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23.02.17
16:54 Uhr
FDP

Oliver Kumbartzky zu TOP 22 (Entwurf eines Petitionsgesetzes): Vieles, was das Gesetz regeln soll, kann genauso auch jetzt bereits erfolgen

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort. Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 085/2017 Kiel, Donnerstag, 23. Februar 2017
Petitionen/Petitionsgesetz



Oliver Kumbartzky: Vieles, was das Gesetz regeln soll,



www.fdp-fraktion-sh.de kann genauso auch jetzt bereits erfolgen In seiner Rede zu TOP 22 (Entwurf eines Petitionsgesetzes) erklärt der Ab- geordnete der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky: Kumbartzky:
„In der vorletzten Plenartagung, also sozusagen ‚kurz vor knapp‘, legt der Vorsitzende des Petitionsausschusses einen Entwurf zur Einführung eines Petitionsgesetzes vor. Lieber Kollege König, wenn Sie im Rahmen Ihrer Aus- schussarbeit tatsächlich dringenden Handlungsbedarf identifiziert haben, dann stellt sich hier schon die Frage, warum Sie mit Ihrem Gesetzentwurf bis zum Ende der Legislaturperiode gewartet haben.
Aber ganz unabhängig davon, ob der Zeitpunkt der Einreichung dieses Ge- setzes nun besonders sinnvoll ist oder nicht, in jedem Fall handelt es sich hier um ein wichtiges Thema. Gerade in Zeiten von Politikverdrossenheit und einer zunehmenden Skepsis gegenüber dem Parlamentarismus ist eine Stärkung der Rechte von Petenten und des Petitionsausschusses ohne Zweifel eine Chance.
Denn das Petitionsrecht ist mit seiner multifunktionellen Einsetzbarkeit ein Institut, das zur Verbesserung bürgerschaftlicher Partizipationsmöglichkei- ten und damit auch zur Stärkung der demokratischen Funktionsweise des Gemeinwesens beitragen kann. Trotzdem gibt es eine weit verbreitete Skepsis gegenüber der Leistungsfähigkeit dieses Grundrechts. Dass der Pe- titionsausschuss nicht einfach in die Behandlung von Gesetzgebungsgegen- ständen oder in Verwaltungsverfahren, und erst recht in Gerichtsverfahren eingreifen oder gar von außen korrigieren kann, hat aber eben einen verfas- sungsrechtlichen Grund: unseren gewaltengeteilten Rechtsstaat.
Dieses Akzeptanzproblem lösen aber wir nicht durch ein Gesetz, sondern dadurch, dass wir den Petenten das Funktionieren unseres Rechtstaates er- läutern. Insofern sollten wir aufpassen, hier keine Erwartungen zu formulie- ren, die wir später enttäuschen müssen. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Das Zweite ist: Wir müssen uns ansehen, worin der konkrete Mehrwert ge- genüber dem jetzigen Verfahren besteht. Vieles, was in Ihrem Gesetzent- wurf geregelt wird, kann genauso auch jetzt bereits erfolgen. Es bedarf also eigentlich gar keiner gesetzlichen Regelung. In Schleswig-Holstein hat sich der Petitionsausschuss des Landtages in Grundsatzbeschlüssen eigene Re- gelungen für die Arbeitsweise gegeben, die bereichsspezifisch ergänzt wer- den. Und die Erfahrung zeigt: Es funktioniert im Wesentlichen gut.
Was wir deshalb auch keinesfalls brauchen, sind komplizierte Verfahren oder Weiterverweisungen. Auf den ersten Blick besteht die Gefahr bei dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht. Ob der Gesetzentwurf aber auch zu Ver- einfachungen führt, wird man genau prüfen müssen.
Richtig ist, dass die Stellungnahmen der Landesregierung in Einzelfällen hät- ten früher erfolgen können. Hier kann die Einführung einer Frist wie in § 6 Absatz 6 Ihres Entwurfs Abhilfe schaffen. Inwiefern das aber gerade bei komplexen Verfahren praktikabel ist, wird man ebenfalls in einem Anhö- rungsverfahren prüfen müssen.
Über all diese Fragen sollten wir in Ruhe im Ausschuss beraten. Jedes ernst gemeinte Gesetzesvorhaben erfordert auch eine ernsthafte parlamentari- sche Beratung. Ob das in der kurzen Zeit noch möglich ist, wird sich zeigen. Ich meine, einen Versuch ist es wert.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de