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20.03.17
16:23 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Nachtragshaushalt, Nebeneinkünfte der Landtagsabgeordneten, Parlamentarischer Untersuchungsausschuss, Wohnungsbaupolitik und CETA

Nr. 66 / 20. März 2017



Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Nachtragshaushalt, Nebeneinkünfte der Landtagsabgeordneten, Parlamentarischer Untersuchungsausschuss, Wohnungsbaupolitik und CETA
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 22. März, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen die Aktuelle Stunde zur Industriepolitik, der Nachtragshaushalt 2017, die Nebeneinkünfte der Landtagsabgeordneten, der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses, die Wohnungsbaupolitik, das Freihandelsabkommen CETA und die Aufhebung des Kita-Geldes.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 22. März, 10 bis 18 Uhr

TOP 1 Aktuelle Stunde zur Industriepolitik, geplanter Aufruf 10:05 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten

Vor dem Hintergrund der angekündigten Stellenstreichungen und Standortschließungen bei dem Windkraftanlagen-Hersteller Senvion will die FDP-Fraktion in einer Aktuellen Stunde die Industriepolitik des Landes diskutieren. Letzten Meldungen zufolge beabsichtigt Senvion, in diesem Jahr 780 Stellen abzubauen, 730 davon in Deutschland. Unter anderem soll auch ein Werk in Husum (Nordfriesland) geschlossen werden. Dort seien 100 Mitarbeiter direkt betroffen. Rund 2

120 Beschäftigten aus dem Service-Bereich soll angeboten werden, an den Service-Standort Schleswig mit bisher nur zehn Beschäftigten zu wechseln. In Deutschland hat der Windkraftanlagen-Hersteller nach eigenen Angaben einen Marktanteil von knapp zehn Prozent, weltweit rangiere das Unternehmen an vierter Stelle im Windenergie-Anlagenmarkt. Laut dem Mitte Februar von Senvion vorgelegten Geschäftsbericht stieg der Umsatz im vergangenen Jahr um 3,4 Prozent auf 2,21 Milliarden Euro, davon kommen 1,6 Milliarden Euro aus dem Onshore- Geschäft, der Rest aus dem Offshore- sowie dem Service-Bereich. Die Festaufträge für 2016 betrugen 1,3 Milliarden Euro – einschließlich der noch nicht endgültig festgezurrten Abschlüsse ist die Rede von 1,765 Milliarden Euro.



TOP 42 Verbot der Wahlwerbung durch die Landesregierung einhalten, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/5346), geplanter Aufruf 11:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Knapp sechs Wochen vor der Landtagswahl am 7. Mai prangert die CDU Wahlwerbung der regierungsmittragenden SPD auf Kosten des Steuerzahlers an. Der Fraktionschef der Union und Oppositionsführer im Landtag, Daniel Günther, forderte jüngst 100.000 Euro von den Genossen. Sie hätten aus dem Regierungsapparat heraus systematisch unerlaubte Wahlwerbung betrieben und dem Land einen finanziellen Schaden in dieser Höhe verursacht. In der Sache geht es um ein bereits im vergangenen Jahr für mehr als 10.000 Euro produziertes Image-Video, um einen Brief von Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) an Eltern, in dem dieser auf das 100-Euro-Krippengeld seiner Regierung verweist, sowie um zwei weitere Schreiben von SPD-Ministern. So habe Bildungsministerin Britta Ernst Schulleitern, Lehrern und Schülern Anfang März per E-Mail von schulpolitischen Erfolgen berichtet, und Innenminister Stefan Studt habe Ende Januar im Intranet von Plänen geschrieben, dass im kommenden Wahljahr die Arbeitszeit von Polizisten reduziert werden könnte. „Der Landtag stellt fest, dass die Landesregierung in mehreren Fällen durch Veröffentlichungen und weitere Maßnahmen das Gebot der Pflicht zur parteipolitischen Neutralität verletzt hat“, schreibt die CDU in ihrem vorgelegten Landtagsantrag. Diese „wahlwerbenden Maßnahmen“ würden die Chancengleichheit der politischen Parteien bei Wahlen beeinflussen. Deswegen, so die Union, sei das Verhalten der Landesregierung zu missbilligen, und weitere derartige Aktivitäten seien zu unterlassen.



TOP 2 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Landesabgeordneten- gesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4928), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/5181), geplanter Aufruf 11:40 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die Abgeordneten des im Mai neu zu wählenden Landtages müssen ihre Nebeneinkünfte offenlegen. Das sieht ein Gesetzentwurf von SPD, Grünen und SSW vor, der nun vor der 3

Verabschiedung steht. Koalition und CDU waren im Innen- und Rechtsausschuss dafür, das Papier mit einigen Änderungen zu beschließen. Die FDP enthielt sich, die Piraten waren dagegen. Demnach müssen Abgeordnete künftig darlegen, welche berufliche Tätigkeit sie neben ihrem Mandat ausüben, ob sie an Firmen beteiligt sind oder ob sie im Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines Unternehmens sitzen. Bislang blieben die Einkünfte geheim, sie mussten lediglich dem Landtagspräsidenten gemeldet werden.
Einkünfte aus diesen Tätigkeiten sollen künftig auf der Website und im Handbuch des Landtages veröffentlicht werden. Dabei sollen sich die Parlamentarier in eine von mehreren Stufen einordnen. Stufe 1 erfasst jährliche Einkünfte bis 3.500 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 7.000. Stufe 3 geht bis 15.000 Euro, Stufe 4 bis 30.000 und Stufe 5 bis 50.000. Die sechste Stufe bezeichnet Einnahmen bis 75.000 Euro, Stufe 7 reicht bis 100.000. Es folgen die Stufen 8 (bis 150.000 Euro) und 9 (bis 250.000 Euro). Darüber hinaus soll, falls nötig, für jeweils 30.000 Euro mehr eine neue Stufe eingeführt werden. Die Jahreseinnahmen werden durch zwölf geteilt und als Monatseinkünfte veröffentlicht.
Damit übernimmt der Kieler Landtag größtenteils die Regelung des Bundestages. Im Ursprungsentwurf waren lediglich sieben Stufen vorgesehen. Dies hat der Innen- und Rechtsausschuss nun geändert. Allerdings gilt eine Ausnahme: Der Landtagspräsident kann „im Benehmen mit dem Ältestenrat“ einen Abgeordneten von der Offenlegungspflicht befreien. Zudem soll das Abgeordnetengesetz um eine Regelung ergänzt werden, wonach die Ausübung des Mandats „im Mittelpunkt“ der beruflichen Aktivitäten stehen muss. Berufliche Tätigkeiten neben dem Mandat sollen aber „grundsätzlich zulässig“ sein. Ausdrücklich verboten werden soll „die Annahme von Geld oder geldwerten Zuwendungen, die nur deshalb gewährt werden, weil dafür die Vertretung und Durchsetzung der Interessen der oder des Leistenden im Landtag erwartet wird“.
Das Thema Nebeneinkünfte beschäftigt das Parlament seit Jahren. 2009 scheiterte ein Vorstoß der Grünen am Widerstand von CDU, SPD und FDP. 2012 starteten Grüne, Linke und SSW einen erneuten Versuch, konnten sich aber gegen die damalige schwarz-gelbe Mehrheit nicht durchsetzen. Das Argument der Gegner: Auch Politiker hätten ein Recht auf Privatsphäre. Mandatsträger dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden, nur weil sie einen Einblick in private Unterlagen ablehnten. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und SSW nach der Wahl 2012 angekündigt: „Wir werden eine Regelung zur Ausweisung der Nebenverdienste von Abgeordneten schaffen, die sich an dem Modell des Bundestages orientiert.“ In den vergangenen Jahren haben vor allem die Piraten auf mehr Transparenz bei den Einkünften von Abgeordneten gedrängt. Sie zeigten sich enttäuscht, dass die neue Regelung erst nach der nächsten Wahl greifen soll. Dadurch würden den Wählern Fakten vorenthalten, die für ihre Wahlentscheidung wichtig sein könnten, so der Vorwurf.



TOP 21 und 60 Situation des Schwimmsports und der kommunalen Sportstätten, Große Anfrage der Fraktion der CDU (Drs. 18/4497), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/5297), 4

Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/5159), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/5193), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/5345), geplanter Aufruf 12:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In Schleswig-Holstein gibt es 85 Hallenbäder, 105 Freibäder und 102 Naturbäder. 254 werden von öffentlicher Hand unterhalten, 39 sind in privater Hand. Das Problem: Laut einer Erhebung des Statistischen Amtes besteht in knapp der Hälfte aller Schwimmstätten Sanierungsbedarf. Vor diesem Hintergrund kündigt die Landesregierung an, das Programm zur Sanierung kommunaler Schwimmsportstätten für das laufende Haushaltsjahr um 750.000 Euro aus dem Infrastrukturprogramm IMPULS auf nunmehr 2,75 Millionen Euro aufzustocken. Dies geht aus der Antwort auf eine Große Anfrage der CDU hervor. In der mittelfristigen Finanzplanung 2017/2018 haben die Betreiber den Angaben zufolge insgesamt knapp 40 Millionen Euro für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bereitgestellt. Kritisch wird in dem Papier der Landesregierung angemerkt, dass der Schleswig-Holsteinische Schwimmverband (SHSV) und die DLRG, die beiden größten schwimmsporttreibenden Organisationen im Land, nur rund ein Drittel aller Kinder in Schleswig-Holstein erreichen. Das heißt: Hierzulande könnten viel zu wenig Menschen „sicher und angstfrei“ schwimmen.
Im Zuge der Debatte um die Schwimmstätten wird ein Antrag zum Thema Pferdesteuer mit aufgerufen. Mit Blick auf die Gemeinde Tangstedt im Kreis Stormarn, in der eine Steuer für Pferdehalter derzeit intensiv beraten wird, appelliert die CDU, davon Abstand zu nehmen. Die Erhebung einer solchen Steuer stehe im Widerspruch zur Landesverfassung, wo in Artikel 13 Absatz 3 unter anderem die Sportförderung verankert sei – eine zusätzliche finanzielle Belastung der Sportler halten die Christdemokraten für unangebracht. In den Ausschussberatungen folgte nur die FDP dem Antrag, die anderen Fraktionen lehnten den Vorstoß ab.
Auch ein weiterer aufgerufener Antrag der CDU-Fraktion, Beschränkungen im Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zugunsten der Förderung kommunaler Sportstätten aufzuheben, steht vor der Ablehnung. Im Innenausschuss lehnten die Koalitionsfraktionen dies ab, FDP und Piraten enthielten sich.



