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24.02.17
14:25 Uhr
SPD

Johanna Skalski zu TOP 73: Opferschutz - Hilfe steht im Mittelpunkt unseres Handelns

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 24. Februar 2017


TOP 73 Vierer Opferschutzbericht der Landesregierung (Drs-Nr. 18/5142)



Johanna Skalski:
Opferschutz – Hilfe steht im Mittelpunkt unseres Handelns


Der 4. Opferschutzbericht der Landesregierung zeigt, dass Hilfe im Mittelpunkt unseres Handelns steht. Vielen Dank, sehr geehrte Frau Ministerin, dass sie sich diesem Thema so bewusst und konkret angenommen haben und diese richtungsweisende Arbeit auf über 260 Seiten umfassend darstellen. Für die Umsetzung des Opferschutzes bedarf es nicht nur finanzieller Mittel und Öffentlichkeitsarbeit, sondern auch dem Engagement vieler staatlicher und nicht-staatlicher Einrichtungen. Diesen wird auch an dieser Stelle gedankt!
Opferschutz erschöpft sich auch nicht allein mehr in dem Bericht über Opferzahlen und Kriminalstatistiken. Er stärkt vielmehr Informations-, Beistands-, Schutz- und Beteiligungsrechte der Opfer! Hierzu zählt exemplarisch die psychosoziale Begleitung, die insbesondere minderjährigen Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Das Land Schleswig-Holstein hat sich zudem für die bundesweite Aufnahme dieser Regelung eingesetzt.
Im Rahmen der Strafverfolgung ist das Opfer nicht mehr wie früher ein bloßes Beweismittel, sondern hat neben dem Recht auf Auskunft über den Stand des Verfahrens, ein Recht auf einen Beistand sowie die Möglichkeit eines aktiven Eingreifens in die Prozessführung. Hierzu werden Mitarbeitern der Justiz sowie der Polizei in Schleswig-Holstein spezielle 2



Fortbildungsmöglichkeiten eröffnet. Ferner werden Polizeidienststellen technisch zur audiovisuellen Zeugenvernehmung ausgestattet. Trauma-Ambulanzen bieten in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für soziale Dienste kompetente Soforthilfe zur Behandlung eines erlittenen psychischen Traumas an.
Der Ruf nach härteren Strafen und schärferen Gesetzen hilft Opfern von Straftaten jedenfalls nicht! Wir setzen auf eine konsequente Strafverfolgung und die Auseinandersetzung des Täters mit den Folgen seiner Tat. Etabliert hat sich hier auch der Täter-Opfer-Ausgleich. Zur Förderung des Jugend-TOA sind die finanziellen Mittel von uns erheblich erhöht worden. Weit vor der Strafverfolgung und Strafjustiz setzt die Prävention an. Deswegen haben wir in unserer Regierungsverantwortung zahlreiche Projekte und Aktionen ins Leben gerufen, die viele Menschen rechtzeitig vor Verbrechen schützt.
Opfern von politisch und rassistisch motivierten Gewalttaten stehen spezielle Beratungsangebote zur Verfügung, zur Vorbeugung in diesem Bereich fördern wir Präventions- und Ausstiegsprogramme sowie Projekte zur Demokratieförderung, auch zur Bekämpfung religiös motivierter Straftaten. Präventionsarbeiten im schulischen Bereich nehmen sowohl Kinder und Jugendliche wie auch die Lehr- und Fachkräfte in den Blick. Hierzu arbeitet das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen mit dem Aktion Kinder- und Jugendschutz Schleswig-Holstein e.V., der Koordinationsstelle Schulische Suchtvorbeugung, der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein, dem Präventionsbüro Petze und dem Landesverband Pro Familia Schleswig-Holstein zusammen. Es geht unter anderem um Gewaltpräventionen durch soziales Miteinander, durch ein Konfliktmanagment und dem Etablieren von Interventionssystemen. Es sollen so die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden und Werte wie Toleranz, Respekt, Solidarität und Empathie vermittelt werden. Starke Persönlichkeiten brauchen kein Mobbing und Cybermobbing auf dem Schulhof oder im späteren Arbeitsleben. Darüber hinaus verhindern von uns geförderte Therapien für Suchtkranke, Sexual- und Gewaltstraftäter oder das Übergangsmanagement für Haftentlassene neue Straftaten. Investiertes Geld in diese Projekte sind keine Wohltaten für Täter, sondern präventiver Opferschutz!
Durch die stetige Erhöhung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, zeigen wir, dass uns der Opferschutz viel „wert“ ist. Während im Jahr 2012 von der Schwarz-gelben Regierung im verabschiedeten Haushalt in der Maßnahmengruppe „Straffälligenhilfe und Opferschutz“ ein Betrag von 1.335.000,00 Euro (einer Million dreihundertfünfunddreißigtausend Euro) eingestellt war, haben wir für das Haushaltsjahr 2017 für die „Straffälligenhilfe und den Opferschutz“ ein Betrag von 2.150.000,00 Euro (zwei Millionen einhundertfünfzigtausend Euro ) bereit gestellt. Dies ist im Vergleich zu 2012 eine 38 prozentige Steigerung! Hier kann man zu Recht sagen: Wir machen das!