Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
23.02.17
16:28 Uhr
B 90/Grüne

Anke Erdmann zum Schulgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 21 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des SH Pressesprecherin Schulgesetzes vom 24. Januar 2007 Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die schulpolitische Sprecherin der Landtagsfrak- Düsternbrooker Weg 70 tion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Anke Erdmann: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 071.17 / 23.02.2017 Placebo-Vorschlag der FDP Unsere Schulen haben Aufholbedarf was die digitale Ausstattung angeht – kein Zweifel. Darum wäre es auch gut, wenn die Ankündigung von Frau Wanka, dass in den kom- menden fünf Jahren fünf Milliarden Euro vom Bund in die IT-Modernisierung der Schu- len gehen sollen, langsam konkretere Formen annehmen würde.
Klar ist aber auch, dass es nicht nur um eine moderne Ausstattung und einen schnellen Netzzugang gehen kann. Auch die Lehrerfortbildung ist es nicht alleine. Neben dem klassischen Hausmeister brauchen unsere Schulen einen Hausmeister 2.0, der sich um die digitale Infrastruktur kümmert. Einige Schulträger sorgen bereits für den Support, aber in zu vielen Schulen sind es noch engagierte Lehrkräfte und SchülerInnen, die das System nebenbei am Laufen halten.
Es ist gut, wenn die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände auf Initiati- ve von Ministerin Ernst nach Lösungen suchen, wie künftig die Aufgaben aufgeteilt werden sollen. Der Grundgedanke bei der Kostenteilung ist: Das Land zahlt die Lehr- kräfte, die Kommunen die Ausstattung der Schulen.
Nun haben sich die Schule und die Gesellschaft aber so sehr geändert, dass sich eine klare Trennung mittlerweile in vielen Bereichen als nicht mehr zeitgemäß erweist. Bei- spiele dafür sind der Ganztag, die Inklusion an Schulen und eben auch die Digitalisie- rung.
Hier eine neue Aufgabenteilung zu finden, die Entwicklungen im Sinne der Schulen und Kinder fördert und dabei fair und vor allem auch machbar für Schulträger und Land ist – das muss das Ziel sein. Ohne Verhandlungen und eine Teilneuordnung der Aufgaben in diesen Bereichen geht das nicht.
Die FDP macht leider nur einen Placebo-Vorschlag: Die Schulträger sollen digitale Endgeräte zahlen, die „verpflichtend im Unterricht“ eingesetzt werden. Kosten? Sind der FDP egal. Die Schulträger sollen mal machen, bei der Ausstattung handele es sich ja nicht um eine neue Aufgabe, behaupten sie. Eine Kostenschätzung wird gar nicht
Seite 1 von 2 erst vorgenommen. Es reicht aber nicht, wenn die FDP die Realität verweigert, die Ar- me verschränkt und behauptet: „Konnexität entsteht hier eben nicht, weil wir das nicht wollen!“
Und in der Praxis: Schwer vorstellbar, dass eine Schulkonferenz die Einrichtung von vier Tablet-Klassen beschließt und der Schulträger zahlen muss, ob er will oder nicht. Schulkonferenzen können ja nur Beschlüsse treffen, die ihren eigenen Haushaltsrah- men nicht überschreiten. Den Budgetrahmen steckt aber – na, wer? Genau: Der Schul- träger!
Es wird also darauf hinauslaufen, dass der Schulträger entscheidet, ob „die Endgeräte verpflichtend im Unterricht eingesetzt werden“, wie es im Gesetzestext formuliert wird. Dann ändert der Entwurf aber nur etwas auf dem Papier, in den Klassenzimmern wird sich aber nichts ändern. Beitrag zur Lösung: Null Komma Null!

***



2