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23.02.17
17:00 Uhr
SPD

Stefan Bolln zu TOP 22: Kein Hau-Ruck-Gesetz zum Petitionsrecht!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 23. Februar 2017


TOP22 Entwurf eines Petitionsgesetzes (Drs-Nr. 18/5196)



Stefan Bolln:
Kein Hau-Ruck-Gesetz zum Petitionsrecht!

Im Artikel 17 des Grundgesetzes steht: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“. Deshalb hat das Land Schleswig-Holstein nach Artikel 25 der Landesverfassung einen Petitionsausschuss eingerichtet. Er tagt nicht öffentlich, um Petenten zu schützen. Er ist auch außerhalb der Sitzungszeiten jederzeit erreichbar und er kann Eilbedürftigkeit feststellen. Er bekommt Zutritt in angemessener Form zu allen Akten und Räumen, um Petitionen zu bearbeiten.
Was aber sind Petitionen? Häufig wenden sich Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsausschuss, die sich von Verwaltungen oder Gerichten nicht richtig behandelt fühlen und es manchmal auch nicht wurden oder Sie haben Anregungen, um Regeln des Zusammenlebens zu ändern. Manchmal, um diese Regeln für sich selbst nicht angewandt zu sehen. Das Petitionsrecht selbst stellt einen außergerichtlichen Rechtsweg dar, auf den jeder jederzeit zurückgreifen darf, wenn er/sie sich nirgendwo sonst rechtliches Gehör verschaffen kann und niemand Sie/Ihn oder die Gruppe versteht. Der Petitionsausschuss versteht sich somit als Anwalt gegen Ungerechtigkeit, Benachteiligung und ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen. Die Verfasser von Petitionen haben jeweils für sich selbst gesehen gute Gründe und deshalb ist es in einem Rechtsstaat ein sehr hohes Gut, Petitionen an die Volksvertreter zu 2



senden. Bis auf den Ausschluss von E-Mails gibt es keine besonderen formalen Anforderungen an eine Petition. Es soll eben jeder die Möglichkeit haben, dieses Recht für sich in Anspruch zu nehmen. Und das ist auch gut so. Dieses Instrument der parlamentarischen Kontrolle funktioniert gut und erfreut sich einer großen Akzeptanz. Ob es nun sinnvoll ist, dieses bewusst niedrigschwellig gehaltene Angebot in einem Gesetz zu regeln, ist eine Frage, über die man besser in Ruhe nachdenken sollte.
Ich traue mir nicht zu, dieses Mal eben so zu beurteilen. Die von mir befragten Juristen übrigens auch nicht. Immerhin kommen acht Bundesländer auch ohne Petitionsgesetz aus und das subjektive Recht auf Einreichung einer Petition, und das Benachteiligungsverbot, das Sie in Ihren Entwurf geschrieben haben, ergibt sich schon unmittelbar aus dem Grundgesetz. Ich habe eher den Eindruck, dass der Schwerpunkt Ihres Gesetzes in einer Stärkung der Rechte der Abgeordneten bestehen soll, die sich mit Petitionen beschäftigen.
Gibt es eine Dringlichkeit für das jetzt angestoßene Gesetz? Ich kann dies leider nicht erkennen. Gravierende Schwächen im aktuellen Verfahren, die dringenden Handlungsbedarf begründen, habe ich nicht wahrgenommen. Wenn dies so wäre, warum wurde dies erst jetzt von Ihnen festgestellt und ein Verbesserungsvorschlag eingereicht? Oder ist es gar keinen Verbesserungsvorschlag? Ist es nicht möglicherweise eher im Sinne der Petenten, wenn es für diesen besonderen Rechtsweg so wenig Vorschriften wie möglich gibt, um der Behandlung der Petition so viel Freiraum wie möglich zu geben? Oder widerspricht dieses einer möglichen Grundannahme, dass staatliche Institutionen grundsätzlich gegen die Menschen arbeiten, korruptionsaffin und intransparent sind? Richten Sie möglicherweise mehr Schaden an, als Sie den Menschen hier nutzen? Könnten Sie konkrete Fälle belegen, dass Menschen in Schleswig- Holstein an der Wahrnehmung ihres Petitionsrechtes gehindert wurden oder ihnen deswegen Nachteile erwachsen sind?
Ihr pauschaler Begründungshinweis auf die Rechtslage anderer Bundesländer könnte auch „nach hinten los gehen“, weil wir in Schleswig-Holstein auch in vielen Bereichen Regelungen haben, die von denen anderer Länder abweichen und deutlich besser für die Menschen sind, also Augen auf bei der Gesetzgebung!
Einzig die Einreichung per Email ist bislang laut Internetseite des Landtags ausgeschlossen. Wenn ich Sie recht verstehe, muss sich dies nun aufgrund des technischen Wandels ändern. Sie verzichten aber bewusst auf die qualifizierte Unterschrift und sagen, aber ein Absender soll erkennbar sein. Davon bekomme ich auch viele Mails. Viele davon mit Realnamen ohne real zu sein. Meist soll ich dann irgendwas kaufen. Ich muss dann entscheiden, nehme ich die Löschentaste oder schaue ich mir die Nachricht genauer an…. Wer entscheidet dies bei Petitionen? Fehlentscheidungen an dieser Stelle stehen dem hohen Gut der Möglichkeit der Nutzung eines außergerichtlichen Weges zur Klärung von unverstandenen Problemen oder Anregungen komplett entgegen. 3



Wieviel Mehrarbeit wird die Entscheidungsfindung bedeuten und geht diese Zeit den realen Petenten verloren oder bedeutet es, dass, dass wir mehr Priorität auf Petitionen legen müssen? In der Fraktion der SPD gab es vor ca. 2 Jahren die Diskussion einiger Abgeordneten rund um eine mögliche Änderung oder eine Ergänzung des Petitionsrechtes.
Dies wollen wir gerne aufnehmen und beantragen deshalb die Überweisung in den Ausschuss.