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23.02.17
15:00 Uhr
SPD

Martin Habersaat: CDU-Vorsitzender auf bildungspolitischer Geisterfahrt

Kiel, 23. Februar 2017 Nr. 057 /2017



Martin Habersaat
CDU-Vorsitzender auf bildungspolitischer Geisterfahrt

Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, zur Verabschiedung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und zur Behauptung des Oppositionsführers, bei der Infragestellung des gemeinsamen Lernens von behinderten und nichtbehinderten Schülern habe er den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung auf seiner Seite:
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung scheint mir der falsche Kronzeuge zu sein, wenn die CDU die Inklusion jetzt rückabwickeln will. Die Aufkündigung des Schulfriedens durch die CDU ist eine Sache. Die Aufkündigung des Grundkonsenses bei der Inklusion ist eine andere - hier fährt der Oppositionsführer allein auf der falschen Spur. Zur Erinnerung: Inklusion ist Menschenrecht. Der Begriff der „inklusiven Beschulung“ fand 2011 zu Zeiten der schwarz- gelben Regierung den Weg ins Schulgesetz.
Schleswig-Holstein hat sich lange vor der UN-Behindertenrechtskonvention, die 2006 von der UN-Vollversammlung verabschiedet und 2009 von Deutschland ratifiziert wurde, auf den Weg gemacht. Das Ziel dieses Weges heißt heute „Inklusion“. Bereits seit 1990 haben Eltern hier ein Wahlrecht, ob sie ihr Kind mit Förderbedarf an einer allgemeinbildenden Schule unterrichten lassen wollen. Und jedes Jahr haben sich mehr Eltern für diesen Weg entschieden.
Anders als CDU und FDP in der letzten Legislaturperiode haben wir nie bestritten, dass Inklusion zusätzliche Ressourcen erforderlich machen wird. Gleich nach dem Regierungswechsel 2012 2



haben wir die Inklusion mit 300 zusätzlichen Lehrerstellen gestärkt – allein 180 Stellen dienten der Wiederaufstockung der Differenzierungsstunden an unseren Gemeinschaftsschulen.
Die rot-grün-blaue Landesregierung hat im September 2014 ein Konzept vorgelegt, um die Schulen noch stärker auf ihrem Weg zu unterstützen. Die wesentlichen Teile dieses Konzepts – mehr Schulsozialarbeit, Einführung der Schulassistenz, Verdopplung der Stellen im schulpsychologischen Dienst, Lehrkräftebildungsgesetz mit verbindlichen inklusionspädagogischen Inhalten für alle angehenden Lehrerinnen und Lehrer wie von der KMK vorgeschrieben – sind umgesetzt. Auch das Gutachten von Prof. Klemm von 2016 dient diesem Zweck und brachte Klarheit: 500 zusätzliche Stellen sind noch nötig. Diese wollen wir innerhalb der kommenden Legislaturperiode bereitstellen.
Unser Ziel ist klar: Langfristig sollen alle Schulen mit multiprofessionellen Teams und einer sonderpädagogischen Grundversorgung ausgestattet sein. Auch an den Schulgebäuden gibt es noch viel zu tun. Dann erreichen wir den Paradigmenwechsel: Es müsste nicht mehr erst ein „Mangel“ bei einem Kind festgestellt werden, um die erforderlichen Ressourcen zu erhalten. Jedes Kind bekäme die optimale individuelle Förderung, weil inklusive Bildung als Konzept verstanden wird, das sich an alle Schülerinnen und Schüler richtet. Noch ist das Ziel fern, aber der Weg dorthin soll transparent gestaltet, mit allen Beteiligten erarbeitet und systematisch gesteuert werden.