TOP 66 Minderheitenbericht, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/5279), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Mit dem Minderheitenbericht 2017 stellt die Landesregierung einen Überblick der aktuellen Situation der Minderheiten im Norden vor und zieht ein Fazit ihrer Regierungszeit. In ihrer knapp 250-seitigen Bilanz der vergangenen fünf Jahre hebt die Regierung die Gleichstellung der Schulen der dänischen Minderheit mit den öffentlichen deutschen Schulen hervor, die in dieser Legislaturperiode wiederhergestellt wurde. Ein weiterer Schwerpunkt der Minderheitenpolitik seien die Rechte der Sinti und Roma gewesen, die Schleswig-Holstein 2012 als erstes Bundesland in seine Landesverfassung aufgenommen hat, heißt es in dem Bericht. Seit 1986 ist die 5

Landesregierung verpflichtet, dem Landtag in jeder Wahlperiode einen Bericht zur Minderheitenpolitik vorzulegen. Der aktuelle Bericht ist der achte dieser Art.
Die dänische Minderheit in Südschleswig besteht aus etwa 50.000 Menschen. Zu ihren wichtigsten Institutionen zählt der SSW als politische Vertretung mit derzeit drei Sitzen im Landtag sowie insgesamt 176 kommunalen Mandaten in Kreistagen, Stadt- und Gemeindevertretungen. Der Südschleswigschen Vereinigung gehören 24 Vereine mit 13.000 Mitgliedern sowie weitere kulturelle und soziale Institutionen an. An den 45 Schulen des dänischen Schulvereins werden rund 5.770 Schüler unterrichtet. Die 56 Kindertagesstätten betreuen 2.300 Kinder. Nach der Absenkung des Fördersatzes auf 85 Prozent in den Jahren 2011 und 2012 erhalten die dänischen Schulen seit 2013 wieder 100 Prozent der Summe für die staatlichen deutschen Schulen. Die Landeszuschüsse für das dänische Schulwesen sind von 30,6 Millionen Euro im Jahr 2012 auf 37,27 Millionen Euro für 2016 gestiegen.
Die deutsche Minderheit in Nordschleswig zählt etwa 15.000 Angehörige. Ihre Hauptorganisationen ist der Bund Deutscher Nordschleswiger mit 3.900 Mitgliedern und 19 Ortsvereinen. Träger der politischen Arbeit ist die Schleswigsche Partei, die derzeit insgesamt acht kommunale Mandate in Apenrade, Tondern, Sonderburg und Hadersleben innehat. Der Deutsche Schul- und Sprachverein unterhält im laufenden Schuljahr 21 Kindergärten mit 650 Kindern und 16 Schulen mit 1.570 Schülern. Das Land Schleswig-Holstein hat die deutsche Volksgruppe mit rund 1,54 Millionen Euro im Jahr 2016 gefördert. Hinzu kommen 3,45 Millionen aus Bundesmitteln. Seit 2012 ist die Förderung vom Bund stark zurückgegangen. Damals gab es noch 12,15 Millionen Euro aus Berlin.
Der friesischen Volksgruppe gehören gut 50.000 Menschen im Nordwesten des Landes an. Das ist etwa ein Drittel der Bevölkerung in diesem Gebiet. Rund 10.000 Menschen sprechen friesisch und etwa doppelt so viele haben passive Sprachkenntnisse. Die kulturelle Identität wird unter anderem vom Friesenrat, vom Nordfriesischen Verein und von der Friisk Foriining gepflegt. Zentrale Institution zur Bewahrung der Kultur ist das Nordfriesische Institut in Bredstedt. Etwa 660 Kinder in 17 Kindertagesstätten sowie 764 Schüler an 12 Schulen erhalten Friesisch-Unterricht. Für die Förderung kultureller Projekte erhält die friesische Volksgruppe jährlich Zuschüsse der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien. Seit 2013 sind die Mittel von 285.000 Euro auf 400.000 Euro in diesem Jahr gestiegen.
Die Minderheit der Sinti und Roma besteht deutschlandweit aus 70.000 Menschen. 6.000 davon leben in Schleswig-Holstein, hauptsächlich in Kiel, Lübeck sowie im Hamburger Randgebiet. Träger der politischen und kulturellen Arbeit ist der Verband der Deutschen Sinti und Roma, Landesverband Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel-Elmschenhagen. Seit 2015 erhält der Verband 216.500 Euro vom Land, davor waren es 180.500 Euro jährlich. 6

TOP 45 Erster Parlamentarischer Untersuchungsausschuss in der 18. Wahlperiode, Bericht und Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses (Drs. 18/5272), geplanter Aufruf 15:40 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten

Der Untersuchungsausschuss des Landtages zu den Vorgängen in den „Friesenhof“- Mädchenheimen in Dithmarschen, die im Frühsommer 2015 geschlossen worden waren, und zu der Rolle der Heimaufsicht hat seine Arbeit beendet. Dem Plenum liegt jetzt der knapp 1.200 Seiten starke Abschlussbericht zur formalen „Kenntnisnahme“ vor. Der Ausschuss war im September 2015 vom Landtag eingesetzt worden. Die Vorwürfe, unter anderem war die Rede von Strafsport, stundenlangem „Aussitzen“, Fixierungen, Isolierungen, Ausgangssperren und unqualifiziertem Personal, wogen schwer und wurden zum Teil bestätigt. Im Kern stellt der Ausschuss aber mehrheitlich keine generelle Kindeswohlgefährdung in der Einrichtung für verhaltensauffällige Mädchen in den Jahren von 2007 bis 2015 fest und sieht auch kein Fehlverhalten der im Sozialministerium angesiedelten Heimaufsicht. Insbesondere Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) war von CDU, FDP und Piraten vorgeworfen worden, zu spät und unzureichend reagiert zu haben. Die Oppositionsfraktionen nehmen in dem Bericht allerdings zum Teil andere Bewertungen vor.
In einer Zusammenfassung zu den Grundrechten der „Friesenhof“-Bewohnerinnen und zur Frage von Fällen der Kindeswohlgefährdungen heißt es in dem Untersuchungsbericht: „Im Ergebnis ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass das Bild der Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen“ (…) „trotz der umfänglichen Beweisaufnahme recht diffus geblieben ist“. Eine zu missbilligende Pädagogik für sich allein stelle aber noch keine Kindeswohlbeeinträchtigung dar. Es sei deutlich geworden, „dass jenseits aller berechtigten Kritik und Empörung verschiedene kritisierte Verhaltensweisen anhand des Maßstabs von §1666 BGB rechtlich gerechtfertigt gewesen sind bzw. gerechtfertigt sein könnten, ohne dass es dem Ausschuss gelungen ist, alle Sachverhalte jeweils mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln vollständig aufzuklären“.
Weiter heißt es in dem Bericht des Ausschusses, in dem die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und SSW die Mehrheit haben: Auch „die Organisation der Heimaufsicht und die Gestaltung der internen Abläufe sind hinreichend gewesen, die gesetzlichen Aufgaben in rechtmäßiger und zweckmäßiger Art und Weise zu erfüllen“. CDU, FDP und Piraten kommen teilweise zu abweichenden Erkenntnissen, die in dem Papier detailliert dargelegt sind. In dem Bericht stellen die Fraktionen außerdem ihre Verbesserungsvorschläge zu den Aufsichtsstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe vor. Mehrheitlich regt der Ausschuss an, verstärkt auf die Biografien der von Heimunterbringung bedrohten Kinder und Jugendlichen einzugehen, und in Einrichtungen seien detaillierte Konzepte und konkrete Handlungsanweisungen zu erarbeiten. Das staatliche und private Hilfe- und Betreuungssystem sollte so früh wie möglich ansetzen. Dazu gehöre auch eine „umgehende sozialpädagogische und psychoanalytisch orientierte Diagnostik“.
Hintergrund des vor eineinhalb Jahren vom Parlament eingesetzten Untersuchungsausschusses sind zwei „Friesenhof“-Einrichtungen in Dithmarschen, die im Juni 2015 nach massiven Vorwürfen über unzureichendes pädagogisches Personal und menschenentwürdigende Methoden im 7

