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24.02.17
16:24 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 41: Wir brauchen faire Regeln für faire Praktika! - Rede zu Protokoll !

Rede zu Protokoll gegeben !



Kiel, 24. Februar 2017


TOP 41 Schutzvorkehrungen und Mindeststandards für Praktika einführen (Drs-Nr. 18/5194)



Wolfgang Baasch
Wir brauchen faire Regeln für faire Praktika!


Im Rahmen der Berufsorientierung bietet auch das Land Schleswig-Holstein eine Vielzahl von Praktikaplätzen an. Interessierte junge Menschen können daran die vielseitige Arbeit in der Landesverwaltung und in Landesbehörden näher kennenlernen. Praktika sind ein wichtiger Bestandteil der Berufsorientierung. Schülerinnen und Schüler können dort erste Einblicke in den Arbeitsalltag eines Berufes ebenso wie in die Qualifikationsanforderungen für einen Beruf erlangen. Die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten durch das Land erfolgt auf der Basis der Praktikarichtlinien der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder. Dabei sind Praktika keine Arbeitsverhältnisse. Die Praktikantinnen und Praktikanten leisten somit keine reguläre Arbeit, sondern der Erwerb von praktischer Erfahrung und der Einblick in die Praxis stehen im Vordergrund. Dies unterscheidet sie deutlich von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. In der Praktikarichtlinie wird dabei empfohlen freiwillige Praktika auf die Dauer von längstens 3 Monaten zu beschränken. Dies hat sicherlich auch seinen Grund darin, dass bei freiwilligen Praktika über 3 Monaten Gesamtdauer nach dem Mindestlohngesetz der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen ist. Allerdings sind vom Mindestlohngesetz Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung ausgenommen. Ein Punkt, der in der bundesweiten Diskussion über die Weiterentwicklung und die Höhe des Mindestlohngesetzes dringend mit aufgegriffen werden sollte und einer Änderung bedarf.
In der Praktikarichtlinie der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder ist zudem bereits vorgeschrieben, dass bei freiwilligen berufs- oder studienbegleitenden Praktika nicht zuvor ein Praktikumsvertrag bestanden haben darf, damit Ketten-Praktika mit ein und dem selben 2



Ausbildungsbetrieb verhindert werden. Und es ist müßig darauf hinzuweisen, dass die überwiegende Zahl der Praktika innerhalb von 3 Monaten abgeleistet wurden. Und dies macht auch sehr deutlich, dass es durch die Praktikarichtlinie der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder sehr wohl ein gutes Regelungswerk für Praktika gibt und dieses auch von der Landesregierung Schleswig-Holstein konsequent eingehalten wird.
Es bleibt also festzuhalten, dass es für die geforderten Schutzvorkehrungen und Mindeststandards für Praktika sowie sie die Fraktion der Piraten einfordert keine Notwendigkeit gibt. Aber der Ansatz sich mit dem Thema gute Arbeit für Praktikanten vor allem in der freien Wirtschaft generell zu beschäftigen wird von mir geteilt. Wir brauchen faire Regeln für faire Praktika. Dazu gehört eine faire Vergütung und eine klare Abgrenzung zwischen Praktikum und regulärer Arbeit. Derzeit liegt die Beweislast noch beim Praktikanten. Dies zu ändern, dafür habe ich große Sympathien. Neben den schon beschriebenen freiwilligen Praktika, die junge Erwachsene während der Ausbildung, dem Schulbesuch oder dem Studium absolvieren - und die maximal 3 Monate dauern - gibt es natürlich auch Pflichtpraktika die in einer Schulausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben werden. Auch diese Pflichtpraktika fallen zurzeit noch nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn. Auch hier sehe ich noch Diskussionsbedarf.
Fest steht: Faire Praktika bieten jungen Menschen die Chance erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. Einblicke in die Arbeitswelt zu bekommen und erste Netzwerke aufzubauen. Dabei sollte aber immer der Ausbildungscharakter im Vordergrund stehen.