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22.03.17
12:53 Uhr
FDP

Dr. Ekkehard Klug zu TOP 21 und 60 (Schwimmsport/Kommunale Sportstätten): Fehlende Schwimmausbildung bringt Menschenleben in Gefahr

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort. Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Garg Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 115/2017 Kiel, Mittwoch, 22. März 2017
Innen/Sport



www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Ekkehard Klug: Fehlende Schwimmausbildung bringt Menschenleben in Gefahr In seiner Rede zu TOP 21 und 60 (Schwimmsport/Kommunale Sportstätten) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekke- Ekke- Klug: hard Klug:
„Der Schleswig-Holsteinische Schwimmverband (SHSV) und die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) Schleswig-Holstein gehen davon aus, dass beide Verbände zusammen rund einem Drittel aller Kinder und Jugend- lichen in unserem Bundesland eine Schwimmausbildung ermöglichen.
Auch unter Einbeziehung anderer Angebote – insbesondere jener der Schu- len und der Badbetreiber – wird nach Einschätzung bei der beiden Verbände das Ziel, allen Menschen den angstfreien und sicheren Umgang im Bewe- gungsraum Wasser zu ermöglichen, deutlich verfehlt.
Deshalb heißt es auch in der Stellungnahme des SHSV,
‚dass die Bemühungen zur Ausbildung der Schwimmfähigkeit verstärkt wer- den müssen, um mehr Kindern das Schwimmenlernen zu ermöglichen.‘
Dass diese Herausforderung sich in einem Bundesland mit zwei Meeresküs- ten und zahlreichen Binnengewässern in besonderer Weise stellt, liegt auf der Hand.
Lücken in der Schwimmausbildung bringen Menschenleben in Gefahr.
Sehr verdienstvoll – das möchte ich an dieser Stelle hervorheben – sind Ak- tionen wie das Projekt ‚Schleswig-Holstein lernt schwimmen!‘, das die DLRG, der Kinderschutzbund und R.SH (durch eine im Radio gestartete Spendenkampagne) aufgelegt haben.


Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Dabei geht es um die Durchführung von Ausbildungswochen speziell für sol- che Grundschulen, die keine erreichbare Schwimmhalle in ihrer Nähe haben und so keinen regulären Schwimmunterricht anbieten können.
Indem man Kindern auf diese Weise qualifizierten Anfängerschwimmunter- richt ermöglicht, wird eine potenziell lebensrettende Fähigkeit vermittelt.
Seit 2006 sind in Schleswig-Holstein aber 21 Schwimmstätten geschlossen worden.
Von den heute landesweit bestehenden 293 Schwimmstätten weist nahezu jede zweite Sanierungsbedarfe auf (rund 47½ Prozent aller Schwimmstätten – in absoluten Zahlen: 139).
Wenn man bedenkt, dass im Zeitraum zwischen 2006 und 2015 bereits 97 Sanierungen oder Modernisierung durchgeführt worden sind, so wird deut- lich, dass es bei diesem Tempo mehr als ein Jahrzehnt dauern wird, allein den angehäuften Sanierungs-Rückstand auszugleichen.
Bei Landesmitteln in Höhe von jährlich 2 Millionen Euro, von diesem Jahr an erfreulicherweise aufgestockt auf 2,75 Millionen Euro, liegt der Löwenanteil der erforderlichen Aufwendungen bei den Betreibern. Und das sind in den allermeisten Fällen Kommunen oder kommunale Unternehmen (in privater Trägerschaft befinden sich zwölf Einrichtungen (von 293); in der Regie von Vereinen oder anderen gemeinnützigen Trägern: 27.
Eine noch weiter erhöhte Unterstützung durch das Land ist dringend erfor- derlich, um den Sanierungsstau in überschaubarer Zeit abzubauen.
Ich möchte noch kurz auf den zweiten Punkt dieser verbundenen Debatte eingehen – TOP 60.
Rund ein Drittel der 3.800 Sportstätten im Land sind laut Zahlen des Statis- tischen Landesamtes sanierungsbedürftig.
Der Sanierungsstau beträgt laut Landesregierung 55 Millionen Euro.
Die Forderung der CDU-Fraktion, die dem Land Schleswig-Holstein vom Bund über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zur Unterstützung fi- nanzschwacher Kommunen zur Verfügung gestellten rund 100 Millionen Eu- ro auch für die Sanierung kommunaler Sportstätten frei zu geben, ist mei- nes Erachtens deshalb richtig.
Die Antragsteller verweisen dazu auf ähnliche Entscheidungen in anderen Bundesländern wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Wir Freie Demokraten haben übrigens bereits in unseren Haushaltsanträgen der letzten Jahre immer wieder darauf hinge- wirkt, zwischen 15 und 20 Millionen Euro (Haushaltsantrag 2016: 15 Millio- nen Euro) für die Sanierung von Schulen und Schulsportstätten bereitzustel- len.
In dieser Legislaturperiode wären also nach den FDP-Anträgen schon über 70 Millionen Euro an Fördermitteln zusammengekommen.“ Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de