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23.02.17
17:24 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zum Petitionsgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 21 – Entwurf eines Petitionsgesetzes Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landeshaus Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Burkhard Peters: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 078.17 / 23.02.2017

Kein zusätzlicher Mehrwert
Liebe Piraten,
warum dieser Gesetzentwurf? Warum erst jetzt, kurz vor Toresschluss ohne Chance auf eine angemessene und vertiefte Beratung im Ausschuss?
Das Petitionsverfahren hat in Schleswig-Holstein auch ohne gesetzliche Regelung jen- seits der Landesverfassung seine feste Rolle im Parlamentsbetrieb. Es wird von Bürge- rInnen eifrig genutzt, kann den PetentInnen relativ häufig helfen, mischt sich ein, legt seine Finger häufig in offene Wunden wie z.B. bei Petitionen aus dem Strafvollzug und passt sich vor allem flexibel und schnell an neue Entwicklungen, wie öffentliche Petitio- nen via Internet an.
Ich kann auf den ersten Blick nicht erkennen, welchen zusätzlichen Mehrwert eine ge- sonderte gesetzliche Regelung haben soll. Landesverfassung, die Grundsatzbeschlüs- se und die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses gewährleisten in Schles- wig-Holstein, nach meiner eigenen Erfahrung als Mitglied des Ausschusses, ein effekti- ves und gut eingespieltes Petitionswesen in Schleswig-Holstein.
Ich kann auch nicht erkennen, dass die acht Bundesländer, die ihr Petitionsverfahren gesetzlich geregelt haben, konkret und im Einzelfall durchgängig bessere und bürger- nähere Verfahren aufweisen können.
Die in Ihrem Gesetzesentwurf enthaltenen neuen Ansätze und Verfahrensweisen halte ich im Übrigen durchaus für diskussionswürdig. Sie hätten aber auch Gegenstand von Änderungen der Grundsatzbeschlüsse und der Verfahrensgrundsätze des Petitions- ausschusses werden können.
Durch die sehr späte Einbringung des Entwurfs fehlt jetzt leider die Zeit, sich intensiver
Seite 1 von 2 mit Ihren Vorschlägen zu befassen. Die neuen Ansätze und Regelungen stammen ja wohl überwiegend aus Regelungen anderer Landesparlamente. Es wäre für mich schon aufschlussreich gewesen, bei den entsprechenden Landesparlamenten anzufragen, welche Motive ihren spezifischen Regelungen zu Grunde lagen und welche Erfahrun- gen mit diesen gemacht wurden. Dazu fehlt uns bis zur letzten Plenarsitzung dieser Wahlperiode aber die Zeit. Schade!
Nach bisherigen Prognosen gelten nach dem 07.05.2017 für Sie, liebe Piraten, die Zei- len aus dem alten Lied über das Ende des deutschen Bauernkriegs: „Geschlagen zie- hen wir nach Haus, die Enkel fechten’s besser aus“. Wer weiß, vielleicht wird sich in der 19. Wahlperiode eine Fraktion im neuen Landtag finden, die Ihre Initiative noch einmal aufgreifen wird.
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