförderung „Erfolge einer systematischen Entwicklung und Aufbauarbeit“ sieht, räumte Ministerin Ernst Anfang Februar bei der öffentlichen Vorstellung des MINT-Berichts ein: „Es stimmt ein bisschen, dass die Schulleistungen hier besser sein könnten.“ Nun sollen Forscher Schleswig-Holsteins Schüler für die laut Bericht „häufig als gesellschaftlich nicht relevant und auch zu schwer wahrgenommenen“ Fächer Mathe, Informatik, Naturwissenschaften und Technik begeistern.
Ernst kündigte an, dass die Joachim Herz Stiftung in den kommenden zehn Jahren 1,7 Millionen Euro für Schülerforschungszentren bereitstellt. In diesen Zentren sollen Schüler Gelegenheit für eigene Experimente bekommen und Kontakt zu Forschern erhalten. Gute Erfahrungen gibt es bereits mit der Forschungswerkstatt an der Kieler Christian-Albrechts-Universität. Dort haben bislang rund 2.000 Schüler pro Jahr erste Erfahrungen mit Wissenschaft und Forschung gemacht. 15

Freitag, 24. Februar, 10 bis 17 Uhr

TOP 5, 19 und 30 Zweite Lesung eines Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/4388), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 18/5107), Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/5161), Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/5128), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In einer kombinierten umwelt- und energiepolitischen Debatte will der Landtag ein eigenes Klimaschutzgesetz für Schleswig-Holstein verabschieden, eine Windkraft-Regelung im Landesplanungsgesetz verlängern sowie eine Resolution für eine bundesweit „faire und gerechte“ Verteilung der Netzentgelte auf den Weg bringen.
Zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz der Landesregierung hat der Umweltausschuss mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW bereits grünes Licht gegeben. Energiewendeminister Robert Habeck (Grüne) will unter anderem den Ausstoß des Klimakillers Kohlendioxid (CO2) im Land drastisch verringern – bis 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Wert des Jahres 1990 und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent. Ein weiteres Kernziel ist es, den Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien bis 2025 von 13,5 Prozent im Jahr 2014 auf mindestens 22 Prozent zu erhöhen. Schleswig-Holstein sei der deutschen Energiewende um zehn Jahre voraus, hatte Habeck im Sommer vergangenen Jahres bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs gesagt. Das eigens für Schleswig-Holstein erarbeitete Regelwerk schreibt dem nördlichsten Bundesland zentrale Ziele beim Ausbau von Windstrom, Sonnenenergie, Biomasse und Wasserkraft vor. Redner von CDU und FDP bezeichneten in der Ersten Lesung das Gesetz als „reine Symbolpolitik“ beziehungsweise „überflüssig“. Die Piraten enthielten sich bei der Abstimmung im Ausschuss.
Zum Landesplanungsgesetz schlagen die Koalitionsfraktionen vor, den Zeitraum des Planungsstopps für neue Windkraftanlagen zu verlängern, bis die neue Regionalplanung endgültig abgeschlossen ist. Derzeit ist die sogenannte Unzulässigkeitsregelung für den Bau von Windrädern bis zum 5. Juni dieses Jahres datiert. Laut dem gegenwärtigen Zeitplan für den neuen Planungsprozess, den das Oberverwaltungsgericht Schleswig im vergangenen Jahr veranlasst hatte, wird die erste Anhörungsphase aber erst im Juni beendet. Somit „ist nicht mit einem Inkrafttreten der Raumordnungspläne vor Herbst 2018 zu rechnen“, heißt es zur Begründung in dem Entwurf zur Änderung des Planungsgesetzes.
Zu den Netzentgelten liegt ebenfalls ein Antrag der Koalition vor. Die darin enthaltene Forderung nach einer bundesweit fairen Verteilung der Netzentgelte hat die Landesregierung in einer gemeinsam mit Thüringen gestarteten Bundesratsinitiative bereits angeschoben. Der Länder- Gesetzentwurf wurde in der Länderkammer am 10. Februar vorgelegt und – mit zwischenzeitlichem Beitritt Bayerns – an die Ausschüsse überwiesen. 16

