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21.03.17
14:49 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt unsere Rechtsauffassung

Presseinformation

Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 113/2017 Kiel, Dienstag, 21. März 2017
Landtag/Politische Kultur



www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt unsere Rechtsauffassung Zum Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes über Wahlwerbung durch Regierungsmitglieder erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Kubicki: Wolfgang Kubicki:
„Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zur Wahlwerbung durch Regierungsmitglieder, das die FDP-Fraktion in Auftrag gegeben hat, belegt ausgesprochen deutlich, dass unsere Rechtsauffassung durchgreifend ist. Das Gutachten zeigt, dass es sich bei den in Rede stehenden Briefen des Innenministers Stefan Studt und von Bildungsministerin Britta Ernst (beide SPD) um unzulässige Wahlwerbung handelt und damit unter anderem gegen das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit verstoßen wurde. Wenn Herr Dr. Stegner in dieser Frage von ‚Popeln‘ spricht, dann sagt das leider sehr viel über sein Rechtsstaatsverständnis aus.
Wir hätten selbst kein Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsge- richt angestrengt. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die CDU ein sol- ches Verfahren jedoch anstrebt, werden wir uns daran beteiligen.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de