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22.03.17
11:36 Uhr
SSW

Lars Harms: Der SSW steht für Fairness im Wahlkampf

Presseinformation Kiel, den 22. März 2017

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms: TOP 42 Verbot der Wahlwerbung durch die Landesregierung einhalten Drs. 18/5346

„Teile der Schreiben sind inhaltlich über das hinaus gegangen, was eigentlich
vertretbar ist.“


Die Schlussfolgerungen des Wissenschaftlichen Dienstes sind eindeutig und eigentlich
bräuchten wir hierfür nicht noch ein weiteres Urteil des Landesverfassungsgerichtes.
Aber es schadet auch nicht, wenn eine im Landtag vertretene Partei von ihrem Recht
Gebrauch macht, dieses noch einmal verfassungsrechtlich durch das zuständige Gericht
bestätigen zu lassen.
Wenn also von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, werden wir dies mit Sicherheit
nicht kritisieren, denn es geht hier in der Sache um eine durchaus schwerwiegende
Fallkonstellation. Dabei gehe ich davon aus, dass durch die beiden Minister nicht
beabsichtigt war, Wahlwerbung zu betreiben. Und ich glaube sogar, dass solche
Schreiben auch nicht unbedingt einen entsprechenden Effekt haben. Aber das kann jeder 2
selbst beurteilen. Das Verfassungsgericht wird ja nicht nur anhand der
wissenschaftlichen Analyse der Wissenschaftlichen Dienstes die Schreiben an sich
beurteilen müssen, sondern eben auch, ob eine entsprechende Absicht dahinter
gestanden hat. Meine Einschätzung hierzu haben sie ja schon gehört.



Trotzdem bleibt, dass Teile der Schreiben inhaltlich über das hinausgegangen sind, was
eigentlich vertretbar ist. So sieht es zumindest jetzt aus. Da ist das Gutachten des
Wissenschaftlichen Dienstes ziemlich eindeutig. Deshalb muss es doch nun unsere
Schlussfolgerung sein, dass wir erstens die im Gutachten zur Kenntnis gegebenen
Grundlagen eines fairen Wettbewerbs für uns anerkennen und dass wir zweitens
zusagen, dass wir uns in Zukunft genau an diese Spielregeln halten werden. Für den SSW
kann ich dies tun und wir haben uns glücklicherweise bisher hier auch nichts
vorzuwerfen.



Aus unserer Sicht sollten wir vielmehr das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes
und auch den Inhalt des zukünftigen Urteils des Landesverfassungsgerichtes zum Anlass
nehmen, gemeinsam über Spielregeln nachzudenken, die wir uns gemeinsam geben,
damit solche Schreiben oder andere Aktionen so nicht mehr stattfinden.



In einer Demokratie geht es auch um Fairness. Und diese Fairness darf auch nicht
ungewollt untergraben werden. Deshalb sind Spielregeln nötig. Und wir sollten uns
gleich nach der Wahl zusammensetzen und hierfür die Regeln aufstellen. Bis dahin sind
die Schlussfolgerungen des Wissenschaftlichen Dienstes die Richtschnur an der wir uns
orientieren müssen und werden.