Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
23.02.17
10:26 Uhr
B 90/Grüne

Marlies Fritzen zu Waldkindergärten

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 29 – Zukunft der Waldkindergärten in SH sichern Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin der Landtags- Landeshaus fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Marlies Fritzen: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 068.17 / 23.02.2017


Wir machen Politik für die Menschen und für die Natur
Fröhliche Kinder in frischer Luft. Spielen und Lernen in und mit der Natur. Das ist es, was die rund 200 Wald- und Naturkindergärten im Land bieten. Und das ist, was wir hier offenbar mit großer Mehrheit erhalten und weiterhin ermöglichen wollen.
Wir Grüne begrüßen deshalb ausdrücklich diese Debatte und wir begrüßen es auch, dass die Landesregierung hier Rechtssicherheit für den Betrieb solcher Kindergärten schaffen will.
Die Rechtslage dabei ist keineswegs trivial. Es greifen verschiedene gesetzliche Rege- lungen und verschiedene Ansprüche, vor allem an die Sicherheit, sind zu erfüllen. Der Brand eines Bauwagens eines Lübecker Naturkindergartens im vergangenen Jahr stellt dies eindrücklich unter Beweis. Es ist deshalb richtig, dass alle Vorkehrungen getroffen werden müssen, um ein solches Unglück zu verhindern.
Auch dass ausreichende Rettungswege den Zugang zu einem Waldkindergarten er- möglichen, ist absolut notwendig. Im Grunde gilt dies für Waldkindergärten wie für jede andere Kita auch. Das Sozialministerium, das für die Heimaufsicht zuständig ist, fordert solche Sicherheitsstandards völlig zu recht.
Da sich Waldkindergärten ihrer Natur nach in aller Regel im Außenbereich befinden, greift für die Genehmigung von Schutzhütten das Bundesbaugesetz. Hier werden Waldkindergärten nicht explizit als privilegierte Vorhaben genannt und hier läge ein Schlüssel für eine Lösung. Denn in der Tat ist es absurd, wenn Windmühlen und Tier- ställe bauplanungsrechtlich nicht genehmigt werden müssen, Schutzhütten aber sehr wohl. Zumal das Baurecht in §35 Absatz 1 Nr. 4 ausdrücklich Vorhaben, die „wegen (ih- Seite 1 von 2 rer) besonderen Anforderungen an die Umgebung … oder wegen (ihrer) besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden“ können für zulässig er- klärt.
Unterstützt wird dies durch §35 Absatz 2 mit dem Hinweis, dass diese Vorhaben öffent- liche Belange nicht beeinträchtigen dürfen. Das kann man bei Waldkindergärten wohl ausschließen. Allerdings - und hier liegt der Knackpunkt - werden die genannten Best- immungen in der Rechtsprechung bislang immer sehr eng ausgelegt, was zu der Be- sorgnis führt, dass es hier im Zweifel keine Rechtssicherheit gibt.
Wobei auch gesagt werden muss, dass es bislang keine Urteile gibt, die sich explizit auf Waldkindergärten beziehen. An dieser Stelle wäre also eine Klarstellung im Bun- desbaurecht hilfreich.
Kein Problem gibt es dagegen mit dem Landeswaldgesetz. Um Waldkindergärten zu ermöglichen, haben wir hier explizit eine Ausnahmemöglichkeit in §24 Absatz 2 ge- schaffen, die den Waldabstand für diese minimiert. Es heißt dort: „Eine Unterschreitung des Waldabstands zugunsten von baulichen Anlagen waldpädagogischer Einrichtungen kann bereits zugelassen werden, wenn diese nicht durch Windwurf oder Waldbrand ge- fährdet werden und von ihnen keine Waldbrandgefahr ausgeht.“
Damit sind Schutzhütten forstrechtlich möglich und genehmigungsfähig. Faktencheck und Daniel Günther – zwei Welten treffen aufeinander!
Worum es jetzt geht, ist Rechtssicherheit für die Waldkindergärten zu schaffen. Dazu ist der Runde Tisch der Landesregierung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Es geht um die Sicherheit der Kinder und ihrer ErzieherInnen, es geht um die Auslo- tung von Ermessensspielräumen und es geht um eine mögliche Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesbaugesetzbuches.
Worum es aber nicht geht, ist die Polemik der CDU, die die Waldkindergärten benutzt, um ihre ewig gleiche Parole von „Naturschutz gegen die Menschen“ unters Volk zu bringen. Das ist nicht nur nicht richtig. Das ist auch schäbig. Bleiben Sie in Ihrer alterna- tiven Wirklichkeit. Wir machen Politik für die Menschen und für die Natur!
***



2