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24.02.17
14:36 Uhr
FDP

Dr. Ekkehard Klug zu TOP 73 (Opferschutzbericht): Bei der Entschädigung von Verbrechensopfern gibt es noch großen Verbesserungsbedarf

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort. Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 088/2017 Kiel, Freitag, 24. Februar 2017
Innen/Opferschutz



Dr. Ekkehard Klug: Bei der Entschädigung von



www.fdp-fraktion-sh.de Verbrechensopfern gibt es noch großen Verbesserungsbedarf In seiner Rede zu TOP 73 (Opferschutzbericht) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug: Klug:
„Seit Mitte der 1970er Jahren begann ein Wandel des rechtlichen Status des Opfers, weg vom passiven Zeugen, hin zum aktiven Verfahrensbeteilig- ten der Nebenklage und des Adhäsionsverfahrens.
Und das – das sage ich ausdrücklich – ist auch gut so.
Das sage ich gerade auch vor dem Hintergrund, dass in Deutschland zuletzt auch wieder vermehrt Stimmen zu hören waren, die meinen, für den Opfer- schutz sei inzwischen genug getan worden.
Denn es ist doch völlig klar, dass die Hinwendung zum Opfer keinen Selbst- zweck darstellt. Wenn ein Verletzter nach einer Straftat befürchtet, durch ein Strafverfahren weiter geschädigt zu werden, wird er keine Strafanzeige stellen. Dies bedeutet in letzter Konsequenz, dass eine Politik, die Opferbe- lange nicht ausreichend berücksichtigt, ein hohes Dunkelfeld produziert und Selbstjustiz oder Selbsthilfe fördert. Und der Bericht zeigt vor allem, an wel- cher Stelle wir uns heute befinden.
Ich will hier vor allem auf zwei Punkte besonders eingehen.
Erstens: Die Entwicklung im Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs ist sehr er- freulich. Gerade die bessere Förderung des Jugend- Täter-Opfer-Ausgleichs wird von uns ausdrücklich begrüßt. Das Ziel muss hier eine flächendecken- de Struktur sein. Davon sind wir noch eine erhebliche Wegstrecke entfernt, aber die Entwicklung hier macht optimistisch.

Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Zweitens: Die Kollegin Skalski hat es in Ihrer Pressemitteilung vom 17. Feb- ruar 2017 bereits deutlich gemacht. ‚Der Ruf nach härteren Strafen und schärferen Gesetzen hilft Opfern von Straftaten nicht.‘
Auch das sollte eine Erkenntnis aus dem Bericht heute sein. Wir dürfen das Strafrecht nicht als kostengünstige Lösung mit großer Außenwirkung in- strumentalisieren.
Die Politik sollte nicht handwerklich fragwürdige Gesetze produzieren und abwarten, ob die Justiz damit etwas im Sinne des Gesetzgebers anfangen kann. Das sind Scheinlösungen, die dem Opfer überhaupt nicht helfen.
Der Bericht selbst weist daraufhin, dass natürlich noch immer Handlungs- bedarf besteht. Das betrifft natürlich auch die Opferrechte. Hier werden wir in Zukunft schauen müssen, wo Änderungsbedarf besteht. Richtig ist näm- lich leider, dass bestimmte Opferrechte noch immer nicht richtig funktionie- ren.
Das Recht, Entschädigung vom Staat nach dem Opferrechtsentschädi- gungsgesetz zu verlangen, ist kaum genutztes Gesetz. Die Diskussion nach dem Berliner Attentat hat hier beschämende Schwachstellen aufgezeigt; es gibt hier dringenden Verbesserungsbedarf!
Auch das Recht des Opfers, seine aus der Straftat erwachsenen zivilrechtli- chen Ansprüche gegen den Täter im Strafverfahren zu verfolgen, wird teil- weise noch nicht ausreichend genug angewandt.
Die Möglichkeiten, das Opfer bei seiner gerichtlichen Vernehmung zu ent- lasten, werden in der Praxis ebenfalls wenig genutzt.
Auch eine Harmonisierung des prozessualen Opferrechts vor dem Hinter- grund des fortwährenden Reformprozesses in der EU und in Deutschland sollte weiter in Angriff genommen werden.
Und wir brauchen eine wissenschaftliche Evaluation der geltenden Opferge- setzgebung, weil noch immer Unklarheit über die tatsächlichen Effekte der Gesetze auf den und der Abwendung einer sekundären ‚Viktimisierung‘ be- steht.
Abschließend möchte ich mich im Namen meiner Fraktion noch bei den vie- len ehrenamtlich geführten Vereinigungen und Verbänden wie beispielswei- se dem Weißen Ring bedanken, die eine wertvolle Arbeit leisten, um Opfern zu helfen, mit den traumatisierenden Erfahrungen eines Verbrechens zu- rechtzukommen.
Auf eines möchte ich zuletzt auch noch hinweisen: Wir müssen selbstver- ständlich auch weiter das Augenmerk auf die Täter legen.
Und wir müssen weiterhin das Augenmerk auf die Resozialisierung des Tä- ters richten. Das neue Landesstrafvollzugsgesetz ist hier durchaus der rich- tige Schritt. Nur muss das Gesetz auch mit Leben gefüllt werden können.

Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Dafür sind die Vollzuganstalten endlich so auszustatten, wie es zur Wahrung der grundrechtlich begründeten Ansprüche der Inhaftierten erforderlich wä- re. Mit faktisch nicht umsetzbaren Scheinansprüchen schafft man keine besseren Haftbedingungen, sondern schadet der Resozialisierung der Ge- fangenen. Und damit auch dem Opferschutz.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de