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24.02.17
11:36 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Für den SSW sind Bürgerbeteiligung und Transparenz keine Worthülsen

Presseinformation Kiel, den 24.02.2017

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 5, 19, 30 Gesetzentwürfe und Antrag zur Energiewende, Landesplanungsrecht und Netzentgelte Drs. 18/5107, 18/5161 und 18/5128

Als seinerzeit klar war, dass Schleswig-Holstein, in Bezug auf die Ausweisung von
Windeignungsflächen, die Planungsgrundlagen komplett ändern muss, hat die Landesregierung
unverzüglich gehandelt. Das Vorgehen wurde mit Vertretern der kommunalen Ebene und
Vertretern der Windenergie-Branche besprochen und abgestimmt. Das war notwendig, um
einen unkontrollierten Ausbau zu verhindern. Niemand bei uns im Land kann ein Interesse daran
haben, dass die Windenergienutzung für unbestimmte Zeit unkoordiniert abläuft. Es wurden die
notwendigen rechtlichen Schritte eingeleitet und es wurde eine Brücke gebaut, indem das
Landesplanungsgesetz und der Planungserlass geändert wurden. Damit ist landesweit geregelt,
dass bis zum Juni 2017 raumbedeutsame Windkraftanlagen im gesamten Landesgebiet vorläufig
unzulässig sind.
Parallel dazu hat die Landesplanungsbehörde daran gearbeitet, ein rechtssicheres und
raumverträgliches Planungsinstrument zu schaffen, das die Anforderungen des OVG erfüllt. 2
Und da stehen wir heute. Wir befinden uns mitten im Prozess, wo das Anhörungsverfahren in
vollem Gange ist. Eine Anhörungsphase, die ihresgleichen sucht. Denn die Bürgerinnen und
Bürger haben das Recht, sich am laufenden raumordnerischen Verfahren zu beteiligen. Sie
können sich die Flächen ansehen und flurstückscharf ein Bild davon machen welche Gebiete
künftig für den Ausbau der Windenergie vorgesehen sind und welche nicht. Zu jeder Fläche
können hier entsprechend Stellungnahmen abgegeben werden. Die Beteiligungsverfahren
laufen bis Ende Juni diesen Jahres. Danach kommen alle Argumente und Stellungnahmen auf
den Tisch, werden geprüft und im Rahmen der Planung abgewägt.
Derzeit ist davon auszugehen, dass die Raumordnungspläne nicht vor Herbst 2018 in Kraft treten.
Um daher nach Juni 2017 auch weiterhin, bis zum Inkrafttreten der Raumordnungspläne,
gewährleisten zu können, dass der Ausbau der Windenergie in geordneten Bahnen verläuft
brauchen wie eine Verlängerung des Moratoriums. Dies ist der Grund für den vorliegenden
Gesetzentwurf.



Der Erfolg der Energiewende steht im direkten Zusammenhang mit dem Ausbau der
Windenergie sowie im direkten Zusammenhang mit dem Ausbau der Netze. Das Eine ist ohne
das Andere nicht möglich. Das wissen wir in Schleswig-Holstein am besten. Daher ist die aktive
Rolle die Landesregierung, den Ausbau der Netze bei uns im Land voranzubringen, ausdrücklich
zu begrüßen. Der Stand des Netzausbaus bei uns im Land bestätigt dies. Doch leider stellen wir
fest, dass nicht alle Bundesländer den Ausbau der Netze mit dem gleichem Elan voran bringen
wie Schleswig-Holstein. Im Gegenteil teilweise wird der Ausbau sogar blockiert. Schleswig-
Holstein hat seine Hausaufgaben gemacht und trotzdem zahlen wir die Rechnung für diese
Fehlentwicklung. Hier muss der Bund endlich dafür sorgen, dass der Leitungsausbau endlich
gerecht vorangetrieben wird.
Mit dem Leitungsausbau folgen natürlich auch die Kosten. Derzeit gibt es bei der Verteilung der
Netzausbaukosten länderweit Unterschiede. Bund und Länder haben sich zwar in der Frage der 3
Kostenverteilung geeinigt. Doch derzeit scheint diese Einigung in weite Ferne gerückt, dadurch,
dass der ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Gabriel, das
NetzentgeltModernisierungsGesetzes zurückgezogen hat. Damit ist die Diskussion über die
Kostenverteilung aufs Neue entbrannt. Festzustellen ist, dass es sich nicht um ein
parteienpolitisches Problem handelt, vielmehr ist es ein länderpolitisches Problem. Soll heißen,
hier ist ein Streit in Gange zwischen „Erneuerbaren-Ländern“ und „Nicht-Erneuerbaren-Ländern“.
Wenn wir uns hier ganz klar zur ersten Kategorie zählen dürfen und für eine gleiche
Kostenverteilung plädieren, hat das natürlich seinen Grund. Denn wir führen hier im Land die
Diskussion mit den Windkraft- und den Stromnetzgegnern, eben weil wir uns zu unserer
Verantwortung bekennen. Wir verlangen von den Menschen, dass sie dies alles mittragen und
ihren gesellschaftlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Dann ist es nur schwer auszuhalten,
wenn es Bundesländer gibt, die einen langen Schuh machen, sobald es um gerechte
Kostenverteilung geht. Die Energiewende ist eine gesamtdeutsche Aufgabe zu der jeder seinen
Teil beizutragen hat.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html