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24.03.17
13:35 Uhr
SSW

Rede zu Protokoll gegeben: Lars Harms: Es wurde wieder einmal viel Wind gemacht

Presseinformation Kiel, den 23. März 2017

Rede zu Protokoll gegeben



Lars Harms TOP 31 Kontrolle von Schriftwechseln in den Justizvollzugsanstalten Drs. 18/5316


„Bei der Überprüfung der Post von Gefangenen in einer JVA geht es
zuallererst darum die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt zu
gewährleisten.“


Tagtäglich geht jede Menge Post in den Justizvollzugsanstalten im Land ein. Dass diese
auch kontrolliert wird, dürfte an dieser Stelle niemanden überraschen. Das ist
schließlich nichts Neues. Vielmehr gilt es hier zwischen den Kontrollen zu
differenzieren. Denn es gibt in diesem Zusammenhang große Unterschiede. Die Post
wird unterschiedlich kategorisiert und dementsprechend auch angepasst kontrolliert
oder eben auch in einigen Fällen nicht kontrolliert. Dies alles basiert auf den jeweiligen
Gesetzen und Verordnungen. Diese haben eine lange Tradition und die Praxis in den 2
Justizvollzugsanstalten hat sich im Großen und Ganzen kaum verändert. Auch nicht
mit dem neuen Justizvollzugsgesetz!



Grundsätzlich sind wir uns alle hier im Hause glaube ich darüber einig, dass Kontrollen
der Post für alle Beteiligten, in und außerhalb der JVAs, Sinn machen. Es gilt schließlich
sichere Bedingungen für alle zu gewährleisten. Das bedeutet auch, dass ein- oder
ausgehende Post von Personen - auch von Landtagsabgeordneten - in Form von einer
Sichtkontrolle überprüft wird. Dabei geht es ausschließlich darum, das Versenden von
verbotenen Gegenständen zu unterbinden. Dabei sind Abgeordnete auch keine
besonderen Personen, deren Post besonders kontrolliert wird oder die aufgrund ihres
besonderen Staus bewusst nicht kontrolliert wird. Wer kann schon sagen, ob in einer
als Abgeordnetenpost gekennzeichneten Post auch wirklich Abgeordnetenpost
enthalten ist. Zumindest muss es weiterhin die Überprüfungsmöglichkeit geben, denn
Strafgefangene können, sehr kreativ sein, wenn es darum geht, etwas in die Anstalt zu
schmuggeln. Eine solche Überprüfung erfolgt grundsätzlich im Beisein des
betreffenden Gefangenen. Hierbei handelt es sich, wie bereits erläutert, um eine
Routinemaßnahme. All dies hat der Staatssekretär bereits im Innen- und
Rechtsausschuss erläutert und diese Sachlage wurde von der Ministerin zu Beginn der
heutigen Plenardebatte ebenfalls beschrieben.



Hinzu kommen die schriftlichen Ausführungen des Ministeriums durch
Pressemitteilungen oder die Beantwortung der kleinen Anfrage, die hierzu gestellt
wurde. Ich denke, es wurde hinreichend belegt, dass man an dieser Stelle keinen
rechtsfreien Raum geschaffen hat. Dabei geht es nicht nur um den Einzelfall, sondern 3
grundsätzlich darum, Recht und Ordnung, in und außerhalb der Justizvollzugsanstalten
zu gewährleisten. Dies wurde zu jeder Zeit sichergestellt. Liebe Piraten und liebe FDP,
es gibt also absolut keinen Grund zur Sorge. Ich denke, dass mit den Ausführungen der
Ministerin, die allerletzten Fragen für diejenigen, die den zuständigen Ausschuss nicht
beiwohnen konnten, aufgeklärt werden konnten. Für die weitere Lektüre empfiehlt
sich das Landesstrafvollzugsgesetz. Was bleibt, ist festzustellen: Es wurde wieder
einmal viel Wind gemacht. Durch die detaillierte Aufklärung der Ministerin, dürfte sich
dieser meines Erachtens verflogen haben.



Am Ende bleibt für uns vor allem Eines: Bei der Überprüfung der Post von Gefangenen
in einer JVA geht es zuallererst darum die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt zu
gewährleisten. Und genau das tun unsere Bediensteten in den JVAs und da stehen wir
voll und ganz hinter ihnen.