Hintergrund: Die Netzentgelte machen ein Viertel der Stromkosten aus. Vor allem im Norden und Osten, wo viel Strom aus regenerativen Energien produziert wird und neue Stromtrassen benötigt werden, sind sie besonders hoch. Eigentlich sollten bundesweit einheitliche Übertragungsnetzentgelte die Schieflage beseitigen. Die Bundesregierung will die Kosten zwar dämpfen, sie lässt die zuvor zugesagte bundesweite Angleichung der Abgaben in einem Ende Januar beschlossenen Gesetzentwurf aber offen.
„Die Energiewende ist eine nationale Aufgabe, und entsprechend müssen die Kosten auch auf alle Schultern gleichermaßen verteilt werden“, hatte Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck bei Einbringung der Bundesratsinitiative gesagt. Das sei im Augenblick nicht gegeben: „Schleswig-Holstein baut Erneuerbare Energien und Stromnetze für die Republik aus, mit allen Belastungen – und die Verbraucherinnen und Verbraucher hier zahlen bei den Netzentgelten deutlich mehr als zum Beispiel in Teilen Nordrhein-Westfalens, so Habeck.



TOP 34 und 63 Terrorismusbekämpfung und Umgang mit Gefährdern, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/5158), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/5024), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/5034), Antrag der Fraktion der Piraten (Drs. 18/5038), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/5187), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU fordert die Landesregierung auf, elektronische Fußfesseln für sogenannte Gefährder einzuführen. Ziel sei es, dadurch die öffentliche Sicherheit zu erhöhen. Nach dem Terroranschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt hatten Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im Januar ein Maßnahmenpaket zur Terrorabwehr vereinbart. Die Fußfessel für Gefährder ist ein Teil davon. Anfang Februar kündigte Innenminister Stefan Studt (SPD) an, dem Kurs des Bundes zu folgen.
Ein Piraten-Antrag nach weniger staatlicher Überwachung steht vor der Ablehnung, nachdem das Papier im Innen- und Rechtsausschuss ohne Zuspruch einer anderen Fraktion geblieben war. Zwei weitere Anträge von Liberalen und Christdemokraten zur inneren Sicherheit wurden im Ausschuss noch nicht zu Ende beraten und sollen von der Tagesordnung genommen werden.



TOP 35 und 40 Vorlagen zur Sportpolitik, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/5159), Antrag der Fraktion der CDU (18/5193), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Landtag berät im Februar-Plenum zwei Anträge der CDU zur Sportförderung. Es geht um die Einführung einer Pferdesteuer in Tangstedt (Kreis Stormarn) und die Sanierung von Sportanlagen im Land. Mit einem Appell richtet sich die CDU-Fraktion direkt an die Gemeinde Tangstedt und fordert sie auf, keine Pferdesteuer einzuführen. Dies stehe im Widerspruch zur Landesverfassung, 17

wo in Artikel 13 Absatz 3 unter anderem die Sportförderung verankert sei – eine zusätzliche finanzielle Belastung der Sportler durch die Pferdesteuer halten die Christdemokraten für unangebracht. Auf der Sitzung der Tangstedter Gemeindevertretung war die Pferdesteuer im Dezember 2016 in letzter Minute abgewendet worden. Die Kommunalvertreter kamen überein, die Abgabe zunächst juristisch prüfen zu lassen. Bundesweit sind bislang drei Orte in Hessen bekannt, die eine Steuer für Pferde verlangen.
Gleichzeitig will die CDU mehr Geld in kommunale Sportstätten investieren. Dazu fordert sie die Landesregierung auf, Beschränkungen im Kommunalinvestitionsförderungsgesetz aufzuheben. Das Gesetz stellt finanzschwachen Kommunen im Zeitraum von 2015 bis 2018 rund 99,5 Millionen Euro zur Verfügung, die vor allem für die Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten gedacht sind. Nach Meinung der Christdemokraten könnte ein Teil der Mittel – von denen bisher erst ein Drittel abgerufen worden sei – „auch für Investitionen in den Städtebau und damit auch für kommunale Sportstätten verwendet werden.“
Kritik übt die CDU-Fraktion an der Bundesratsinitiative der Landesregierung, mit der sie ein Bundesprogramm zur „Sportinfrastrukturförderung in Deutschland“ gefordert hat. Angesichts der Finanzierungsmöglichkeiten, die das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz biete, laufe die Initiative ins „Leere“. Mit ihrem Vorstoß im Bund will die Landesregierung erreichen, dass der „seit Jahrzehnten bestehende Sanierungsstau der kommunalen Sportstätteninfrastruktur“ behoben wird. Wie das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein 2014 errechnet hat, sind 1.250 der rund 3.800 Sporteinrichtungen im Land sanierungsbedürftig. Laut Innenminister Stefan Studt (SPD) belaufen sich die Kosten für die Instandsetzung auf rund 55 Millionen Euro.



