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23.02.17
17:39 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch und Martin Habersaat: Gute und richtige Entscheidungen zugunsten von Kindern mit Behinderung

Kiel, 23. Februar 2017 Nr. 060 /2017



Wolfgang Baasch und Martin Habersaat:
Gute und richtige Entscheidungen zugunsten von Kindern mit Behinderung Zu einer Entscheidung des Landessozialgerichts über den Kernbereich pädagogischer Arbeit der Schulen erklären der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Baasch und der bildungspolitische Sprecher, Martin Habersaat:
Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat vor einigen Tagen seine bisherige Rechtsauffassung korrigiert und sich der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom Dezember 2016 angeschlossen. Der Kernbereich pädagogischer Arbeit der Schule wird somit nicht mehr von Definitionen im Schulgesetz abhängig gemacht, sondern bundeseinheitlich durch entsprechende Auslegung des Sozialgesetzbuches XII.
Martin Habersaat: „Der Anspruch auf Schulbegleitung wird nicht durch das Schulgesetz beschränkt und soll in allen Kreisen einheitlich gewährt werden. Dass dringend Klarstellungen her mussten, machten 2016 allein 100 Eingaben zum Thema Schulbegleitung bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten deutlich.“
Wolfgang Baasch: Das ist eine gute und richtige Entscheidung, die die Frage beantwortet, wer für die Finanzierung der Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen zuständig ist, nämlich die Träger der Sozialhilfe. Wir freuen uns über dieses Urteil, nicht weil wir uns in unserer Position bestätigt sehen, die wir von Anfang an vertreten haben, sondern weil diese rechtliche Klarstellung im Interesse von vielen Kindern in unserem Land und ihren Eltern liegt.“
Inklusion könne nur gelingen, wenn alle beteiligten Ebenen eng zusammenarbeiten und sich gemeinsam von den Interessen der Kinder leiten lassen. Diesem Ziel dienen auch die Handlungsempfehlungen zur Gewährung von Schulbegleitung, auf die Land und Kommunen sich verständigt haben. 2



Habersaat: „Zusätzliches Engagement des Landes, zum Beispiel in den Bereichen Schulassistenz, Sozialpädagogik oder beim Schulpsychologischen Dienst, kann nicht mehr dazu führen, dass sich die Kreise im Gegenzug im gleichen Maß aus der Schulbegleitung zurückziehen.“
Baasch: „Das ist eine Basis, von der aus wir solide an weiteren Verbesserungen im System arbeiten können.“