Umgang mit untergebrachten Mädchen geschlossen worden waren. Die Opposition im Landtag hielt der Heimaufsicht des Landes und Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) als zuständiger Ministerin vor, zu spät und unzureichend reagiert zu haben.
Der Ausschuss hatte am 6. März seine Beratung abgeschlossen. Angaben der Geschäftsführung zufolge fanden seit September 2015 insgesamt 62 Sitzungen statt, 27 davon öffentlich. Angehört wurden 36 Zeugen und drei Betroffene. Zur Arbeit des „Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in der 18. Wahlperiode“ – so seine korrekte Bezeichnung – gehörte auch die Auswertung von insgesamt 220 Aktenstücken mit einem Gesamtumfang von mehr als 40.000 Seiten, die teilweise im Wege der Beschlagnahme beschafft werden mussten. Das Ministerium verwies in einer ersten Stellungnahme nach Veröffentlichung des Untersuchungsberichts am 15. März auf verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Jugendhilfe, die als Konsequenz aus dem Fall „Friesenhof“ bereits umgesetzt oder auf den Weg gebracht wurden. Dazu gehören die Aufstockung des Personals in der Heimaufsicht, der Jour fixe der Staatssekretärin mit der Heimaufsicht und die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle.
Weitere Informationen: landtag.ltsh.de/parlament/ausschuesse/pua_1/



TOP 23, 38, 56 und 68 Vorlagen zur Wohnungsbaupolitik, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4852), Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4982), Antrag der Fraktion der Piraten (Drs. 18/5335), Antrag der Fraktion der Piraten (Drs. 18/1049), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/5330), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/5052), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/5290), geplanter Aufruf 16:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU fordert 1.000 neue Wohnheimplätze für das Land. Vor dem Hintergrund der steigenden Studentenzahlen – unter anderem durch die doppelten Abiturjahrgänge – sieht die Union Nachholbedarf in diesem Bereich. Im Vergleich mit anderen Bundesländern gebe es in Schleswig- Holstein unterdurchschnittlich wenig Wohnraum für Studenten, so die Christdemokraten. Außerdem wird ein Berichtsantrag der Piraten aufgerufen, die von der Landesregierung Informationen über Bestand und Bedarf an Sozialwohnungen verlangen.
Für die rund 60.000 Studenten im Land stehen derzeit 3.450 Plätze in Wohnheimen zur Verfügung. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 18/3465) der CDU vom Oktober 2015 hervor. In einem Änderungsantrag unterstützen die Koalitionsfraktionen den Ruf nach mehr Studentenunterkünften und nennen konkrete Projekte, die ihren Angaben zufolge von der Landesregierung bereits geplant sind – unter anderem Integrationshäuser in Kiel, Lübeck und Flensburg sowie zwei Studentenwohnheime in Flensburg und zwei Wohnheimprojekte in Kiel. Den Bau von Studentenwohnräumen belegt die Landesregierung in einem Bericht, den ebenfalls die CDU zwischenzeitlich angefordert hat. Laut dem Sozialministerium seien zwischen 2012 und 2016 rund fünf Millionen Euro an Fördermitteln 8

für Wohnheimträger ausgeschüttet worden. Im gleichen Zeitraum wurden nach eigenen Angaben 69 Wohnheimplätze in Kiel geschaffen, 163 Plätze in Flensburg seien im Bau und „nahezu bezugsfertig“. Hinzu kommen laut Bericht bis zum kommenden Wintersemester 46 neue Wohneinheiten für Studenten in Kiel, 155 weitere sollen bis zum Sommer 2018 auf dem Gelände der Christian-Albrechts-Universität entstehen. Zudem seien an der Kieler Fachhochschule rund 500 neue Wohnheimplätze von einem privaten Träger errichtet worden. Es wird betont, dass nur „eine Kombination aus privaten und öffentlichen Initiativen“ den Wohnraummangel beheben könne. Bereits im August-Plenum 2013 hatten die Piraten gefordert, Mietpreis-Erhöhungen in Gemeinden, in denen bezahlbarer Wohnraum besonders knapp ist, auf 15 Prozent statt der bisherigen 20 Prozent zu begrenzen. Der Antrag wurde im Innen- und Rechtsausschuss beraten und steht vor der Ablehnung.



Donnerstag, 23. März, 9:30 bis 18 Uhr

Vereidigung von Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts, geplanter Aufruf 9:30 Uhr, 20 Minuten


TOP 22 Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Maßnahmen durch die Landesregierung, Große Anfrage der Fraktion der Piraten (Drs. 18/5060), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/5311), geplanter Aufruf 9:50 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Unter der Überschrift „Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Maßnahmen durch die Landesregierung“ haben die Piraten im Januar 185 Fragen zu verschiedenen Politikbereichen aufgelistet. Rechtzeitig zur letzten Landtagssitzung, knapp eineinhalb Monate vor der Landtagswahl, zieht die rot-grün-blaue Nord-Ampel mit ihren Antworten Bilanz – „entsprechend den vorliegenden und in der Kürze der Zeit zur Verfügung stehenden Daten und Kenntnisse“, wie es in der Vorbemerkung der Antwort auf die Große Anfrage heißt. Das Papier umfasst über 100 Seiten und listet detailliert alle Fragen und Antworten auf. Zu der einleitenden Frage der Piraten- Fraktion „Wie wurden die Kern- und Zukunftsaufgaben, die das Land unverzichtbar wahrnehmen muss, definiert?“ heißt es: „Welche Kern- und Zukunftsaufgaben das Land wahrnehmen muss, ist in unserer parlamentarischen Demokratie das Ergebnis eines gesellschaftlichen Dialogs und wird alle fünf Jahre durch den Ausgang der Landtagswahlen manifestiert.“ Inhaltlich verweist die Landesregierung auf den Entwurf der Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030. Hier seien in elf strategischen Leitlinien die Handlungsfelder und Handlungsansätze bis 2030 definiert, „in denen die größten Chancen, aber auch die größten Herausforderungen für Schleswig-Holstein liegen“.
Die kommende Landtagswahl ist am 7. Mai 2017. 9

TOP 28 Sechsspuriges Ersatzbauwerk für die Rader Hochbrücke, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/5292), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP-Fraktion will, dass sich der Landtag für einen sechsspurigen Neubau der maroden Rader Hochbrücke auf der Autobahn 7 bei Rendsburg ausspricht. Der Bund plant das Ersatzbauwerk über den Nord-Ostsee-Kanal bislang lediglich vierspurig und mit breiteren Standstreifen. Die Landesregierung soll nun per Landtagsbeschluss beim Bund, der die Kosten trägt, auf eine sechsspurige Autobahnbrücke hinwirken. Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) hatte bereits im Januar bei seinem Bundeskollegen Alexander Dobrindt (CSU) auf sechs Spuren gedrungen, nachdem überraschend ein starker Anstieg des Verkehrs auf der Rader Hochbrücke festgestellt worden war. Einer Zählung der Bundesanstalt für Straßenwesen zufolge nahm das Verkehrsaufkommen innerhalb von fünf Jahren um 27 Prozent auf 54.200 Autos am Tag zu. Allein der Schwerverkehr stieg von 2010 bis 2015 um 2.426 auf 7.751 Lastwagen und Busse täglich – also fast drei Millionen Lkw und Busse im Jahr. Das entspricht einem Zuwachs von 46 Prozent. Da die Rader Hochbrücke ein wichtiges Nadelöhr nach Dänemark ist, pocht auch der dänische Verkehrsminister Ole Birk Olesen (Liberale Allianz) auf sechs Spuren.
Bundesverkehrsminister Dobrindt will bislang eine Autobahnbrücke mit vier Spuren und breiteren Standstreifen bauen, die bei Bedarf als fünfte und sechste Spur freigegeben werden können. Angesichts der neuen Verkehrszahlen hat die mit der Planung beauftragte staatliche Gesellschaft Deges aber eine Überprüfung des bisherigen Vorhabens angekündigt. Eine Nachjustierung würde Zeit kosten – und die ist begrenzt: Experten gehen davon aus, dass die alte, stark baufällige Rader Hochbrücke höchstens noch neun Jahre nutzbar ist. Für eine Umplanung von vier auf sechs Spuren sieht Landesverkehrsminister Meyer aber genug Spielraum bis 2026. Dann soll die 33 Meter hohe Ersatzbrücke fertig sein. Baustart ist voraussichtlich 2022. Es werden Kosten von 270 Millionen Euro erwartet.



TOP 25, 26 und 35 Schutz der Traditionsschifffahrt, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/5231), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/5235), Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/5320), geplanter Aufruf 11:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Fraktionen von CDU, SPD und FDP fordern in inhaltsähnlichen Anträgen eine Entschärfung der geplanten Sicherheitsrichtlinien für Traditionsschiffe. Sie reagieren damit auf eine im Bundesverkehrsministerium erarbeitete Verordnung, die die bauliche Beschaffenheit, den Brandschutz und die Ausrüstung sowie die Qualifikation der Crew neu regeln soll. Zwar wurde Ende vergangenen Jahres ein erster Regelungsentwurf etwas entschärft und unter anderem die Brandschutzauflagen erleichtert. Dennoch steht weiterhin die Befürchtung im Raum, dass ein „Schiffe-Sterben“ droht, weil die zumeist ehrenamtlichen Eigner den Schiffsbetrieb nicht für finanziell notwendige Gästefahrten umstellen können. 10

In Deutschland sind Agenturangaben zufolge noch rund 120 Traditionsschiffe registriert, die von der Verordnung betroffen wären. Eine komplette Brandschutzausrüstung wird dem letzten Entwurf zufolge ab 50 Passagieren an Bord gefordert. Zudem wurden Übergangsfristen verlängert. Bei denkmalgeschützten Schiffen bestehe die Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen, wenn die Gefahr besteht, dass das Schiff seine Denkmaleigenschaft durch Umbauten verlieren würde. Dennoch wird von Interessenverbänden weiterhin kritisiert, dass den Traditionsschiff-Vereinen abverlangt werde, einen teuren Prüfbericht zur steuerlichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu erstellen. Zudem würden die Ansprüche an die medizinische Qualifizierung der Besatzungsmitglieder auf unverändertem Niveau gefordert. Ein weiterer Kritikpunkt ist die starre Beschränkung der Historizität auf Schiffe, die ausschließlich vor 1965 entworfen sein müssen.
In ihrem Antrag fordert die CDU die Landesregierung auf, sich beim Bundesverkehrsministerium weiterhin für eine „maßvolle Weiterentwicklung“ der Sicherheitsvorschriften einzusetzen. Im FDP- Antrag heißt es: „Die geplante Verordnung über verschärfte Sicherheitsvorschriften für Traditionsschiffe soll derart angepasst werden, dass sowohl die organisatorischen als auch die wirtschaftlichen Belange der Betreiber Berücksichtigung finden.“ Und in der Vorlage der Koalition ist zu lesen: Der Verordnungsentwurf aus Berlin „ist nicht geeignet, die Authentizität der historischen Schiffe zu erhalten“. Alle drei Fraktionen sehen „das kulturelle maritime Erbe“ in Gefahr.



