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24.02.17
12:22 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zu Energiewende, Landesplanungsrecht und Netzentgelte

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 5+19+30 – Gesetzentwürfe und Antrag zur Energie- Pressesprecherin wende, Landesplanungsrecht und Netzentgelte Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der energiepolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Detlef Matthiessen: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 083.17 / 24.02.2017
Schleswig-Holstein ist Vorreiter der Energiewende
Die Vorgaben der Bundesregierung, das Kyoto-Protokoll sowie die Vereinbarung von Paris sehen eine Reduktion der Emissionen von Treibhausgasen weltweit und damit auch in Deutschland vor. Paris legt uns auf das Zwei-Grad-Ziel bzw. möglichst eine deutliche Unterschreitung fest. Das hat Deutschland völkerrechtlich verbindlich mit vie- len anderen Ländern erklärt.
Das vorgelegte Energiewende- und Klimaschutzgesetz der Küstenkoalition legt für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen Zwischenschritte fest: 55 Prozent bis 2030 und mindestens 70 Prozent bis 2040 in Schleswig-Holstein.
Gerade die Wärmewende findet in den Kommunen statt. Die Kommunen sollen mit dem Gesetz gestärkt werden, die Wärmewende vor Ort voranzubringen. Die Energie- wende wird von Wind an Land und auf See sowie von Solarenergie getragen. Onshore- Windkraft ist dabei am günstigsten.
Für den geordneten und gezielten Ausbau der Windkraft brauchen wir eine sachge- rechte Landesplanung. Wir wollen keinen Wildwuchs. Das ist ein komplexer Vorgang, dem wir etwas mehr Zeit geben wollen mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes (LaplaG). In Absatz 1 Satz 2 LaplaG wird die Angabe „5. Juni 2017“ durch die Angabe „30. September 2018“ ersetzt.
Wir befinden uns ja bereits mitten im gesetzlichen Beteiligungsverfahren. Das ist bei- spiellos demokratisch. Das ist auch explizit Energiewende mit den Menschen und nicht gegen sie. Das ist die Einbeziehung des Bürgerwillens. Ganz konkret. Flächenscharf. Jeder kann zu jeder Windvorrangfläche - insgesamt 354 - eine Stellungnahme abge- ben. Das muss natürlich auch bearbeitet werden. Das ist ein gigantischer Arbeitspro- zess und ich möchte hier den MitarbeiterInnen der Landesplanung besonders danken und ganz ohne Pathos eine gewisse Bewunderung für dieses große Engagement aus- sprechen. Seite 1 von 2 Was schlägt nun die CDU vor, die diesem Gesetz ursprünglich ja zugestimmt hat? Größere Abstände und eine, wie immer geartete Beteiligung, ohne zu sagen, wie das rechtskonform nach dem OVG-Urteil vom April 2015 geschehen soll.
Da lädt der CDU-Regionalverband Schwansen ein. 160 Menschen kommen. Was sagt Daniel Günther dort? Lassen Sie mich zitieren aus der Eckernförder Zeitung vom 19.1.17, also vor vier Wochen.
„Die Regionalpläne kommen vom Tisch und werden überarbeitet“ kündigte Günther für den Fall an, dass die CDU in Regierungsverantwortung komme. So? Wann wollen Sie das denn machen?
Das Ganze neu aufrollen? Wir haben nicht beliebig Zeit. Sie werden verklagt werden, wegen unzulässiger Beschränkung der Eigentumsrechte von den nächstbesten Land- eigentümerInnen. Entweder Sie haben keine Ahnung oder Sie täuschen die Menschen, Herr Günther.
Auf dpa erklären Sie, Windstrom auf See wollen Sie, an Land nicht. Und er, der CDU- Parteivorsitzende, der MP-Kandidat, sattelt noch einen drauf. Ich zitiere: „So gab Günther mehreren Bürgern Recht, dass die bestehenden Mindestabstände zwischen Wohngebäuden und Windkraftanlagen nicht ausreichten. Er brachte die sechsfache Höhe der Windräder als Mindestabstand zu Gebäuden ins Gespräch, als Ersatz für die bisher angewendete dreifache Abstandsregelung.“
Herr Günther brachte die sechsfache Höhe der Windräder als Mindestabstand zu Ge- bäuden ins Gespräch, als Ersatz für die bisher angewendete dreifache Abstandsrege- lung. Damit befinden wir uns im Genehmigungsverfahren nach BImSchG (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen).
Was bedeutet diese Aussage? Eine 150 Meter Windenergieanlage (WEA) muss heute einen 3-fach H 450 m Abstand halten. Zum Ortskern, zu Splittersiedlung, zum Einzel- haus. Daraus sollen nach Herrn Günther 900 Meter werden. Bei 180 M WEA mehr als ein Kilometer. Das ist das definitives Aus für die Windkraft an Land.
Daniel Günther stiftet Chaos. Entweder Sie haben keine Ahnung oder Sie täuschen die Menschen. Und seit Trump müssen wir ja vielleicht glauben, dass solche Leute dann auch tun, was Sie sagen.
Redet die CDU etwas Anderes auf Schwansen als in Nordfriesland oder Dithmarschen? Chaos oder Plan? Daniel Günther redet gegen Windenergie in Schleswig-Holstein. Die CDU hat ein taktisches Verhältnis zur Energiewende.
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