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24.02.17
15:17 Uhr
FDP

Christopher Vogt zu TOP 34 und 63 (Anträge zur Terrorbekämpfung): Elektronische Fußfesseln haben nur eine sehr begrenzte Wirksamkeit im Kampf gegen den Terrorismus

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort. Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 089/2017 Kiel, Freitag, 24. Februar 2017
Innen/Terrorbekämpfung



www.fdp-fraktion-sh.de Christopher Vogt: Elektronische Fußfesseln haben nur eine sehr begrenzte Wirksamkeit im Kampf gegen den Terrorismus In seiner Rede zu TOP 34 und 63 (Anträge zur Terrorbekämpfung) erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: Vogt:
„Es ist sicher richtig, die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz elekt- ronischer Fußfesseln gegen Gefährder zu schaffen.
Die in diesem Zusammenhang zum Teil erweckte Vorstellung, man könne auf diese Weise einen Meilenstein bei der Terrorismusbekämpfung in die deutsche Sicherheitsarchitektur einfügen, ist jedoch völlig haltlos. Da wird den Bürgern wieder einmal etwas vorgemacht.
Fußfesseln verhindern im Zweifelsfall auch keine Terrorakte – was man zum Beispiel in Frankreich feststellen musste, als ein Terrorist, der eine solche Vorrichtung trug, einen katholischen Priester auf brutale Weise ermordete.
Den Begriff ‚Gefährder‘, bei dem es sich ja bislang nur um einen Arbeitsbe- griff der Sicherheitsorgane handelt, rechtlich klar zu definieren und damit auch juristisch belastbar zu machen, ist auch sicher kein einfaches Unter- fangen. Am Ende wird dies wohl nur als ‚mildere Lösung‘ in jenen Fällen greifen, in denen ansonsten auch die Voraussetzungen für eine Inhaftierung gegeben wären. Jemanden allein aufgrund eines vagen Verdachts oder un- bestimmter Besorgnisse in seiner Freiheit einzuschränken, steht nun einmal nicht in Einklang mit den grundlegenden Prinzipien eines freiheitlichen Rechtsstaats.
Zum Antrag der Piraten möchte ich nur kurz folgendes sagen:
Es handelt sich um einen bunten Strauß unterschiedlicher Punkte, wobei wir Freie Demokraten die im Antrag formulierten Aussagen teils unterstützen, Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de teils jedoch ablehnen. Deshalb werden wir uns in der Abstimmung enthal- ten.
Hinsichtlich des Einsatzes von ‚Body-Cams‘ für Polizeibeamte sind wir offen für eine probeweise Einführung, sofern dies mit den zuständigen Daten- schutzbeauftragten abgestimmt wird.
Der Punkt 5 des Piratenantrages (besonderer Datenschutz für Internetnut- zer im Telemediengesetz) bedarf nach unserer Auffassung vor einer ab- schließenden Meinungsbildung noch einer gründlichen Prüfung und Erörte- rung.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de