TOP 30 Gründergeist für Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/5315), geplanter Aufruf 12:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP will Unternehmensgründungen im Land erleichtern. Dazu fordert sie von der Landesregierung in einem knapp 30 Punkte umfassenden Themenkatalog eine Imagekampagne für eine neue „Gründer- und Start-Up-Kultur“, die insbesondere junge Menschen ansprechen soll. Unter anderem soll es zentrale Beratungsstellen in sogenannten Start-Up-Culture-Houses geben, „um den Austausch zwischen erfahrenen Gründern und Neu-Gründern zu fördern“.
Zudem wollen die Liberalen Bürokratie abbauen. So verlangen sie, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für ein bürokratiefreies Jahr für Gründer einsetzt. Und: „One-Stop-Shops“ in Verwaltungen sollen als zentrale Ansprechpartner die notwendigen bürokratischen Schritte für Unternehmensgründer bündeln.
In den Schulen müssen nach Ansicht der FDP die Themen Soziale Marktwirtschaft, Selbstständigkeit und Unternehmertum bereits stärker in den Lehrplänen berücksichtigt werden. „Projektbezogenes Lernen“ und „Innovationswettbewerbe“ an Schulen sollen ebenso gefördert werden wie Kooperationen zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Instituten an Hochschulen.
Auch im Bereich der Finanzierung wollen die Liberalen Unternehmensgründer unterstützen. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein deutlich vereinfachtes 11

Steuerrecht für Existenzgründer einzusetzen. Außerdem plädiert die FDP für ein neues BAföG- System für Gründer und will Start-Up-Stipendien leichter zugänglich machen.
Derzeit bietet das „Gründerstipendium Schleswig-Holstein“ finanzielle Unterstützung für Hochschulabsolventen. Die Stipendiaten werden in der Vorbereitungsphase vor der eigentlichen Gründung ihres Start-Ups gefördert, um beispielsweise einen Businessplan erarbeiten zu können. Dafür stellt das Land in den ersten vier Jahren gemeinsam mit der Investitionsbank Schleswig- Holstein und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft eine Million Euro zur Verfügung. Im Juli 2016 wurde das Gründerstipendium erstmals vergeben. Geldgeber, die mit Risikokapital in Start-Ups investieren, können seit 2016 „aufgelaufene Verluste“ steuerlich geltend machen. Das ermöglicht ein neues Bundesgesetz. Diese Steueranreize sollen Investoren anregen, junge Unternehmensgründer finanziell zu unterstützen.



TOP 32, 33 und 34 Vorlagen zur Atom- und Energiepolitik, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/5317), Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/5318), Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/5319), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

In einer Debatte zur Energiewende fordern die Koalitionsfraktionen, aufgrund der „technischen Fehler im Kernbereich“ keine Reststrommengen mehr auf das Atomkraftwerkes Brokdorf im Kreis Steinburg zu übertragen. Nach dem Fund auffällig dicker Oxidschichten auf Brennstäben ist der letzte in Betrieb befindliche Meiler in Schleswig-Holstein derzeit vom Netz, ein Termin für ein Wiederanfahren ist ungewiss. Außerdem haben SPD, Grüne und SSW zwei mündliche Berichte zum Ausbau der Stromleitungsnetze sowie über den „aktuellen Stand des Stilllegungs-und Abbauverfahrens von Kernkraftwerken in Schleswig-Holstein“ beantragt.
Wann das Atomkraftwerk Brokdorf wieder hochgefahren werden kann, ist weiter unklar. Die Atomaufsicht untersagte dem Betreiber PreussenElektra vergangene Woche vorerst, den Kern des Kraftwerks neu zu beladen. „Wir lassen uns nicht treiben“, sagte Schleswig-Holsteins Energieminister Robert Habeck (Grüne). Das Akw dürfe erst wieder ans Netz, wenn ausgeschlossen ist, dass sich das Oxid-Problem an anderen Brennstäben wiederholt. Der Betreiber will den Reaktor dagegen möglichst schnell wieder in den Leistungsbetrieb nehmen. Seit Jahren abgeschaltet sind die beiden weiteren Kernkraftwerke im Land, Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) und Krümmel (Kreis Herzogtum Lauenburg). Beide Akw befinden sich im Nachbetrieb, die Stilllegungen werden vorbereitet. Brunsbüttel ist seit 2007 abgeschaltet, Krümmel dauerhaft seit 2009.
Zum Ausbau der Leitungsnetze hatte das Umweltministerium Ende vergangener Woche mitgeteilt, dass in Schleswig-Holstein mit acht Planfeststellungsbeschlüssen in den letzten knapp fünf Jahren Baurecht für 283 Leitungskilometer geschaffen worden sei. Das ist gut die Hälfte dessen, was in den nächsten Jahrzehnten voraussichtlich an Höchstspannungsleitungen neu gebaut werden 12

muss. Der Netzausbau werde laut Minister Habeck auch einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Kosten für die Abschaltung von Windrädern aufgrund von Netzengpässen zu senken. Das mit diesen Planfeststellungen induzierte Investitionsvolumen beläuft sich auf 1,2 Milliarden Euro.
Auch der vieldiskutierte Bau gigantischer unterirdischer Stromtrassen quer durch Deutschland nimmt konkrete Formen an. Die Netzbetreiber Tennet, TransnetBW und 50Hertz präsentierten Anfang März in Berlin Routen-Vorschläge für mögliche Erdkabel-Korridore, mit denen Windstrom von den Küsten in die Industriezentren des Südens transportiert werden soll.
Die Anträge für die zwei Stromautobahnen „Suedlink“ und „Suedostlink“ wollen die Unternehmen noch in diesem Monat bei der Bundesnetzagentur einreichen. Seit Herbst gingen von Bürgern, Kommunen und Verbänden zu beiden Milliarden-Projekten bereits mehr als 9.000 Hinweise ein, die beim geplanten Verlauf der Trassen berücksichtigt worden sind. Wo exakt die Stromautobahnen gebaut werden, wird erst 2020/21 feststehen. Strom soll ab 2025 fließen. Der „Suedlink“ wird von Tennet und TransnetBW gebaut. Die Stromleitungen verlaufen von Brunsbüttel in Schleswig-Holstein nach Großgartach in Baden-Württemberg sowie von Wilster in Schleswig- Holstein nach Grafenrheinfeld in Bayern. Die 800 Kilometer lange Trasse soll die Hauptschlagader der Energiewende werden. Der „Suedostlink“ der Netzbetreiber Tennet und 50Hertz soll zwischen Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt und Isar bei Landshut in Bayern verlaufen. Auch diese Leitung ist nötig, um den im Norden und Osten erzeugten Ökostrom in den Süden zu transportieren. Zudem soll „Suedostlink“ verhindern, dass wegen der bisher fehlenden direkten Leitungsverbindung Strom aus erneuerbaren Energien durch Polen und Tschechien fließen muss.
Gebaut wird bereits die Stromtrasse „NordLink“. Die rund zwei Milliarden Euro teure Stromleitung soll den Austausch erneuerbarer Energien zwischen Deutschland und Norwegen ermöglichen. Das etwa 620 Kilometer lange „grüne Kabel“ ist nach Angaben des Kieler Umweltministeriums die erste direkte Stromverbindung zwischen den beiden Ländern. Die Fertigstellung ist für 2020 geplant. Dann soll mit Kapazitäten der Wasserkraftwerke in Norwegen den Engpässen im deutschen Übertragungsnetz entgegengewirkt werden. Die Leitung soll mehr als 3,6 Millionen Haushalte in Deutschland mit erneuerbarer Energie versorgen. Für die Bauarbeiten werden rund drei Jahre veranschlagt. Die Leitung soll Ende 2019 in Probebetrieb gehen.



