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24.02.17
15:22 Uhr
Piratenpartei

Dr. Patrick Breyer: "Fußfessel für Gefährder: Placeboantrag der CDU" #6Piraten

PRESSEMITTEILUNG Christian Lewin Pressesprecher Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Tel.: 0431-988-1603

Kiel, 24.02.2017



Dr. Patrick Breyer: "Fußfessel für Gefährder: Placeboantrag der CDU"

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 20. April 2016 Regelungen zu Eingriffsbefugnissen des Bundeskriminalamtes für verfassungswidrig erklärt. Das Bundeskabinett hat beschlossen, das BKA-Gesetz nun vollständig zu reformieren und unter anderem auch die Möglichkeit einzuführen, sogenannten Gefährdern elektronische Fußfesseln anzulegen und den Aufenthalt an bestimmten Orten zu untersagen. Die CDU in Schleswig-Holstein will, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag dieses Ansinnen unterstützt. Dazu der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN, Dr. Patrick Breyer:
"Die CDU auf Bundes- wie auf Landesebene unternimmt mit dem Vorstoß zu Fußfesseln für Gefährder den untauglichen Versuch, terroristische Angriffe zu verhindern.
In Deutschland gibt es nicht einmal eine einheitliche Definition dafür, was ein Gefährder ist. Der Entwurf des Bundeskabinetts, auf den die Landes-CDU aufspringen will, geht in § 56 von einer bestimmten konkreten Gefahr aus, auf deren Vorliegen bestimmte Umstände hindeuten. Ob eine solche Gefahr vorliegt, sollen nach der Begründung zum Entwurf dann aber die Länder entscheiden, weil die meisten als Gefährder in Betracht kommenden Personen von den Ländern überwacht und beobachtet werden. Deswegen braucht der Bundesinnenminister auch die Hilfe der Länder.
Zu unbestimmt sind diese Voraussetzungen, unter denen Fußfesseln angelegt werden sollen. Der Entwurf spricht von Gefahren und Umständen, die auf eine
Piratenfraktion im Postadresse: http://www.piratenfraktion-sh.de Schleswig-Holsteinischen Landtag Postfach 7121 fraktion@piratenfraktion-sh.de Düsternbrooker Weg 70 24171 Kiel Twitter: @fraktionSH 24105 Kiel Tel.: 0431 – 988 1337 Konkretisierung hindeuten sollen. Der Entwurf krankt aber auch daran, dass das Anlegen gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt, der bei jedem Eingriff in Bürgerrechte durch den Staat beachtet werden muss. Verhältnismäßig ist nur, was auch geeignet ist. Fußfesseln eignen sich aber nicht dafür, terroristische Angriffe zu verhindern. Nimmt die Zielperson die Fessel ab, löst dies zwar einen Alarm aus, aber bis die Behörden darauf reagieren können, ist der 'Gefährder' schon weg oder die Bombe gezündet.
Der Vorsitzende des deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, hält das für reine Symbolpolitik und bezeichnet deswegen die Fußfessel auch als 'Placebo'.
Wir PIRATEN sind gegen die Einschränkung von Bürgerrechten, die wirkungslos ist und nur der Angst- und Panikmache dienen."
Link zu dem Entwurf für die Neufassung des BKA-Gesetzes https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe /entwurf-bkag.pdf?__blob=publicationFile
Ansprechpartner: Patrick Breyer - MdL, Telefon: 0431-988-1638 Christian Lewin - Pressesprecher, Telefon: 0431-988-1603