TOP 38 Ablehnung der PKW-Maut im Bundesrat, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/5163), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Parallel zu der weiterhin diskutierten Frage, ob die umstrittene Pkw-Maut mit EU-Recht im Einklang steht, ruft die FDP im Kieler Landtag dazu auf, das Vorhaben zu beerdigen. Die Landesregierung solle „mit anderen Bundesländern ein Anti-Maut-Bündnis schmieden und sich im Bundesrat gegen die Pkw-Maut aussprechen sowie den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen“, heißt es in dem vorliegenden Antrag.
Ende vergangener Woche haben neue juristische Bedenken den Streit um die Pkw-Maut wieder angeheizt. Wie die Nachrichtenagentur dpa meldet, verstoße das Vorhaben einem Bundestags- Gutachten zufolge gegen EU-Recht – trotz der Änderungen, die Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) mit Brüssel kürzlich vereinbart hat. Die Kombination aus der Maut und der geplanten Maut-Entlastung nur für Inländer bei der Kfz-Steuer bewirke „eine mittelbare Diskriminierung“ zu Lasten ausländischer Fahrer, heißt es demnach in der von den Grünen angeforderten Studie des Fachbereichs Europa im Parlament. Dobrindt wies die Zweifel zurück: „Die Maut kommt. Sie ist gerecht und europarechtskonform. Das hat auch die EU-Kommission bestätigt“, sagte der Minister vergangenen Freitag. 18

Das Bundeskabinett hatte Ende Januar Änderungen an den seit 2015 geltenden Mautgesetzen auf den Weg gebracht. Sie setzen einen von Dobrindt und der EU-Kommission gefundenen Kompromiss um, mit dem Brüssel grünes Licht für die Maut geben will. EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc hatte anlässlich der Einigung im Dezember erklärt, die Gesetze „werden nach den angekündigten Änderungen gewährleisten, dass das deutsche Mautsystem mit dem EU-Recht in Einklang steht“. Demnach sollen Inländer mit besonders abgasarmen Euro-6-Autos stärker per Kfz-Steuer-Senkung für ihre Mautzahlungen entlastet werden – um jährlich 100 Millionen Euro zusätzlich im Vergleich zu den bisherigen Plänen. Insgesamt soll kein Inländer zusätzlich belastet werden.



TOP 73 Vierter Opferschutzbericht der Landesregierung, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/5142), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Opfer von Straftaten benötigen Unterstützung, um das Erlebte zu verarbeiten. Und: Kriminalitätsvorbeugung kann dazu beitragen, dass Gewalttaten gar nicht erst verübt werden. Das sind zwei zentrale Aussagen des 260 Seiten starken Opferschutzberichts der Landesregierung.
Der Gesetzgeber hat die Position des Opfers in einem Strafverfahren in den letzten Jahren deutlich gestärkt. So haben Opfer das Recht, sich bei den Justizbehörden über den Stand des Verfahrens zu informieren und über ihren Anwalt die Prozessakten einzusehen. Treten Opfer im Verfahren als Zeugen auf, so können sie darauf pochen, dass dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschieht oder dass der Täter nicht anwesend ist.
Ein erfolgreiches Element der Opfer-Betreuung ist laut dem Bericht der Täter-Opfer-Ausgleich. Im persönlichen Gespräch, begleitet von einem Mediator, sollen Täter mit ihrem eigenen Fehlverhalten konfrontiert werden. Demnach liegt die Erfolgsquote der Mediation im Norden bei 95 Prozent. 2015 gab es rund 1.800 Verfahren.
Als Mittel zur Gewaltprävention führt der Bericht die Vermittlung von Werten in der Schule an. Junge Menschen sollen lernen, wie sie Konflikte friedlich beilegen. Insbesondere die Rechte von Mädchen und Frauen sowie die Warnung vor religiösem und politischem Extremismus stehen hier im Mittelpunkt. Auch die Suchtprävention gehört dazu. Im Rahmen der Schulsozialarbeit und der Ganztagsangebote sollen diese Punkte an den Schulen aufgegriffen werden.
Laut dem Bericht ist die Zahl der Opfer von Gewalttaten im Lande zwischen 2006 und 2015 von 37.486 auf 32.869 gesunken. Allerdings verzeichnet die in der Woche vor der Landtagssitzung vorgestellte Kriminalstatistik einen Anstieg für das Jahr 2016 auf mehr als 36.000 Fälle. 22 Prozent der Tatverdächtigen sind demnach Ausländer. Das Justizministerium weist darauf hin, dass es diesem Problem mit „sozialen Trainingskursen“ für junge Flüchtlinge begegne, die Straftaten begangen haben. Ziel sei es, „deutsche Sprach-, Rechts, und Kulturkompetenz“ zu erwerben. 19