TOP 4 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Aufhebung des Kita-Geldes, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 18/4814), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 18/5295), geplanter Aufruf 15:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Landtag will erneut über das Krippen-Geld debattieren. Zur Abstimmung steht ein von der CDU vorgelegter Gesetzentwurf, der auf Abschaffung des im September vergangenen Jahres auf Druck der Koalitionsfraktionen eingeführten 100-Euro-Zuschusses für Eltern von Krippenkindern drängt. In der Ersten Lesung im November 2016 wurde der Vorstoß von allen anderen Fraktionen zurückgewiesen. 13

Für das vor einem halben Jahr beschlossene Krippen-Geld für Eltern von ein- bis zweijährigen Kindern hat die Landesregierung rund 23,4 Millionen Euro im Haushalt 2017 veranschlagt. Der Zuschuss soll eine Entlastung für Familien bei den Kita-Beiträgen sein. Angaben aus dem Sozialministerium zufolge sind bis zum Februar dieses Jahres rund 21.000 Anträge auf Auszahlung der 100 Euro eingegangen. Die Union hatte der Nord-Ampel mehrmals vorgeworfen, „Wahlgeschenke“ zu verteilen. Ihre jetzt vorliegende Gesetzesvorlage reicherte die CDU mit einem Alternativvorschlag an. So soll der für die Betreuung in Kindertagesstätten zu zahlende Elternanteil auf zunächst 33 Prozent der Kosten begrenzt werden und bis 2025 schrittweise auf dann 25 Prozent sinken. Zudem strebt die CDU eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für Kitas um 45 auf 115 Millionen Euro für 2017 an.
Aktuell haben sich Landesregierung und kommunale Landesverbände auf eine Neuordnung des Kita-Finanzierungssystems verständigt. Dieser Prozess solle möglichst bis zum Jahresbeginn 2019 abgeschlossen sein, teilte das Sozialministerium am Wochenende mit. „Das ist ein Durchbruch für eine transparente und zukunftssichere Kita-Finanzierung, die auch den Eltern zugutekommt“, erklärte Sozialministerin Kristin Alheit (SPD). Der Schleswig-Holsteinische Landkreistag, der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag und der Städteverband Schleswig- Holstein forderten vor allem eine gerechte Verteilung der Finanzierung der Betreuung. Der kommunale Anteil an der Finanzierung der Einrichtungen sei in den vergangenen Jahren vielerorts auf mehr als 50 Prozent der Kosten gestiegen, kritisierten sie.



TOP 31 Kontrolle von Schriftwechseln in den Justizvollzugsanstalten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/5316), geplanter Aufruf 16:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP fordert von der Landesregierung einen mündlichen Bericht darüber, ob in den Gefängnissen des Landes Briefe von Verteidigern, Abgeordneten und Gerichten an Häftlinge „grundsätzlich und anlasslos“ geöffnet werden dürfen. Die Regierung soll zudem darlegen, wie oft Post aus diesem Personenkreis in der Vergangenheit bereits überprüft wurde. Bei dem Thema geht es um die Frage, welche Arten von Kontrollen rechtens sind. Erlaubt ist laut Strafvollzugsgesetz, Häftlingspost auf „verbotene Gegenstände“ wie Drogen oder Geld zu untersuchen. Vollzugsbeamte dürfen zudem Briefe an Gefangene lesen, wenn es „aus Gründen der Sicherheit erforderlich ist“, heißt es in Artikel 50 des Gesetzes. Für Schreiben von Verteidigern, Abgeordneten und Gerichten gilt die zuletzt genannte Regelung jedoch nicht.
Auslöser der aktuellen Debatte sind Anschuldigungen des Abgeordneten Wolfgang Dudda (Piraten) in einer Pressemitteilung vom 8. März. Seinen Angaben zufolge seien „mehrere Schreiben“ an einen Insassen der Justizvollzugsanstalt Lübeck „offenbar von Vollzugsbeamten in dessen Beisein zwecks Kontrolle geöffnet worden – obwohl mehrere Stempel auf dem Umschlag unmissverständlich zeigten, von wem der Brief stammte“. Dudda will zudem von Beschwerden von Rechtsanwälten erfahren haben, wonach deren Post an ihre Mandanten in der JVA ebenfalls 14

„systematisch“ geöffnet werden. „Sogar Schreiben des Bundesverfassungsgerichts an Gefangene würden geöffnet“, schreibt der Landtagsabgeordnete.



TOP 37 Schutzvorkehrungen und Mindeststandards für Praktika, Antrag der Fraktion der Piraten (Drs. 18/5194), geplanter Aufruf 16:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten-Fraktion will Mindeststandards für Praktika einführen, um Missbrauch entgegenzuwirken. Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Studienabschluss sollen vom Land nicht mehr als Praktikanten, sondern als bezahlte Arbeitskräfte beschäftigt werden. Das Land müsse seinen Praktikanten „eine angemessene Vergütung“ von mindestens 300 Euro monatlich zahlen. Freiwillige Praktika sollen in Anlehnung an die Praktikanten-Richtlinie des Bundes auf maximal drei Monate begrenzt werden. Der Antrag war bereits in der letzten Tagung im Februar eingebracht und ohne Aussprache an den Wirtschaftsausschuss überwiesen worden. Dort wurde er allerdings am 8. März nicht aufgerufen, so dass über ihn vor Ende der Wahlperiode im Plenum auch nicht mehr abgestimmt werden kann. Vor diesem Hintergrund haben die Piraten den Antrag jetzt erneut auf die Tagesordnung gesetzt und fordern ein Votum des Landtages ohne die Ausschussberatung.
Eine Kleine Anfrage der Piraten im vergangenen Jahr (Drucksache 18/4582) hatte ergeben, dass das Land seit 2014 Hunderte von Praktikanten bis zu sechs Monate lang ohne Vergütung beschäftigt hat, darunter mehr als hundert Menschen mit Berufs- oder Studienabschluss. Die Piraten nehmen aber nicht nur Praktikanten bei Landesbehörden in den Fokus. Sie wollen darüber hinaus, dass Schleswig-Holstein als erstes Bundesland einen Anspruch auf „angemessene Vergütung“ für alle Pflichtpraktikanten im Rahmen eines Studiums einführt. Mit einer Bundesratsinitiative soll sich das Land für Praktikanten in der freien Wirtschaft einsetzen, etwa für eine Drei-Monats-Höchstdauer bei freiwilligen Praktika und für mehr Transparenz bei Ausschreibungen.
Auch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) hatte die Landesregierung in Reaktion auf das Ergebnis der Kleine Anfrage aufgefordert, die Bedingungen für Praktikanten schnellstmöglich zu überprüfen und Missstände abzustellen.



Freitag, 24. März, 10 bis 16 Uhr

TOP 20 Zusammenarbeit von Land und Kommunen, Große Anfrage der Fraktion der SPD (Drs. 18/4546), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/5108), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten 15

Die Landesregierung legt in einer Antwort auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion eine Bestandsaufnahme zur Zusammenarbeit von Land und Kommunen vor. Nach Meinung der Sozialdemokraten sei unter Rot-Grün-Blau viel getan worden, um die „Herausforderungen Schleswig-Holsteins“ gemeinsam mit Städten, Gemeinden und Kreisen anzugehen. Vor diesem Hintergrund sei dieser Überblick über die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit in dieser Wahlperiode sowie Daten- und Zahlenmaterial angefordert worden, heißt es in einer Pressemitteilung der SPD-Fraktion. Das Regierungspapier gibt Antwort auf mehr als 100 Fragen zu kommunalen Finanzen und Wirtschaft, Infrastruktur, Versorgung von Flüchtlingen, Aspekten der Daseinsvorsorge und der sozialen Sicherheit, Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung und Schulen sowie Jugendhilfe, Kultur und Europapolitik.
Die Landesregierung stellt in ihrer Großen Antwort unter anderem heraus:
Die Kommunen erhalten mehr Zuweisungen vom Land. Der kommunale Finanzausgleich sei von etwa 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2009 auf rund 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2017 gestiegen. Die Landesregierung sieht ihre Reform des kommunalen Finanzausgleichs „in wesentlichen Teilen“ vom Landesverfassungsgericht bestätigt. Das Gesetz, das seit 2015 in Kraft ist, regelt unter anderem Ausgleichszahlungen des Landes für Kommunen mit geringer Steuerkraft. Drei Kreise hatten kommunale Verfassungsbeschwerde gegen die Reform eingereicht, die Opposition hatte eine sogenannte Normenkontrolle angestrengt. Die Regierung räumt in der Antwort auf die Große Anfrage „Nachbesserungsbedarf bei Teilaspekten“ der Verteilungsmechanismen ein. Den sieht auch das Landesverfassungsgericht in Schleswig.
Die Entnahme von 120 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich 2007 ist nach Ansicht der Landesregierung „mehr als ausgeglichen“ worden. Die Kommunen werden ab 2017 gegenüber dem Jahr 2012 strukturell um rund 133 Millionen Euro entlastet.
Im Rahmen des sogenannten Kommunalpakets III sei eine deutliche Entlastung der Kommunen bei den Kosten für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen vereinbart worden. Das Land unterstütze die Kommunen beim Ausbau von Verkehrswegen, Breitbandversorgung, Tourismus und regionaler Wirtschaftsstruktur.
Das Volumen der Städtebauförderung sei seit 2012 schrittweise gesteigert worden. Es habe gegenüber 2011 mehr als verdoppelt werden können.
In den Ausbau von Kindertagesstätten flossen seit 2008 124,3 Millionen Euro Landesmittel. Bund und Land unterstützen die Kommunen stärker bei der Kita-Betreuung: Die Förderung stieg seit 2009 von 70,72 Millionen Euro auf 231,64 Millionen Euro. Seit 2012 seien 10.000 neue Kita-Plätze genehmigt worden.
Die Kommunen erhalten für die Schulsozialarbeit 17,8 Millionen Euro - darunter 13,2 Millionen Euro, mit denen wegfallende Bundesmittel kompensiert werden.
Die Zuschüsse für die öffentlichen Theater Kiel, Lübeck und das Landestheater wurden 2014 wieder dynamisiert. Das heißt, sie steigen seitdem jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Die Zuweisungen für Büchereien wurden erhöht. 16

Im Landesprogramm Ländlicher Raum (LPRL) seien für Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung – die überwiegend von kommunalen Trägern umgesetzt werden – 120 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung gestellt worden. Im Vergleich zur vorherigen Förderperiode (2007 bis 2013) bedeute dies ein Anstieg um 30 Millionen Euro.
Aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz seien seit 2009 Zuschüsse von mehr als 359 Millionen Euro für Investitionen an Krankenhäusern bewilligt worden.



