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23.02.17
15:53 Uhr
FDP

Anita Klahn zu TOP 21 (Änderung des Schulgesetzes): Wenn Tablets als Teil des Unterrichts eingesetzt werden, dann muss für Tablets die Lernmittelfreiheit gelten

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort. Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 084/2017 Kiel, Donnerstag, 23. Februar 2017
Bildung/Lernmittelfreiheit



Anita Klahn: Wenn Tablets als Teil des Unterrichts



www.fdp-fraktion-sh.de eingesetzt werden, dann muss für Tablets die Lernmittelfreiheit gelten In ihrer Rede zu TOP 21 (Änderung des Schulgesetzes) erklärt die bildungs- politische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: Klahn:
„Schulen wollen mit digitalen Medien arbeiten. Schülerinnen und Schüler sollen Medienkompetenz lernen.
Gerade erst vorgestern hat Bildungsstaatssekretär Loßack noch einmal die vielfältigen Möglichkeiten beim Einsatz digitaler Medien dargestellt. Wir tei- len die Auffassung des Staatssekretärs in dieser Hinsicht ausdrücklich.
Digitale Medien im Unterricht sind heute Werkzeuge im pädagogischen und fachdidaktischen Kontext. Es sind Hilfsmittel, um Unterricht und Lernpro- zesse zu unterstützen, aber natürlich auch Gegenstand von Unterricht selbst, um ihren Einsatz, ihre Chance, aber auch Grenzen und Gefahren, z.B. im Bereich Mediensucht, aufzuzeigen.
Wir Freie Demokraten verstehen digitale Endgeräte – im Kern geht es um Tablets – als ganz normales Lernmittel. Tablets können als digitale Schulbü- cher klassische Schulbücher ergänzen oder sogar ersetzen. Lernprogramme und Lernsoftware können den Unterricht bereichern. Das Feld ist weit. Von den seit vielen Jahren bekannten Vokabeltrainern bis zu Simulationen, z.B. zur Erdgeschichte, ist vieles denkbar. Und es müsste die Grünen freuen: Das papierarme Klassenzimmer ist ein Beitrag zum bewussten Umgang mit Ressourcen.
Wir Liberale sind der Auffassung, wenn Tablets als verpflichtender Teil des Unterrichts eingesetzt werden, dann muss für Tablets wie für Schulbücher die Lernmittelfreiheit gelten. Dann müssen auch die Schulträger für die Be- reitstellung sorgen.
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Die FDP legt daher einen Gesetzentwurf vor, der das Schulgesetz in dieser Sache klarstellt.
Damit erhalten die Schulen – und mit ihnen die Lehrkräfte – die notwendige Unterstützung digitale Endgeräte im Unterricht auch einsetzen zu können. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, werden Lehramtsstudierende sich auch verstärkt für den Bereich Informatik ausbilden lassen.
Natürlich sehen wir auch den Bedarf, dass die Kommunen bei der Ausstat- tung unterstützt werden müssen. Meine Fraktion stellt seit Jahren entspre- chende Haushaltsanträge, die aber von der Koalition immer abgelehnt wur- den.
Erfreulich ist auch das von der Bundesregierung geplante Digitalpaket. Eine der wenigen Fälle, wo die Bundesregierung eine sinnvolle Maßnahme um- setzt. Das Geld muss dann aber bei den Kommunen auch ankommen.
Erfreulich ist daher die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zum FAG, da die Finanzsituation der Kommunen neu betrachtet werden muss und, wie ich hoffe, dann auch allgemein verbessert wird.
Lernmittelfreiheit ist vor allem eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und damit der Chancengerechtigkeit. Intensiv haben wir das ja auch beim Run- den Tisch zur Lernmittelfreiheit diskutiert. Wenn wir Chancengerechtigkeit in der Bildung wollen, dürfen wir den Eltern nicht weitere Kosten aufbürden, sondern im Gegenteil, wir müssen sie entlasten. Sie erinnern sich sicher an den Stormarner Fall, wonach eine Mutter ihr Kind aus dem Klassenverband hätte nehmen müssen, weil sie nicht in der Lage war, ein Tablet zu finanzie- ren.
Tablets schlagen mit einem mittleren dreistelligen Betrag zu Buche. Die Landesschülervertretung Gymnasien hat es beim Runden Tisch auf den Punkt gebracht und deutlich formuliert. ‚IT-Klassen dürfen nicht nur für die zugänglich sein, die sich das finanziell leisten können.‘
Klarstellen möchte ich an dieser Stelle, dass diese gesetzliche Anpassung nicht gegen den Ansatz ‚Bring your own Device‘ spricht. Auch das unterstüt- zen wir und es kann weiterhin in den Unterricht eingebunden werden. Ich denke dabei vor allem an Smartphones. Voraussetzung ist aber, dass ein entsprechender Konsens vor Ort besteht bzw. keine Nachteile für einzelne Schüler entstehen.
Natürlich müssen wir in diesem Kontext auch über die technische Ausstat- tung der Schulen sowie der Wartung der digitalen Endgeräte sprechen. Das kann man nicht einfach auf die Lehrkräfte oder sogar die Schüler delegie- ren. Dafür brauchen wir entsprechende Fachkräfte. Auch das wird die Kommunen zusätzlich belasten.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de