TOP 41 Schutzvorkehrungen und Mindeststandards für Praktika einführen, Antrag der Fraktion der Piraten (Drs. 18/5194), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten-Fraktion will Mindeststandards für Praktika einführen, um Missbrauch entgegenzuwirken. Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Studienabschluss sollen vom Land nicht mehr als Praktikanten, sondern als bezahlte Arbeitskräfte beschäftigt werden. Das Land müsse seinen Praktikanten „eine angemessene Vergütung“ von mindestens 300 Euro monatlich zahlen. Freiwillige Praktika sollen in Anlehnung an die Praktikanten-Richtlinie des Bundes auf maximal drei Monate begrenzt werden. Eine Kleine Anfrage der Piraten-Fraktion im vergangenen Jahr hatte ergeben, dass das Land seit 2014 Hunderte von Praktikanten bis zu sechs Monate lang ohne Vergütung beschäftigt hat, darunter mehr als hundert Menschen mit Berufs- oder Studienabschluss.
Die Piraten nehmen nicht nur Praktikanten bei Landesbehörden in den Fokus. Sie wollen darüber hinaus, dass Schleswig-Holstein als erstes Bundesland einen Anspruch auf „angemessene Vergütung“ für alle Pflichtpraktikanten im Rahmen eines Studiums einführt. Mit einer Bundesratsinitiative soll sich das Land für Praktikanten in der freien Wirtschaft einsetzen, etwa für eine Drei-Monats-Höchstdauer bei freiwilligen Praktika und für mehr Transparenz bei Ausschreibungen. Auch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) hatte die Landesregierung in Reaktion auf das Ergebnis der Kleine Anfrage aufgefordert, die Bedingungen für Praktikanten schnellstmöglich zu überprüfen und Missstände abzustellen.



TOP 42 Gemeinnützigkeit von Bürgerfunk-Initiativen zur freien Internetversorgung, Antrag der Fraktion der Piraten (Drs. 18/5195), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten-Fraktion setzt sich dafür ein, dass Bürgerfunk-Initiativen, die freies WLAN aufbauen und unterhalten, als gemeinnützig anerkannt werden. Schleswig-Holstein soll eine entsprechende Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen und Thüringen (Bundesratsdrucksache 107/17) unterstützen. Solche Initiativen leisten nach Ansicht der Piraten „auch in Schleswig-Holstein einen wertvollen Beitrag zu einem möglichst flächendeckenden, kostenfreien und unzensierten Zugang zum Internet durch das Aufspannen und WLAN-Netzen“ - zum Beispiel bei der Internetversorgung von Flüchtlingsunterkünften.
Zudem fördern Bürgerfunk-Initiativen bei den ehrenamtlichen Teilnehmern das technische Verständnis für IT-Infrastrukturen und Medienkompetenz, wie die Piraten in ihrem Antrag betonen. Damit Bürgerfunk-Initiativen, die auch oder ausschließlich Freifunk-Netze einrichten und unterhalten, als gemeinnützig anerkannt werden und Steuerbegünstigungen erhalten, muss auf Bundesebene die sogenannte Abgabenordnung ergänzt werden. 20

Link zur Bundesratsdrucksache: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0101- 0200/107-17.pdf?__blob=publicationFile&v=2