TOP 3, 12 und 19 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes Nachtrag für das Haushaltsjahr 2017, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/5271), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/5294), Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/5035), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/5323), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/5291), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, geplanter Aufruf 10:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Mit einem millionenschweren Nachtragshaushalt will die Landesregierung die Sanierung von Straßen, Schulen und Krankenhäusern, die Modernisierung von kulturellen Spielstätten und den Ausbau des digitalen Lernens vorantreiben. Allein über das Infrastrukturprogramm „Impuls“ sollen noch in diesem Jahr knapp 75 Millionen Euro zusätzlich etwa in die Sanierung von Straßen und Brücken (30 Mio.) Forschungseinrichtungen (10,6 Mio.) und IT-Netze (10 Mio.) fließen, teilte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) Anfang Februar mit. Der Gesetzentwurf soll nach bereits erledigter Ausschussberatung in Zweiter Lesung beschlossen werden.
Insgesamt werden mit dem Nachtrag über 720 Millionen Euro für die Infrastruktursanierung in den kommenden Jahren auf den Weg gebracht. Laut Heinold sei dies durch den Haushaltsüberschuss von rund 565 Millionen Euro im vergangenen Jahr möglich geworden. Die Mehrausgaben 2017 für die “Impuls“-Maßnahmen werden durch Entnahme aus dem Sondervermögen gedeckt. Der Sanierungsstau im Land von rund 5,2 Milliarden Euro soll bis 2030 abgebaut werden. Mit dem Nachtrag steigt die Investitionsquote in diesem Jahr von 7,2 auf 7,7 Prozent.
Die Ministerin kündigte an, weitere kleinere Schwerpunkte zu setzen. So fließen 17 Millionen Euro zusätzlich in den Krankenhausstrukturfond. Zur Förderung des digitalen Lernens werden die Mittel um eine Million Euro erhöht, und für die Sanierung, den Bau und die Modernisierung von kulturellen Spielstätten im Land stehen 16,5 Millionen Euro zur Verfügung. Zudem soll den Kommunen mit einem Sofortprogramm einmalig mit zehn Millionen Euro bei der Beseitigung von Mängeln in den Schultoiletten unter die Arme gegriffen werden. Um diese „politische Entscheidung“, wie Heinold sagte, zu finanzieren, werden dieses Jahr weniger Schulden zurück gezahlt: Die bisher im Haushalt vorgesehene Tilgung sinke um diese zehn Millionen Euro auf rund 37,5 Millionen Euro. Außerdem soll in Zweiter Lesung das für die Angestellten ausgehandelte Tarifergebnis auf die Beamten des Landes übertragen werden. Laut Kabinettsbeschluss der Landesregierung bekommen Beamte, Richter und Pensionäre rückwirkend zum 1. Januar 2017 ein 17

Gehaltsplus von 1,8 Prozent und ab Januar 2018 eine weitere Steigerung um 2,15 Prozent. Das ist etwas weniger als ausgehandelt. In Schleswig-Holstein fließen allerdings jeweils 0,2 Prozentpunkte der Erhöhung in eine Rücklage für künftige Pensionszahlungen. Für das Land wird das Personal damit in diesem Jahr um 63,49 Millionen Euro teurer, 2018 kommen weitere Mehrausgaben in Höhe von 72,69 Millionen hinzu.
Ferner steht im Zuge der Haushaltsberatung der Vorstoß der FDP für eine Verankerung der Investitionsquote in der Landesverfassung vor der Ablehnung. Im Finanzausschuss stimmten SPD, Grüne, Piraten und SSW gegen den vorgelegten Gesetzentwurf, die CDU enthielt sich. Die Liberalen wollen die Investitionen ab 2020 auf mindestens zehn Prozent der Landesausgaben festschreiben, ab 2025 auf 12,5 Prozent. „Eine Quote bietet keine Erfolgsgarantie, dass die Sanierung der Infrastruktur tatsächlich gelingt“, sagte Finanzministerin Heinold vor wenigen Tagen. Ihrer Ansicht nach seien auch Ausgaben zur Bezahlung von Lehrern, Erzieherinnen und Hochschulpersonal echte Investitionen. Sie gelten derzeit aber als konsumtiv, fließen also nicht in die Investitionsquote ein. In früheren Jahren habe sich das Land in der Höhe der getätigten Investitionen verschulden dürfen, was dazu geführt habe, „dass Schleswig-Holstein über die Jahre knapp 27 Milliarden Euro Schulden aufgetürmt hat“, sagte Heinold. „Das System hat uns sowohl hohe Schulden als auch einen hohen Investitionsstau gebracht.“



TOP 29, 41, 62 und 67 Vorlagen zur Bildungspolitik in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der Piraten (Drs. 18/5293), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/5338), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/5218), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/5280), geplanter Aufruf 11:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Mit zwei Regierungsberichten zum Digitalen Lernen und zur schulischen Bildung sowie zwei Anträgen zu Schulkosten und zur Gewalt an Schulen geht der Landtag in die letzte große Bildungsdebatte in dieser Legislaturperiode. Der erste Antrag stammt von den Piraten und fordert die Landesregierung auf, sich für mehr Geldmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes einzusetzen, um arme Familien bei den „Begleitkosten“ für den Schulbesuch ihrer Kinder zu entlasten. Konkret soll nach dem Willen der Oppositionsfraktion der Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf von bislang 100 auf 420 Euro erhöht werden. Zudem sei darauf hinzuwirken, dass die Beantragung der Mittel vereinfacht wird.
In einem weiteren Antrag fordert die FDP die Landesregierung auf, ein umfassendes Meldewesen für Fälle von Gewalt, Mobbing sowie Cybermobbing an Schulen einzuführen. Unter anderem soll das Meldeverfahren bei „Straftaten gegen das Leben“ und bei Körperverletzung, bei Sexualdelikten, Erpressung und Raub sowie bei Verstößen gegen das Waffengesetz und gegen das Betäubungsmittelgesetz gelten. „Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung weiterhin auf, eine Null-Toleranzpolitik an den Schulen durchzusetzen“, heißt es in dem Papier der Liberalen. 18

Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) ist trotz regionaler Unterschiede mit der Schullandschaft im Land grundsätzlich zufrieden. „Insgesamt hat Schleswig-Holstein ein qualitativ gutes und flächendeckendes Bildungsangebot“, sagte sie Anfang Februar bei der Vorstellung des Berichts „Schulische Bildung in Schleswig-Holstein“. Auf knapp 200 Seiten trägt das Papier die Veränderungen in der Bildungslandschaft von 2011 bis 2016 zusammen. Neben positiven Befunden deckt der Bericht, der mit statistischen Daten und Ergebnissen von Schulleistungsvergleichen arbeitet, auch Herausforderungen für die kommenden Jahre auf. Den Angaben zufolge sind die Bildungsausgaben seit 2011 um 9,5 Prozent gestiegen. Auch insgesamt habe sich die Bildungsqualität verbessert. In den vergangenen Jahren wurden laut der Bildungsministerin zusätzliche Stellen geschaffen und 13,2 Millionen Euro jährlich für schulische Assistenzkräfte investiert. Die Unterrichtsversorgung habe sich dem Bericht zufolge ebenfalls verbessert, sagte Ernst. Im Schuljahr 2015/16 sei an den allgemein bildenden Schulen eine Unterrichtsversorgung von 97 Prozent erreicht worden.
Ein Manko ist der Vergleich mit anderen Bundesländern. So werden pro Schüler im nördlichsten Bundesland im Schnitt 5.800 Euro ausgegeben, der Bundesschnitt liegt bei 6.700 Euro. Eine weitere Baustelle ist die überdurchschnittlich hohe Zahl der Schulabbrecher im Land. Die Zahl der Schüler ohne Abschluss konnte zwar von 11,2 Prozent in 2001 auf 6,9 Prozent in 2012 gesenkt werden. Allerdings stieg sie dann bis 2015 wieder auf 7,4 Prozent an – im Bundesschnitt liegt die Abbrecherquote bei 5,9 Prozent. Kritisch werden in dem Bericht auch die regionalen Unterschiede etwa bei der Abiturquote, der Anzahl der Schülern ohne Abschluss oder der Ausbildungsangebote bewertet. So liegen die Quoten der Absolventen mit Hochschulreife in den kreisfreien Städten Kiel, Neumünster und Flensburg um die 44 Prozent, in Lübeck sind es zehn Prozentpunkte weniger. Auch bei den Kreisen gibt es deutliche Unterschiede. Ähnlich sieht es bei den Abbrecherzahlen aus. Auch hier gibt es Unterschiede von mehr als sechs Prozentpunkten zwischen dem Kreis Stormarn mit einer Abbrecherquote von 4,7 Prozent und dem Kreis Nordfriesland (11 Prozent).
„Das Lernen mit digitalen Medien gehört heute zu einer moderneren, schulischen Bildung, die Kinder und Jugendliche für das Leben in einer digitalen Welt vorbereitet.“ So lautet der Leitsatz der Landesregierung in ihrem Bericht zur Umsetzung des Projektes „Lernen mit digitalen Medien“. In diesem Jahr investiert das Land 850.000 Euro in diesem Bereich. 2016 waren es noch 200.000 Euro. Der Kern des 2015 gestarteten Projekts für digitales Lernen sind 20 Modellschulen, die 2015 in einem Wettbewerb unter 111 Bewerber-Schulen ausgezeichnet worden waren, heißt es in dem Papier. Dabei hätten die ausgewählten Schulen ganz unterschiedliche Konzepte erprobt – von „unterstützter Kommunikation“ an Tablet-PCs für schwerbehinderte Schüler über den täglichen Einsatz digitaler Medien im Unterricht an Grundschulen bis hin zu BYOD (Bring Your Own Device/ Jeder bringt sein eigenes Gerät mit) an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Lehrvideos und digitale Prüfungen wurden an regionalen Berufsbildungszentren und beruflichen Schulen getestet.
Nach Angaben der Landesregierung sollen diese Modellschulen Anregungen für alle Schulen im Land bieten. Vor allem aber könne ermittelt werden, welchen „Stand der Medienkompetenz“ Lehrkräfte und Schüler im Rahmen des Projekts erreicht haben. Ziel sei es, dass Lehrer guten Unterricht anbieten können, der die „für ein Leben in der digitalen Welt erforderlichen 19

