Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
22.02.17
17:42 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 4: Die Landesregierung trifft Vorsorge zur Versorgung!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 22. Februar 2017



TOP 4 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds (Drs-Nr. 18/4706, 18/5106, 18/5224)



Beate Raudies:
Die Landesregierung trifft Vorsorge zur Versorgung!


Die Entwicklung der Versorgungsausgaben ist eine der großen finanzpolitischen Herausforderungen für unser Land. Laut dem Versorgungsbericht, den die Regierung im letzten Herbst vorgelegt hat, steigen die Versorgungsausgaben in den Jahren 2016 bis 2026 von 1.126,3 Mio. Euro auf 1.706,3 Mio. Euro. Das ist ein Zuwachs von rd. 51,5 %. Und die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger steigt von 33.405 auf 41.191. Für die Beamtenversorgung gilt der verfassungsrechtliche Alimentationsgrundsatz, es handelt sich also um Pflichtausgaben – das Land muss zahlen. Finanzielle Vorsorge tut also Not! Nur so können wir sicherstellen, dass öffentliche Aufgaben nachhaltig finanzierbar bleiben und auch kommende Generationen nicht über Gebühr belastet werden.
Die Landesregierung trifft jetzt Vorsorge, und das ist gut so! Die Beamtinnen und Beamten haben seit 1998 auf einen Anteil ihrer Gehaltszuwächse in Höhe von 0,2 % verzichtet. Diese angesparte Summe gehört deshalb ihnen und wird treuhänderisch verwaltet. Diese Regelung läuft Ende 2017 aus. Der Vermögensbestand der Versorgungsrücklage wird Ende 2017 übrigens rund 630 Mio. Euro betragen. Es ist daher sinnvoll und geboten, die in dieser Versorgungsrücklage angesparten Mittel gezielt einzusetzen, um Ausgabesteigerungen bei den 2



Pensionen abzufedern. Und das Instrument der Wahl ist der neue Versorgungsfonds. Dafür richten wir ein neues Sondervermögen ein und überführen dorthin das bisherige Sondervermögen „Versorgungsrücklage“. Das Versorgungsfondsgesetz sieht vor, das Sondervermögen jährlich um ca. 77,5 Mio. Euro aufzustocken. Dies ist – das will ich zugestehen – ein Betrag, der gerne höher sein könnte. Wir werden sehen, was das Land nach Abschluss der Haushaltskonsolidierung ab 2020 hier leisten kann. Als Haushaltsgesetzgeber ist dieses Parlament frei, diese Summe jährlich mit Beschluss des Haushaltes erhöhen. Um mit einigen falschen Erwartungen aufzuräumen: Der Versorgungsfonds soll nicht dazu dienen, den Landeshaushalt komplett von der Zahlung der Pensionen zu entlasten. Er wird uns allerdings dabei helfen, den Anstieg der Pensionen planbar zu halten, nämlich auf 1,5%. Darum können bereits ab 2018 Mittel aus dem Versorgungsfonds entnommen werden. Allerdings darf der Vermögensbestand nicht unter den am 1.1.2018 festgestellten Vermögensbestand sinken. Damit können die haushälterischen Auswirkungen verstetigt werden und sind besser planbar. Das ist nachhaltige Vorsorge!
Besonders wichtig ist für uns, dass auch für den Versorgungsfonds ein paritätisch besetzter Beirat eingerichtet wird, in dem neben den Vertreterinnen und Vertretern des Landes auch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften vertreten sind. Schließlich handelt es sich um das Geld der Beschäftigten! Die Verwaltung der Mittel soll – wie bisher – der Bundesbank übertragen werden. Dort sollte das Vermögen des Fonds in guten Händen sein. Auch für den Kommunalbereich wird eine Regelung geschaffen, die eine eigenverantwortliche und flexible Verwendung der von ihnen gebildeten Versorgungsrücklage vorsieht. Das Gesetz über die Kommunale Versorgungsausgleichskasse sollte dazu noch in diesem Jahr entsprechend angepasst werden.
Die Einrichtung des Versorgungsfonds, der sich aus den angesparten Geldern sowie jährlichen Zuweisungen nach der Anzahl der Beamtinnen und Beamten speist, ermöglicht eine nachhaltige Finanzierung der Versorgungsleistungen in der Zukunft. Der Versorgungsfonds ist aber auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Bediensteten.
Genau wie die Ankündigung der Frau Finanzministerin, den in der vergangenen Woche vereinbarten Tarifabschluss zeitgleich für die Beamten und Pensionäre in Schleswig-Holstein zu übernehmen. Das begrüßen wir sehr.
Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.