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24.02.17
11:30 Uhr
FDP

Oliver Kumbartzky zu TOP 5, 19 und 30 (Anträge zur Energiewende und zum Klimaschutz): Koalition betreibt planwirtschaftlichen Windkraftausbau ins Blaue

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort. Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 086/2017 Kiel, Freitag, 24. Februar 2017
Energie/Klimaschutz



Oliver Kumbartzky: Koalition betreibt



www.fdp-fraktion-sh.de planwirtschaftlichen Windkraftausbau ins Blaue In seiner Rede zu TOP 5, 19 und 30 (Anträge zur Energiewende und zum Klimaschutz) erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky : Kumbartzky:
„Die rot-grün-blaue Koalition will heute ihr Energiewende- und Klimaschutz- gesetz beschließen. Besonders eilig hatte es die Koalition mit diesem Ge- setz aber offensichtlich nicht. Zur Erinnerung: Der Landtag hat die Landes- regierung mit Beschluss vom 24. April 2013 – also vor knapp vier Jahren – gebeten, in 2014 die Eckpunkte und die Zeitplanung für ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz vorzulegen. Die Eckpunkte wurden dann im Dezem- ber 2014, also am Ende der Frist, veröffentlicht. Am 6. Juli 2016 wurde dann schließlich der endgültige Gesetzentwurf von Minister Habeck präsen- tiert.
Nun hätte man denken können, ‚was lange währt, wird gut‘. Aber das Ge- genteil ist der Fall. Der Gesetzentwurf ist kein großer Wurf, sondern an sehr vielen Stellen reine Symbolpolitik, insbesondere was die Landesliegenschaf- ten angeht.
Mit diesem Gesetz untermauert die rot-grün-blaue Koalition einmal mehr ih- ren planwirtschaftlichen Kurs. Die Energiewende und der Klimaschutz sollen den Bürgern aufgedrückt werden. Trotz Wegwerfstrom von über 900.000 Euro täglich in Schleswig-Holstein wird das planwirtschaftliche 300-Prozent- bzw. 37-Terrawattstunden-Ziel für Erneuerbare Energien nun gesetzlich festgeschrieben.
Ich frage mich, warum man nun so ein Ziel gesetzlich verankern will. Die planwirtschaftliche Festlegung dieses Ziels nimmt uns die notwendige Of- fenheit für technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, den man heute noch nicht erahnen kann.
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Für die FDP-Landtagsfraktion steht fest: Die Energiewende und der Klima- schutz können nicht ohne die Bürger gelingen. Wir setzen auf mehr Freiwil- ligkeit und stärker auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürger, anstatt auf Vorschriften. Gleichzeitig setzen wir auf die Stärkung des Wettbewerbs. Innovative Ansätze und neue Technologien sind wesentliche Elemente zur Verbesserung des Klimaschutzes. So lassen sich Ressourcen und Energie sparen und Emissionen reduzieren.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kollegen von SPD, GRÜNEN und SSW: Sie wollen darüber hinaus die Veränderungssperre für Windkraftanla- gen verlängern. Diesmal wurde der Gesetzentwurf dazu übrigens ganz ohne die CDU eingereicht.
Sie wissen, dass wir dem § 18 Landesplanungsgesetz von vornherein skep- tisch gegenüberstanden. Vor allem, weil wir den Verzicht auf das übliche parlamentarische Beratungsverfahren für falsch gehalten haben. Aber auch, weil Sie den Bürgerinnen und Bürgern hier zwar ein Baustopp zur Verhinde- rung von Wildwuchs verkauft haben, während in Wahrheit der weitere inten- sive Ausbau der Windenergie nach den Vorstellungen der Landesregierung - und an der Bevölkerung vorbei – über die Ausnahmegenehmigungen voran- getrieben wurde.
Was wir grundsätzlich nicht kritisieren, ist eine Absicherung der Regional- planung. Was wir kritisieren, ist Ihre Regionalplanung. Weil Sie hier einen planwirtschaftlichen Ausbau der Windenergie ins Blaue hinein betreiben, statt mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Weil Sie die Belange der Menschen nicht ausreichend berücksichtigen. Und weil Sie die Potentiale des Repowering ignorieren.
Kritikwürdig ist auch, dass Sie Ihr selbst gestecktes Zeitfenster korrigieren müssen. Zum einen, weil das eine weitere Zumutung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ist. Sie haben Rechtsfrieden und Planungssicher- heit versprochen, bekommen hat das Land eine Akzeptanzkrise und in- transparente Genehmigungsverfahren. Und zum anderen, weil Sie durch Ih- re Verzögerung Ihre polit-ideologische Zielvorgabe weiter zementieren.
Sie wissen genau, dass auch die Verlängerung der Veränderungssperre letztlich begrenzt ist, und jeder gestalterische Wille damit unter dem Vorbe- halt eines drohenden Zurückfallens auf § 14 Raumordnungsgesetz oder so- gar § 35 Baugesetzbuch steht.
Wir haben mit Freude zur Kenntnis genommen, dass sich die Landesregie- rung einer alten FDP-Forderung (siehe Drucksacke 18/2090 vom 26. Juni 2014) angeschlossen hat und im Bundesrat für bundeseinheitliche Netzent- gelte eingetreten ist. Gut so, denn die Infrastrukturkosten der Energiewende müssen gerecht verteilt werden.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de