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23.02.17
09:42 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 69: Landesaktionsplan: Mehr Teilhabe! Mehr Selbstbestimmung! Mehr Inklusion!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 23. Februar 2017



TOP 69 Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Drs-Nr. 18/5091)



Wolfgang Baasch:
Landesaktionsplan: Mehr Teilhabe! Mehr Selbstbestimmung! Mehr Inklusion!

Der Landesaktionsplan ist nach einem langen Diskussionsprozess, mit der Beteiligung von Betroffenen und deren Interessensvertretungen, auf den Weg gebracht worden. Ein Verfahren und ein Prozess, den das Sozialministerium gewählt hat, und der auf große Zustimmung und Unterstützung gestoßen ist. Ich selbst habe an einer dieser Diskussionsrunden teilgenommen und war überrascht, mit welcher Intensität die Diskussion geführt wurde und mit welchen konkreten Vorschlägen Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein erarbeitet wurden.
Dies gilt auch für den uns vorliegenden Landesaktionsplan, dessen Stärke in der Benennung konkreter Handlungsschritte in den 10 einzelnen Handlungsfeldern liegt. Handlungsfelder, die dazu führen, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu stärken. Menschen mit Behinderung wollen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen. Darum muss sich die Eingliederungshilfe verändern. Wege, die wir auch gerade in der Diskussion um das neue Bundesteilhabegesetz intensiv diskutieren. Mehr Teilhabe bedeutet mehr Selbstbestimmung. Mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung bei der Entscheidung zum Beispiel über das 2



Wohnen: Wo man wohnen will, wie man wohnen will, ob allein oder in Wohngemeinschaften oder in einem Wohnheim. Es muss selbstverständlich sein, diese Entscheidungen selbst treffen zu können. Im Ergebnis soll Niemand in einer Wohnform leben müssen, die er nicht möchte. Im Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung geht es um eine Stärkung der Teilhabe am Arbeitsleben. Es geht darum, mehr Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung zu schaffen, eine Arbeitsstelle zu bekommen und nicht nur Beschäftigung bzw. Arbeit in einer Werkstatt zu finden. Dazu bedarf es mehr Beratung, mehr Unterstützung und mehr Assistenz, damit sich Menschen mit Behinderung auf eine Arbeit vorbereiten können und zum Beispiel mit dem Budget für Arbeit, eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen können. Arbeitgeber bzw. Unternehmer brauchen ebenfalls gezielte Unterstützung wenn sie Menschen mit Behinderung einstellen. Das geht von der Unterstützung bei Lohnkosten, der Unterstützung bei Anleitung und bei Assistenz am Arbeitsplatz. Und im Handlungsfeld Bildung ist ein klares Bekenntnis der Landesregierung für ein inklusives Schulsystem für alle Schularten und Schulen enthalten.
„Das bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechend gemeinsam gefördert und gestärkt werden.“
Dieses klare Bekenntnis unterscheidet sich deutlich von den Vorschlägen der CDU, die die Inklusion an den Schulen in Schleswig-Holstein zurückdrehen will. Dagegen steht das grundsätzliche Recht für Menschen mit Behinderung, denen alle Lernorte in jedem Lebensabschnitt offen stehen sollen. Auch in der Bildung stellt Inklusion ein Menschenrecht dar! Dies gilt für den Lernort Kindertagesstätte genauso wie für die Schule, die Ausbildung oder die Angebote der Erwachsenenbildung. Notwendig sind dabei natürlich die Wahlfreiheit und die unbürokratisch und unterstützende Hilfe für jeden einzelnen Schüler. Und wer sich den Streit um die Schulbegleitung bzw. Schulassistenz in einigen Landkreisen Schleswig-Holsteins anschaut, weiß, dass hier an dieser Hilfe und dieser Unterstützung noch viel zu arbeiten ist.
„Nichts ohne uns – über uns!“
Dieser Slogan von Menschen mit Behinderung bedeutet, dass Menschen mit Behinderung an allen Entscheidungen die sie betreffen direkt beteiligt werden. Das gilt auch für die Umsetzung des Landesaktionsplans Schleswig-Holsteins. Und ich teile den Stolz der Landesregierung mit bei diesem Diskussionsprozess zu einem Landesaktionsplan gekommen zu sein, der konkrete Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorlegt. Ein Landesaktionsplan, der Querschnittsmäßig alle Ministerien und damit alle politischen Handlungsträger auffordert, sich den Belangen und Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung zu stellen. Und dass es diesen Landesaktionsplan zum einen in der Form einer klassischen Landtagsdrucksache gibt, aber auch als vorlesbares Dokument sowie in leichter Sprache und als Gebärdensprachvideo, 3



zeigt, dass dieser Landesaktionsplan allen zugänglich sein soll und alle aufgefordert sind danach Handlungsschritte zu unternehmen.