Kompetenzen vermittelt“. Denn: Jugendliche würden nicht automatisch zu kompetenten Nutzern digitaler Medien, wird in dem Bericht betont. Im März wurden weitere 26 Schulen in das Programm aufgenommen, die mit den 20 Modellschulen aus der ersten Projektrunde ein „Netzwerk zur Weiterentwicklung des digitalen Lernens“ bilden sollen, gab das zuständige Bildungsministerium an. Weitere Projekte würden bereits parallel anlaufen. So gebe es unter anderem einen Testlauf mit digitalen Schulbüchern an 40 Schulen im Land und das Projekt „Flipped Classroom“ – eine Methode, die auf digitalen Lernprogrammen beruht, mit denen sich Schüler auf den Unterricht vorbereiten können.



TOP 40 Herkunftssprachlicher Unterricht, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/5337), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Liberalen fordern die Landesregierung auf, „jede Kooperation und Zusammenarbeit mit der ‚Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (Ditib)‘ bei der Erteilung von herkunftssprachlichen Unterricht zu untersagen“ und den Bereich grundsätzlich unter die Schulaufsicht des Landes zu stellen. Einem Bericht des „Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages“ zufolge unterrichten in Schleswig-Holstein derzeit 25 Konsulatslehrer aus der Türkei an Schulen, vorwiegend in Kiel, Lübeck und Neumünster sowie im Hamburger Randgebiet. Der meist in der Herkunftssprache erteilte Unterricht unterliege einer EU-Richtlinie entsprechend keiner staatlichen Aufsicht, sondern werde in alleiniger Verantwortung der diplomatischen Vertretungen erteilt. Da Schüler für den Unterricht freigestellt werden, gebe es keine Kontrolle über die Lehrinhalte, wird unter anderem von der Lehrergewerkschaft GEW kritisiert. Konsulatslehrer gibt es auch aus anderen europäischen Ländern in Schleswig-Holstein.
In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung die staatliche Förderung für den umstrittenen islamischen Dachverband Ditib im Zusammenhang mit drei Projekten seit Januar auf Eis gelegt. Insgesamt hätten für die Projekte in diesem Jahr rund eine Million Euro aus dem Bundeshaushalt kommen sollen, bestätigte das Familienministerium in Berlin. Ditib wird unter anderem vorgeworfen, in Spitzel- und Spionageaktivitäten gegen türkische Regierungskritiker verwickelt zu sein. Laut einem Ministeriumssprecher seien die Vorwürfe gegen die Religionsgemeinschaft schwerwiegend. Bei zwei der drei betroffenen Projekte handelt es sich um Vorhaben im Rahmen des Programms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“. Zudem wurde die finanzielle Förderung für die Mitwirkung von Ditib im Flüchtlingshilfeprogramm „Menschen stärken Menschen“ gekappt.



TOP 58 Transatlantisches Freihandelsabkommen CETA stoppen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4299), Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses (Drs. 18/5332), geplanter Aufruf 12:25 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten 20

Der Landtag befasst sich mit einem Piraten-Antrag zum Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA, der noch nicht im Europaausschuss behandelt worden ist. Die Piraten fordern die Landesregierung auf, im Bundesrat gegen die Ratifizierung des kürzlich unterzeichneten CETA- Vertrags zu stimmen. Der Antrag stammt aus dem Sommer 2016 und war damals an den Ausschuss überwiesen worden. Im Januar forderten die Piraten – wie in dieser Tagung erneut – um sofortige Abstimmung im Plenum, allerdings vergeblich.
Spitzenvertreter Kanadas und der EU hatten am 30. Oktober mit ihren Unterschriften das sieben Jahre verhandelte und bis zuletzt umstrittene Freihandelsabkommen besiegelt. Jetzt sind noch die nationalen Parlamente gefragt. Das EU-Parlament hat Anfang Februar über CETA abgestimmt und grünes Licht für das Vertragswerk gegeben.
Nach Angaben der Bundesregierung müssen Bundestag und Bundesrat dem Abkommen letztlich zustimmen, Deutschland werde es aber womöglich erst nach der Bundestagswahl 2017 endgültig anerkennen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium kurz nach der Vertragsunterzeichnung erklärte, könnte sich der Anerkennungsprozess in Europa etwa zwei bis fünf Jahre hinziehen. In Deutschland gibt es starken Widerstand gegen CETA, auch weil das Abkommen quasi als Vorlage für das zwischen Europa und den USA in Verhandlung befindliche TTIP-Papier gilt. Insbesondere Umwelt- und Verbraucherschützer, Sozialverbände und Gewerkschaften befürchten eine Angleichung von Standards auf geringerem Niveau und kritisieren zudem mangelnde Transparenz bei den Verhandlungen.
Mitte Oktober vergangenen Jahres wies das Bundesverfassungsgericht mehrere Anträge gegen eine Zustimmung Deutschlands zu CETA ab, formulierte aber Bedingungen. Unter anderem schrieben die Richter in Karlsruhe der Bundesregierung vor, sie müsse sicherstellen, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt. Das Urteil verpflichtet die Bundesregierung, nur für eine vorläufige Anwendung derjenigen Teile des Abkommens zu stimmen, für die zweifellos die EU zuständig ist. Ausgenommen sein müssen alle Bereiche, die in die Kompetenz Deutschlands fallen. Dabei geht es etwa um das Investitionsschutzgericht und den Arbeitsschutz. Auch im Januar dieses Jahres lehnten die Karlsruher Richter mehrere neue Eilanträge von CETA-Gegnern – darunter die Linken im Bundestag und ein Aktionsbündnis mit mehr als 125.000 Unterstützern – ab. In ihrem Beschluss stellten sie fest, dass die Bundesregierung alle Auflagen aus Karlsruhe für die deutsche Zustimmung zu CETA erfüllt hat.
Mit dem Freihandelsabkommen CETA wollen die EU und Kanada ihre Wirtschaftsbeziehungen auf eine neue Basis stellen. Durch den Wegfall von Zöllen und anderen Handelshemmnissen soll es auf beiden Seiten des Atlantiks mehr Wachstum geben. So ist unter anderem vorgesehen, Zugangsbeschränkungen bei öffentlichen Aufträgen zu beseitigen und Dienstleistungsmärkte zu öffnen. Die technischen Verhandlungen über CETA liefen von 2009 bis 2014. Die Abkürzung CETA steht für „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen). 21

TOP 63 Einrichtung von Jugendberufsagenturen, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4609), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/5261), geplanter Aufruf 13:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung setzt weiterhin auf das Zusammenspiel von Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendämtern und Schulen, um Jugendlichen eine Ausbildung beziehungsweise einen Berufseinstieg ermöglichen zu können. Die Bündelung dieser Zusammenarbeit erfolgt in den Jugendberufsagenturen, die in den letzten Jahren zunehmend eingerichtet wurden. Laut einem Regierungsbericht zum Thema gibt es in Schleswig-Holstein derzeit sechs dieser Agenturen für Jugendliche: in Neumünster, Dithmarschen, Nordfriesland, Pinneberg, Schleswig-Flensburg sowie seit Anfang März in Kiel.
Die Entwicklung in Schleswig-Holstein habe seit 2015 eine bemerkenswerte Dynamik erhalten, heißt es in dem Bericht, den Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) zu Monatsbeginn öffentlich vorstellte. „Was klein begann, ist schnell zu einer Erfolgsgeschichte gewachsen“, sagte sie und unterstrich: „Wir müssen darauf achten, dass wir niemanden an dem so wichtigen Übergang von der Schule in den Beruf aus dem Blick verlieren und dass es gezielte Angebote gibt.“ Die zielgruppengerechte, rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit werde unabhängig von Status und Wohnort der Ratsuchenden konzipiert und organisiert – „auch für die neue Zielgruppe der geflüchteten jungen Menschen“, heißt es in dem Bericht. Die Projektphase in den Jahren 2015/2016 hat das Land den Angaben zufolge mit 200.000 Euro gefördert. Die erste Jugendberufsagentur Schleswig-Holsteins ist im Februar 2016 in Neumünster eröffnet worden.
Um eine Unterstützung „aus einer Hand“ anbieten zu können, arbeiten in allen Agentur-Regionen die Berufsberater der Agentur für Arbeit, die Jobcenter und die Vertreter der Kinder- und Jugendhilfe unter einem Dach. Zukünftig ist laut Ministerium die direkte Mitwirkung der allgemeinbildenden Schulen durch die Schulämter und die der berufsbildenden Schulen vorgesehen.



