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24.03.17
14:59 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zum Bericht der Landesregierung zur Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes": Mittelanmeldung zum Rahmenplan 2017

Presseinformation

Landtagsfraktion Rede zu Protokoll gegeben. Schleswig-Holstein TOP 69 – Bericht zur Gemeinschaftsaufgabe Pressesprecherin „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher der 24105 Kiel Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Bernd Voß Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 141.17 / 24.03.2017



Das GAK-Gesetz hilft dem ländlichen Raum
Ich danke der Landesregierung für den Bericht. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für den Küstenschutz und für Investitionen in ländliche Räume ist für unser Land von großer Bedeutung. Dies verdeutlicht auch ein anderer Bericht, der vor wenigen Tagen veröffent- licht wurde. Ich spreche vom Klimareport des Deutschen Wetterdienstes und des LLUR.
Der Klimawandel ist längst Realität. Die Veränderungen, die bereits eingetreten und nach- weisbar sind, lassen ahnen, was unserem Land bevorsteht, wenn die Ziele für den Klima- schutz nicht eingehalten werden.
Dabei können wir uns schon fast sicher sein, dass die Messlatte gerissen wird. Na wenn schon, sagen vielleicht einige. Mehr warme Sommertage beleben das Geschäft beim Tou- rismus. Skigebiete haben wir hier nicht, also warum sollen uns graue Haare wachsen, wenn die Winter milder werden.
Wir sind hier in den gemäßigten Breiten in der Tat global betrachtet nicht die Hauptbe- troffenen, das ist wahr. Aber ebenso wahr ist auch, dass wir in Bezug auf Küstenschutz und Hochwassermanagement in den nächsten Jahrzehnten vor immensen Herausforderungen stehen werden.
Wir haben uns mit Strategien wie Wattenmeer 2100 strategisch früh und gut aufgestellt. In diesem Jahr werden wir rund 75 Millionen Euro für den Küstenschutz ausgeben. 44 Millio- nen kommen vom Bund, 8 Millionen von der EU und immerhin 23 Millionen investieren wir an eigenen Mitteln. Die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe werden zu fast 60 Prozent für den Küstenschutz aufgebraucht. Da sind weitere Mittel für Maßnahmen noch nicht mit einge- rechnet, die ebenfalls mit dem Klimawandel zusammenhängen: Die Wiederaufforstung
Seite 1 von 2 nach Sturmschäden und wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Verminderung des Hoch- wasserrisikos.
Dabei sind die übrigen Maßnahmen wie Kofinanzierung der Ökolandbauförderung, der In- vestition in mehr Tierschutz, Gewässerschonende Gülleausbringung, Breitbandausbau, Bil- dungsinfrastruktur, Nahversorgung, höchst sinnvoll.
Sie stärken die ländlichen Räume. Dieses Geld kommt bei den Menschen an und verbes- sert die Lebensqualität in den ländlichen Räumen. Davon könnten wir noch mehr gebrau- chen.
Mit der Änderung des GAK-Gesetzes ist es möglich, Mittel in weitere Bereiche der ländli- chen Entwicklung zu geben: Dazu gehören nicht allein Umweltmaßnahmen. Auch integrier- te ländliche Entwicklungsprojekte der Basisversorgung gehören dazu. Wir haben hier schon länger ländliche Bildungsprojekte aufgenommen. Mit dem ersten aus GAK Mitteln geförder- ten Ärztezentrum in Wacken steht auch die medizinische Versorgung im ländlichen Raum im Fokus unserer Maßnahmen.
Wir sind in Schleswig-Holstein mit dem Landesprogramm Ländlicher Raum, in dessen Rahmen auch die GAK-Mittel verwenden werden, gut aufgestellt. Wir haben für sieben Jah- re 2014 bis 2020 dafür 620 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist erheblich mehr als es bei jedem Vorläuferprogramm gewesen ist. Das ist dieser Landesregierung zu verdanken, die sich bei der Neuverteilung der EU-Gelder zu Beginn dieser Förderperiode erfolgreich dafür eingesetzt hat.
Diese Mittel können zielgerichtet für Maßnahmen verwendet werden, die für alle einen Nut- zen bringen. So, wie es sich für öffentliche Gelder auch gehört.
Daneben wird aber immer noch zu viel Geld, wenig oder gar nicht konditioniert mit der Gießkanne verteilt. Ich spreche von den Direktzahlungen im Rahmen der ersten Säule der EU-Agrarförderung.
Bisher fließen 4,5 Prozent dieser Mittel in die zweite Säule, also die ländliche Entwicklung. Die EU ermöglicht bis zu 15 Prozent. Schleswig-Holstein hat im Bundesrat einen Vorstoß gemacht, und diese 15 Prozent Umschichtung gefordert. Aber wir haben immerhin erreicht, dass es ein Votum des Bundesrates gibt für 6 Prozent. Das sind 1,5 Prozent zusätzlich. Das sind jährlich ca. 4,5 Millionen Euro mehr in S-H. Es wären 35 Millionen mehr jedes Jahr möglich gewesen. Auch wenn Bundesminister Schmidt immer noch dagegen ist. Das war schon mal ein Anfang.
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