Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
23.02.17
10:21 Uhr
FDP

Anita Klahn zu TOP 29 (Zukunft der Waldkindergärten): Es gibt kein gesetzliches Problem, sondern ein Vollzugsproblem

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort. Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 078/2017 Kiel, Donnerstag, 23. Februar 2017
Bildung/Kindergärten



Anita Klahn: Es gibt kein gesetzliches Problem, sondern



www.fdp-fraktion-sh.de ein Vollzugsproblem In ihrer Rede zu TOP 29 (Zukunft der Waldkindergärten) erklärt die bil- dungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: Klahn:
„Ich stelle einmal ganz grundsätzlich fest, dass es Waldkindergärten in Schleswig-Holstein gibt. Ergo müssen Waldkindergärten auch bei bestehen- der Gesetzeslage genehmigungsfähig sein. Brauchen wir wirklich eine Ge- setzesänderung oder geht es hier vielmehr um Probleme im Vollzug? Mögli- cherweise ausgelöst durch einen gutgemeinten Leitfaden, der sich jetzt aber zum Leidfaden entwickelt. Ich will das kurz ausführen.
§ 35 Baugesetzbuch regelt das Bauen im Außenbereich. Dort heißt es in Ab- satz 2, dass Vorhaben ‚im Einzelfall zugelassen werden [können], wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange‘ – also z.B. der Naturschutz – ‚nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist‘. Die Regelung sieht also einen Ermessensspielraum vor. Gleichwohl – und das will ich be- tonen – könnte an dieser Stelle aus der Sicht der FDP-Fraktion eine Klarstel- lung im Gesetz erfolgen, so dass der Bau von Waldkindergärten gesondert privilegiert wird.
In § 51 der Landesbauordnung sind baurechtliche Erleichterungen für Son- derbauten geregelt. In diesem Paragraphen gibt es eine umfangreiche und nicht abschließende Liste, in welchen Bereichen Erleichterungen möglich sind. Dazu gehören nach Absatz 2 Nummer 11 auch Tageseinrichtungen für Kinder.
Ohne Experte zu sein, würde ich sagen, dass Erleichterungen bei allen As- pekten des Bauens möglich sind. Auch hier besteht also ein Ermessens- spielraum.
Auch im Landeswaldgesetz, das die Union ändern will, ist in § 24 ist das Ab- standsgebot von 30 Metern zum Wald normiert. Und auch hier gibt es eine Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Ausnahmeregelung. In Absatz 2 heißt es: ‚Die zuständige Bauaufsichtsbe- hörde kann Unterschreitungen des Abstandes im Einvernehmen mit der Forstbehörde zulassen […]’.
Und weiter: ‚Eine Unterschreitung des Waldabstands zugunsten von bauli- chen Anlagen waldpädagogischer Einrichtungen kann bereits zugelassen werden, wenn diese nicht durch Windwurf oder Waldbrand gefährdet wer- den und von ihnen keine Waldbrandgefahr ausgeht.’
Für Waldkindergärten steht also schon eine Ausnahmegenehmigung extra im Gesetz. Diese kann man in Kenntnis und bei wohlwollender Genehmi- gungspraxis anwenden.
Ich frage die Union also, welche gesetzlichen Änderungen ihrer Meinung nach konkret herbeigeführt werden sollen und mit welchem verbessernden Ergebnis?
Wahrscheinlich ist ihnen das auch nicht ganz klar, denn sonst hätten sie ei- nen Gesetzentwurf vorgelegt.
Auffällig ist auch, dass die Union einzig Änderungen landesrechtlicher Vor- schriften will, aber nicht die Änderung der einschlägigen Bundesregelung, die aus unserer Sicht zuerst anzugreifen wäre. Im Bund könnten sie doch dank ihrer Regierungsbeteiligung erfolgreich agieren.
Die Grünen dagegen wollen mit ‚Nachdruck’ Änderungen am Bundesbau- recht, nicht aber die Änderung landesrechtlicher Regelungen. Warum die Grünen dann aber keine Bundesratsinitiative anstoßen, verwundert mich. Möglicherweise weil sie in Schleswig-Holstein noch regieren?
CDU und Grüne wollen also genau dort die rechtliche Änderung, wo sie je- weils nicht in der Verantwortung stehen. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.
Und typisch für die Küstenkoalition ist der Schaufensterantrag. Anstatt sich mit der gesetzlichen Lage richtig auseinanderzusetzen, machen sie einen Runden Tisch. So kann man sich über den Wahlkampf retten. Es ist nur kei- ne Lösung.
Ich will es noch mal klar stellen, aus meiner Sicht haben wir kein gesetzli- ches Problem, sondern ein Vollzugsproblem. Einige untere Bauaufsichtsbe- hörden scheinen – ich kenne keinen der Bescheide – eine sehr rigide Ausle- gung der gesetzlichen Regelung vorzunehmen. Um eine abschließende Wür- digung vornehmen zu können, müsste man die Gründe der Ablehnung im Einzelfall kennen. Alles andere bleibt ein Stochern im Nebel.
Es besteht jedoch, wie schon gesagt, in der Regel ausreichend Ermessens- raum und ich kenne Gemeinden, die dieses auch genutzt haben zum Wohle der Kinder. Da der eingangs erwähnte Leitfaden anscheinend mit zur rest- riktiven Genehmigungspraxis geführt hat, möchten wir die Landesregierung bitten, die Gemeinden in geeigneter Form – schriftlich – über die Ermes- sensspielräume zu informieren.
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Manchmal hilft gesunder Menschenverstand, insbesondere da bei der ge- nauen Standortfrage sicherlich zwischen allen Beteiligten Kompromisse möglich sind. Im Zweifel besteht auch immer die Möglichkeit, dass die Ge- meinde die Flächennutzungspläne anpasst.
Die FDP-Fraktion lehnt daher sowohl den Antrag der Union, als auch den der Koalition ab. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de