TOP 69 Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/5296), geplanter Aufruf 13:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Im Bereich der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) stehen Schleswig-Holstein im Jahr 2017 aus dem regulären Rahmenplan rund 38,4 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Aus dem Sonderrahmenplan Küstenschutz kann Schleswig-Holstein in diesem Jahr 5,8 Millionen Euro beanspruchen, so dass insgesamt 44,214 Millionen Euro Kassenmittel des Bundes bereitstehen. Das geht aus dem neuesten GAK-Bericht hervor, der im Plenum beraten werden soll.
Die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ist nach Artikel 91a Grundgesetz eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Die Inhalte und das Verfahren zur Umsetzung dieser Gemeinschaftsaufgabe sind gesetzlich geregelt. Unter anderem dient die 22

Gemeinschaftsaufgabe dazu, eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im Gemeinsamen Markt der EU zu ermöglichen sowie den Küstenschutz zu verbessern. Dabei sind die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung, des Umwelt- und Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Tierschutzes zu beachten.



TOP 65 Europabericht 2016 - 2017, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/5266), geplanter Aufruf 14:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In ihrem aktuellen Europabericht hebt die Landesregierung hervor, dass im vergangenen Jahr vor allem die „tiefgreifende Diskussion über die Zukunft des europäischen Prozesses“ die Europapolitik bestimmt hat. Nicht nur das britische Referendum für einen Austritt aus der EU, sondern auch der anhaltende Konflikt über eine europäische Flüchtlingspolitik und der starke Zuspruch für rechtspopulistische und europakritische Strömungen hätten zu Spannungen geführt. Für Schleswig-Holstein gelte vor diesem Hintergrund weiterhin das Ziel, „konkret über ein besser funktionierendes Europa zu diskutieren“ und sich stärker an „europäischen Willensbildungsprozessen“ zu beteiligen. Die Landesregierung habe sich daher vor allem in den Bereichen engagiert, „die für das Land den meisten Nutzen bringen“. Das seien insbesondere der Ostseeraum und die Zusammenarbeit mit Dänemark, ist in dem 100-seitigen Bericht vermerkt. Unter anderem wird die deutsch-dänische Ministererklärung genannt, mit der Schleswig-Holstein „Partner der dänischen Regierung“ geworden sei. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit konzentriere sich auf die Kooperation der Energiecluster, gemeinsame Infrastrukturplanungen und den kulturellen Austausch, heißt es aus dem Haus von Europaministerin Anke Spoorendonk (SSW).
Der Europabericht wird dem Landtag jährlich in zwei Teilen zugeleitet. Der Bericht zum Arbeitsprogramm der Kommission erscheint jeweils im Januar (er wurde bereits an den Europaausschuss weitergeleitet), der jetzt vorliegende Bericht über die europapolitischen Schwerpunkte im ersten Quartal jeden Jahres.



TOP 71 Bericht des Landesbeauftragten für politische Bildung (Drs. 18/5191), geplanter Aufruf 14:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die letzte Debatte in dieser 18. Wahlperiode widmet der Landtag der Aussprache zum Bericht zur politischen Bildung. In dem Papier ruft der Landesbeauftragte Christian Meyer-Heidemann dazu auf, die politische Bildung an den Schulen zu stärken. Sie müsse „mindestens den Stellenwert des Religionsunterrichts haben“, sagte er bei der öffentlichen Vorstellung des Berichts im Februar. Konkret fordert der Beauftrage, die politische Bildung in der Sekundarstufe I in einem Schulfach zu verankern. Die bisher praktizierte Parallelstruktur mit den Fächern Weltkunde und Wirtschaft/Politik 23

sei nicht ausreichend. Die politische Bildung brauche an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen ein verbindliches Minimum in den Kontingentstundentafeln, so Meyer-Heidemann.
Der 37-Jährige ist seit Anfang 2016 der erste direkt vom Landtag gewählte Landesbeauftragte für politische Bildung. Unterstützt von sechs Mitarbeitern berät er Landtag und die Landesregierung in Grundsatzfragen der politischen Bildung und macht überparteiliche Bildungsangebote für alle Bürger. Laut dem Beauftragten-Gesetz ist in jeder Wahlperiode ein Bericht über die Situation der politischen Bildung vorzulegen. In seinem jüngsten Bericht betont Meyer-Heidemann zudem die Notwendigkeit, die Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein, die sich mit dem Nationalsozialismus auseinandersetzen, dauerhaft und verstärkt finanziell auszustatten. Vor allem mehr junge Menschen sollten diese Orte besuchen, merkt der Landesbeauftragte für politische Bildung an.
Außerdem stellt Meyer-Heidemann Projekte und Aktivitäten zur Landtagswahl am 7. Mai vor. So wird am 4. April der Wahl-O-Mat starten, der helfen soll, die Parteiprogramme zu vergleichen. „Die Aussage, dass alle Parteien das Gleiche wollen, stimmt nicht“, sagt der Beauftragte. „Wir werden mit dem Wahl-O-Mat dazu beitragen, die Unterschiede zwischen den Parteien zu verdeutlichen.“
Insgesamt habe sich die Ansiedelung der politischen Bildung beim Landtag und die Einrichtung des Amtes eines unabhängigen Beauftragten bewährt. Meyer-Heidemann: „Das Parlament ist der Ort der politischen Kontroversen und es ist unser Anspruch und unsere Verpflichtung zugleich, diese Kontroversen angemessen in überparteilichen Bildungsangeboten deutlich werden zu lassen.“



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 24

Reihenfolge der Beratung der 51. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 22. März 2017 1 Aktuelle Stunde zur Industriepolitik 60 10:00 42 Verbot der Wahlwerbung durch die Landesregierung einhalten 30 11:00 2 Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes 30 11:30 21 + 60 Situation des Schwimmsports und der Kommunalen Sportstätten 40 12:00 19 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Besoldungs- und 0 12:40 Versorgungsanpassung - Aufruf vor der Mittagspause vorgesehen -
66 Minderheitenbericht 2017 40 15:00 45 Erster Parlamentarischer Untersuchungsausschuss 60 15:40 23 + 38 + 56 Vorlagen zur Wohnungsbaupolitik 35 16:40 + 68 Donnerstag, 23. März 2017 Vereidigung von Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts 20 09:30 22 Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen 70 09:50 Maßnahmen durch die Landesregierung 28 Sechsspuriges Ersatzbauwerk für die Rader Hochbrücke 35 11:00 25 + 26 + 35 Schutz der Traditionsschifffahrt 35 11:35 30 Gründergeist für Schleswig-Holstein 35 12:10
32 + 33 + 34 Vorlagen zur Atom- und Energiepolitik 40 15:00 4 Gesetz zur Aufhebung des Kita-Geldes 35 15:40 31 Kontrolle von Schriftwechseln in den Justizvollzugsanstalten 35 16:15 37 Schutzvorkehrungen und Mindeststandards für Praktika 35 16:50 Freitag, 24. März 2017 20 Zusammenarbeit von Land und Kommunen 40 10:00 3 + 12 + 19 Nachtrag für das Haushaltsjahr 2017 35 10:40 29 + 41 + 62 Vorlagen zur Bildungspolitik in Schleswig-Holstein 35 11:15 + 67 40 Herkunftssprachlicher Unterricht 35 11:50 58 Transatlantisches Freihandelsabkommen CETA stoppen 35 12:25 63 Einrichtung von Jugendberufsagenturen 35 13:00 69 Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 35 13:35 65 Europabericht 2016 – 2017 35 14:10 71 Bericht des Landesbeauftragten für politische Bildung 35 14:45 25

Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP Redezeit 36 Landtag und Bürgerschaft bekennen sich zur S4 und fordern Unterstützung des Bundes 51 Maßnahmen der ambulanten Schmerztherapie in der Fläche absichern 60A + 60B Pflege- und ErzieherInnenausbildung


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 18/5354):

TOP 5 Gesetz zum elektronischen Rechtsverkehr 6 Gesetz zur Änderung des Landesdisziplinargesetzes 7 Entwurf eines Petitionsgesetzes 8 Gemeinsamer Prüfdienst für die Kranken- und Pflegeversicherung 9 Gesetz zum Schutz des Nationalparks Wattenmeer vor Ölbohrungen 10 Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes 11 Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes 13 Gesetz zur Stärkung der inneren Pressefreiheit 14 Änderung des Informationszugangsgesetzes 15 Gesetz zur Modernisierung der elektronischen Verwaltung 16 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage 17 Gesetz zur Änderung der Landesverfassung (Einführung von Referenden) 18 Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes 24 Freiheit und Datenschutz für Drohnenflüge sichern 27 Zustimmung zur Veräußerung des ehemaligen Landeskulturzentrums Salzau 43 Stärkung der Freiheit und der Privatsphäre im Internet 44 Strukturelle Nachteile bei Fachhochschulen abbauen 46 Body-Cams unverzüglich einsetzen 47 Anträge zur Terrorismusbekämpfung 48 Digitale Agenda für Schleswig-Holstein 49 Technische Sicherung des Fernmeldegeheimnisses 52 Versorgung von Schwangeren und Neugeborenen 53 Einführung einer bedarfsgerechten Befeuerung von Windkraftanlagen 54 Keine Diskreditierung der Landwirte 55 Bürgerbeteiligung bei der Planung von Infrastrukturvorhaben 57 Kinderehen passen nicht zu unseren Werten 59 System der Begabtenförderung weiterentwickeln 61 Maßnahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes 64 Unterbringung von Flüchtlingen und zur Umsetzung des Flüchtlingspaktes 70 Bericht zur freiwilligen Waffenabgabe und Kontrollmaßnahmen 26

Es ist beabsichtigt, den folgenden Punkt von der Tagesordnung abzusetzen:
50 Für eine integrative Pflegeausbildung

Der Antrag zu folgendem Punkt wurde zurückgezogen:
39 Transatlantisches Freihandelsabkommen CETA stoppen