TOP 66 Maßnahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4816), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung hat in einem Bericht zum gesundheitlichen Verbraucherschutz „Handlungsbedarf und Maßnahmen“ zum Thema Lebensmittelsicherheit vorgestellt. Ziel ist es, Menschen vor schädlichen Lebensmitteln und Betrug mit falsch ausgezeichnetem Essen zu schützen. Auslöser der Debatte war der im Frühjahr 2013 vorgenommene Rückruf von Fleischprodukten, die statt Rindfleisch Pferdefleisch enthielten. Durch eine bessere Überwachung gelte es, die Qualität von Nahrungsmitteln in der gesamten Produktionskette „vom Acker bis zum Teller“ sicherzustellen. Schwerpunkte des 35 Seiten umfassenden Berichts sind unter anderem der Internet-Handel, die Qualität von Verpackungen sowie eine bessere Kommunikation mit den Bürgern.
Besonders im Bereich des Online-Handels mit Lebensmitteln bestehe die Gefahr, dass Verbraucher getäuscht werden. Als Beispiel nennt die Landesregierung leistungssteigernde Nahrungsergänzungen oder Medikamente aus der traditionellen chinesischen Medizin. Oft sei nicht genau nachvollziehbar, wo die Waren herkommen und ob die Angaben zu Inhalt und Wirkung vollständig sind. Daher sei es notwendig, den Verkauf von Nahrungsmitteln im Internet besser zu kontrollieren. Im Juli 2013 wurde dazu vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine „Länderzentralstelle zur Überwachung des Internethandels mit Lebensmitteln, Futtermitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen“ geschaffen, an der Schleswig- Holstein beteiligt ist. Die Behörde fahnde im Internet nach nicht registrierten Anbietern und Produkten, die gesundheitsschädlich sein könnten. Innerhalb von zwei Jahren ermittelte die Zentralstelle bei 364 Recherchen laut eigener Aussage „2.124 potentiell risikobehaftete Produkte“. Von rund 3.000 überprüften Online-Händlern seien etwa 500 nicht-registrierte Unternehmen in die Lebensmittelüberwachung aufgenommen worden.
Im Mittelpunkt der Kontrolle von sogenannten Bedarfsgegenständen stehen Lebensmittelverpackungen, heißt es in dem Bericht weiter. Diese würden häufig aus recyceltem Material hergestellt, das Chemikalien aus Druckfarben oder der Verarbeitung von Altpapier enthalte. Solche Stoffe seien zunehmend in verpackten Lebensmitteln nachweisbar – zum Beispiel in Adventskalendern. In den vergangenen Jahren befanden sich laut dem bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mehrfach Rückstände von Mineralöl in der Schokolade. Um den steigenden Anforderungen an die Überwachung von Bedarfsgegenständen gerecht zu werden, wurde das zuständige Umweltministerium im April 2016 personell aufgestockt. Wie die Landesregierung bekannt gab, wurde eine neue Stelle für einen lebensmittelchemischen Referenten geschaffen. Angesichts einer gestiegenen Risikowahrnehmung der Verbraucher sei eine „offene und verständliche Kommunikation“ notwendig. Oft würden die vermuteten 21

gesundheitlichen Risiken von denen abweichen, die sich aus wissenschaftlichen Untersuchungen ergeben. Nach Angaben der Landesregierung hat eine Umfrage des Verbrauchermonitors des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ergeben, dass Verbraucher vor allem Antibiotikaresistenzen, Chemikalien und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln beunruhigen. Aus wissenschaftlicher Sicht könnten dagegen insbesondere durch bakterielle Verunreinigungen gesundheitliche Risiken entstehen.



TOP 67 Psychiatriebericht 2016, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4921), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

