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23.02.17
15:49 Uhr
CDU

Heike Franzen: Eine Schulgesetzänderung löst nicht alle Probleme

Bildung | 23.02.2017 | Nr. 085/17
Heike Franzen: Eine Schulgesetzänderung löst nicht alle Probleme Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Das Thema der Lernmittelfreiheit beschäftigt unseren Bildungsausschuss schon eine ganze Weile. Erst in der letzten Sitzung hatten wir eine Runde mit allen an Schule Beteiligten zu diesem Thema. Auch eine Studie ist dazu auf den Weg gebracht worden, mit der wir uns hier im Landtag schon beschäftigt haben. Die Studie hat sich allerdings mit dem Thema der digitalen Medien nicht beschäftigt. Das könnte auch damit zu tun haben, dass die digitalen Medien noch nicht in allen Schulen die Aufmerksamkeit als Unterrichtsmaterial erhalten, wie sich das hier einige wünschen würden.
Auch bei den Antworten der Eltern, was denn den Geldbeutel für Unterrichtsmaterial belastet, standen die digitalen Medien nicht im Mittelpunkt. Dennoch erleben wir es immer wieder, dass an Schulen genau über dieses Thema diskutiert wird, wenn z. B. eine Tablet-Klasse eingerichtet werden soll. Wer bezahlt dann das Tablet? Die Eltern oder die Schule?
Die FDP will das jetzt mit ihrer Schulgesetzänderung klären. Das digitale Endgerät für den Unterricht bezahlt die Schule im Rahmen der Lehrmittelfreiheit. Der Schulträger trägt damit die Kosten. Konnexität für das Land entsteht nicht, sagt die FDP, und alles ist in Butter. Leider ist die Welt nicht so einfach, wie sich die FDP das an dieser Stelle macht. Mal ganz davon abgesehen, dass ich der Auffassung bin, dass mit der Finanzierung der digitalen Medien der Aufgabenkatalog der Schulträger erweitert wird und damit auch das Land in der Verantwortung sein würde.
Mir stellen sich hier einige Fragen: Wie viele digitale Endgeräte sollen es denn sein? Ein Klassensatz oder mehrere? Welche Klassen sollen darauf Zugriff haben und soll auch Zuhause damit gearbeitet werden? Und wenn damit Zuhause im Internet recherchiert werden soll, was machen dann die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern über kein Wlan verfügen?
Ich könnte mit meinen Fragen so weitermachen. Mir fallen noch weitere ein. Wir müssen die Frage der Finanzierung von digitalen Endgeräten in den Schulen so klären, dass es zu einer unkomplizierten Nutzung und zu einer vertretbaren Finanzierung führt.


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Verantwortlich: Dirk Hundertmark, Mareike Watolla | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Fast jede Schülerin und jeder Schüler verfügen inzwischen über ein Smartphone. In den Schulen sind durchaus digitale Endgeräte vorhanden, allerdings nicht für jeden gleichzeitig. Was ist notwendig, um vorhandenes Material gemeinsam nutzen zu können und was wird darüber hinaus noch benötigt? Um hier einen gangbaren Weg zu finden, sollten wir dort weitermachen, wo wir bereits stehen. Der Bildungsausschuss hat sich über die Fraktionen hinweg darauf verständigt, eine weitere Runde mit den an Schule Beteiligten am 30. März dieses Jahres zu machen.
Wir brauchen nicht nur die Klärung der Finanzierung von digitalen Endgeräten in den Schulen, sondern insgesamt eine Antwort auf die Frage, wie wir mit der finanziellen Belastung von Eltern durch die Schule umgehen? Was gehört zur Lehrmittelfreiheit? Wie können die Kosten für Klassenfahrten so gestaltet werden, dass sie keinen überfordern? Welche Möglichkeiten haben Eltern, damit sie bei der Finanzierung von Schule unterstützt werden können? Dazu gehört für uns auch die Frage, wie mit der Finanzierung von digitalen Endgeräten umgegangen werden soll?
Bei der Geschwindigkeit des digitalen Fortschritts muss man eben auch berücksichtigen, dass eine einmalige Anschaffung nicht den technischen Stand der nächsten 10 Jahre widerspiegeln wird.
Deswegen möchte ich der FDP vorschlagen, ihre Idee in die Runde am 30. März einzubringen und auch mit den Vertretern der Schulträger zu diskutieren. Darüber hinaus kann es hier nur zu dem üblichen Verfahren mit einem Gesetzentwurf kommen. Wir beantragen die Überweisung in den Bildungsausschuss und den Innen- und Rechtsausschuss. In dem Wissen, dass die letzte Landtagssitzung im nächsten Monat stattfinden wird und damit die Möglichkeiten einer Anhörung eher begrenzt sind.



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