16 Jahre nach dem letzten Bericht zur psychiatrischen Versorgung in Schleswig-Holstein, in dem der „Psychiatrieplan 2000“ beschrieben wurde, legt die Landesregierung nun ein aktuelles Papier vor. Demnach ist die Häufigkeit von psychischen Erkrankungen in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten zwar relativ stabil geblieben, es wurden aber drastische Zuwächse bei den Arbeitsunfähigkeitstagen und Frühberentungen aufgrund psychischer Erkrankungen verzeichnet: In Schleswig-Holstein haben sich im Zeitraum von 2000 bis 2015 die Ausfalltage in Schleswig- Holstein fast verdoppelt (von 129 Tagen je 100 Versicherte auf 245), die Anzahl der Frühberentungen ist zwischen 2000 und 2014 um etwa 80 Prozent gestiegen.
Somit stellen psychische Erkrankungen nach den Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems heute die zweithäufigste Ursache für Arbeitsausfälle dar. Die Anzahl der Anerkennungen von Schwerbehinderungen aufgrund von Suchterkrankungen hat sich von 2003 bis 2015 mehr als verdoppelt (von 660 auf knapp 1.400), und die aufgrund von Neurosen, Persönlichkeits- oder Verhaltensstörungen verfünffacht (von rund 2.500 auf etwa 12.000). Bundesweit sind heute, wie bereits Ende der 1990er Jahre, insgesamt rund ein Drittel der Menschen in den letzten zwölf Monaten von einer psychischen Erkrankung betroffen gewesen.
Laut dem Bericht stehen psychische Beschwerden im Zusammenhang mit den Faktoren Alter, Geschlecht und sozialem Status. So leiden junge Menschen tendenziell häufiger an psychischen Belastungen als ältere, Frauen häufiger als Männer und Menschen mit niedrigerem sozialen Status häufiger als jene mit einem höheren Sozialstatus. Als Grund für die steigenden Zahlen der anerkannten Krankheiten und Frühverrentungen wird in dem Bericht angemerkt, dass es eine intensivere Auseinandersetzung mit psychischen Störungen und eine „Enttabuisierung“ gebe. „Damit einhergehend steigt die Bereitschaft, entsprechende Behandlungen, Eingliederungsmaßnahmen und Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen“, heißt es.
Die Entwicklung der psychiatrischen Versorgungslandschaft in den letzten 16 Jahren wird in dem Bericht mit den Schlagworten Kommunalisierung, Privatisierung und Verrechtlichung beschrieben. So sei eine Abkehr von der Zentralisierung psychiatrischer Hilfsangebote hin zu einer dezentralen, gemeindenahen Angebotsstruktur vorangetrieben worden, bis auf wenige Ausnahmen würden die psychiatrischen Kliniken im Lande heute in privatrechtlichen Rechtsformen betrieben, und in vielen Bereichen habe es wichtige Gesetzesänderungen mit dem Ziel gegeben, die Situation von 22

psychisch erkrankten Menschen zu verbessern. Dieser Wandel, mit der Übertragung wesentlicher Aufgaben vom Land an die Kommunen, hat dazu geführt, dass es außer im Rahmen der Krankenhausplanung und des Maßregelvollzuges im Bereich der psychiatrischen Versorgung keine originäre Landesplanung mehr gibt. Deshalb wird der vorliegende „Psychiatriebericht 2016“ auch nicht mehr als „Psychiatrieplan“ bezeichnet.
Weitere Daten und Zahlen aus dem Bericht:
Die ambulante medizinische Versorgung wird von Hausärzten, niedergelassenen Fachärzten, ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten sowie Heilpraktikern ausgeübt. In regionalen gemeindepsychiatrischen Netzwerken wird präventiv versorgt und in Krisenfällen ambulant behandelt. Durch eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen sollen unter anderem häufigere und längere Krankenhausaufenthalte vermieden werden. Entsprechende Angebote gibt es für den Großraum Kiel sowie die Kreise Pinneberg und Steinburg, die Städte Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Norderstedt, den südlichen Kreis Stormarn sowie den Großraum Lübeck.
Stationäre und teilstationäre psychiatrische Kliniken: In Schleswig-Holstein verfügen 19 Kliniken über eine Fachabteilung für Psychiatrie mit insgesamt knapp 2.000 Planbetten für rund 33.100 stationäre Patienten jährlich. Die 19 Kliniken verfügen zudem in der Regel über jeweils eine psychiatrische Institutsambulanz. Die teilstationäre Versorgung wird in Schleswig-Holstein an 37 Standorten mit psychiatrischen Tageskliniken sichergestellt. In fünf Landkreisen wird derzeit das Finanzierungssystem eines Regionalen Budgets für die psychiatrisch-psychotherapeutische und psychosomatische Versorgung erprobt mit dem Ziel, Behandlungsleistungen aus dem stationären in den teilstationären und ambulanten Bereich zu überführen. Die durchschnittliche jährliche Verweildauer ist (je nach Laufzeit und Ausgangssituation) bis auf die Hälfte des Ausgangswertes zurückgegangen. In den fünf Modellkrankenhäusern liegt die durchschnittliche Verweildauer zwischen 6,7 und 13,6 Tagen, der landesweite Durchschnitt liegt dagegen bei 19,3 Tagen.
Kinder- und Jugendpsychiatrie: Es gibt fünf Kliniken mit einer stationären Fachabteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit 244 Planbetten für insgesamt 2.190 Patienten jährlich. In 2015 betrug die durchschnittliche landesweite Verweildauer 31,9 Tage und die Auslastung der Betten lag mit 92 Prozent sehr hoch.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 23

Reihenfolge der Beratung der 50. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 22. Februar 2017 1 Aktuelle Stunde zur Abschiebungspolitik 70 10:00 2 + 70 Regierungserklärung und Bericht zur Entwicklung des 70 11:10 Tourismus
25 Wahl von Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts 10 15:00 8 + 36 Staatsvertrag und Bericht zur HSH Nordbank 35 15:10 3 + 27 + 59 Gesetzentwurf und Anträge zum Wohnungsbau 35 15:45 4 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds 35 16:20 6 Rettungsdienstgesetz 35 16:55 Donnerstag, 23. Februar 2017 69 Aktionsplan zur Umsetzung der UN- 35 09:00 Behindertenrechtskonvention 29 Zukunft der Waldkindergärten in Schleswig-Holstein sichern 35 09:35 9 Neuregelung der Wahl der Mitglieder des Landesrechnungshofs 30 10:10 13 + 43 + 53 Vorlagen zum ÖPNV und zur Mobilität im ländlichen Raum 35 10:40 + 54 + 55 21 Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes 35 11:15 22 Entwurf eines Petitionsgesetzes 30 11:50 44 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 5 12:20
23 Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage 35 15:00 24 Änderung der Landesverfassung (Einführung von Referenden) 35 15:35 31 Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher 35 16:10 32 + 68 + 72 Entwicklung der Begabtenförderung und Bericht zur MINT-Bildung 35 16:45 Freitag, 24. Februar 2017 5 + 19 + 30 Gesetzentwürfe und Antrag zur Energiewende, 35 10:00 Landesplanungsrecht und Netzentgelte 34 + 63 Terrorismusbekämpfung und Umgang mit Gefährdern 35 10:35 35 + 40 Vorlagen zur Sportpolitik 35 11:10 38 Ablehnung der Pkw-Maut im Bundesrat 35 11:45
73 Vierter Opferschutzbericht der Landesregierung 35 14:00 41 Schutzvorkehrungen und Mindeststandards für Praktika einführen 35 14:35 42 Gemeinnützigkeit von Bürgerfunk-Initiativen zur freien 35 15:10 Internetversorgung 66 Maßnahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes 35 15:45 67 Psychiatriebericht 2016 35 16:20 24

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 18/5205):

TOP 7 Gesetz zur Sicherung der Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten 10 Gesetz über die Integration von Migrantinnen und Migranten 11 Gesetz zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag HSH 12 Zwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge 14 Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik 15 Änderung des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung 17 Gesetz zur Neuordnung der Hochschulmedizin 18 Gesetz zur Änderung des Landesdisziplinargesetzes 20 Staatsvertrag über einen gemeinsamen Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 33 Keine Diskreditierung der Landwirte 39 Besetzung der 30 ausgeschriebenen Planerstellen beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr 45 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten 46 Fonds für die Heimerziehung 47 Bundesteilhabegesetz zurückziehen und komplett neu ausrichten 48 Flexiblere Betreuungsangebote schaffen - die Qualität entscheidet 49 Medikamentenversuche im Rahmen von Heimerziehung 50 Vergütung für Mehrarbeit im Justizvollzug ermöglichen 51 Partizipations- und Integrationsgesetz für Schleswig-Holstein 52 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 56 Verdeckte Radarkontrollen abschaffen 57 Privatisierung von Schleswig-Holsteins Küsten und Ufern verhindern 58 Für eine zukunftssichere Altersvorsorge 60 Schleswig-Holstein setzt sich für mehr Transparenz im Bundesrat ein 61 Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht des Abg. Dr. Breyer wegen Organstreitverfahren 62 Bundesratsinitiative zur Stärkung der Freiheit und der Privatsphäre im Internet 65 Erster Allgemeinbildender Schulabschluss muss das Ziel bleiben 71 Subventionen regelmäßig auswerten und überprüfen

Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
16 Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes 26 Zusammenarbeit von Land und Kommunen 28 Wohnungsmangel der Studierenden / Bau von Studierendenwohnraum 37 Freiheit und Datenschutz für Drohnenflüge sichern 64 Strukturelle Nachteile bei Fachhochschulen abbauen - mehr Masterstudienplätze finanzieren 74 Bericht des Landesbeauftragten für politische Bildung