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24.03.17
15:51 Uhr
B 90/Grüne

Anke Erdmann zum Herkunftssprachlichen Unterricht

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort. Schleswig-Holstein TOP 40 – Herkunftssprachlicher Unterricht Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Landeshaus Bündnis 90/Die Grünen, Anke Erdmann: Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 143.17 / 24.03.2017

Augen auf, aber keine Vorverurteilungen
Sehr geehrte Damen und Herren.
Zurzeit bieten 30 Konsulatslehrkräfte in Schleswig-Holstein Unterricht in der Herkunfts- sprache an. Davon sind 24 aus der Türkei, aber auch die Länder Kroatien, Tunesien, Portugal und Spanien machen von dieser Regelung Gebrauch. Damit wird eine EU- Richtlinie umgesetzt, die die Mitgliedsstaaten verpflichtet, das Erlernen der Herkunfts- sprache zu ermöglichen.
In den meisten Bundesländen findet dies über sogenannte Konsulatslehrkräfte statt, die von den Herkunftsstaaten entsandt und bezahlt werden. Von der Konstruktion ist es keine Schulveranstaltung, sondern eher mit Angeboten zu vergleichen, die nachmittags die Schulräume für ihren eignen Unterricht nutzen. Das heißt, es sind keine Angebote, die der Schulaufsicht unterliegen.
Regelungen, in denen der Unterricht im Rahmen des gebundenen Ganztags am Nach- mittag stattgefunden haben, wurden inzwischen vom Ministerium untersagt.
Grundsätzlich sagen wir Ja zu muttersprachlichen Sprachangeboten, aber Nein zu poli- tischer Einflussnahme. Wir verstehen, dass diese Angebote von türkischen Konsulats- lehrkräften nach den Entlassungswellen vieler Lehrkräfte in der Türkei, kritisch gesehen werden. Aber in einem Rechtsstaat gilt: Augen auf, aber keine Vorverurteilungen.
Nordrhein-Westfalen regelt das anders: Dort gibt es muttersprachlichen Unterricht durch reguläre Lehrkräfte. Das ist vor allem auch vor dem Hintergrund interessant, dass die aktuelle Debatte um Türkischunterricht in Deutschland in Nordrhein-Westfalen begon- nen hat. Dort hatte das türkische Konsulat – ich sage das jetzt mal diplomatisch – um Hinweise gebeten, ob im regulären Türkischunterricht Kritik an Erdogan geäußert wer- de. Also eine „Neutralitätsdebatte“ von anderer Seite.
Seite 1 von 2 Bei uns wird diese Debatte aber genau andersherum geführt, weil die Sorge besteht, die Konsulatslehrkräfte seien nicht neutral.
Mittelfristig können wir uns vorstellen, muttersprachlichen Unterricht anzubieten, wie das in Nordrhein-Westfalen geschieht und z.B. in Berlin geplant ist.
Dabei muss man aber Folgendes bedenken: Die Lehrkräfte sind an unseren Hochschu- len auszubilden, das geht nicht von jetzt auf gleich.
Auf dieser Grundlage könnten die Sprachen dann letztlich auch als Wahlpflichtfach oder Fremdsprache gewählt werden. So plant das Land Berlin, u.a. Türkisch, Arabisch und Kurdisch als Fächer anzubieten. In Nordrhein-Westfalen kann eine dieser Sprachen die erste Fremdsprache ersetzen. Bei Spanisch geht das ja z.B. schon jetzt.
In der nächsten Legislatur werden wir die Weichen für eigenen Unterricht in Mutterspra- che stellen. Wir wissen aber, dass das gerade ein Flächenland wie Schleswig-Holstein vor Herausforderungen stellt. Dafür möchten wir, dass das Ministerium schon jetzt die Vorarbeiten leistet – und die sind umfangreich. Darum stellen wir den ungewöhnlichen Antrag, von dem wir wissen, dass er der Diskontinuität unterliegt. Da es aber eine breite Willensbekundung gibt, wollen wir, dass die Vorbereitungen anlaufen, damit die nächste Regierung nicht bei null anfangen muss.
Wie die konkrete Ausgestaltung aussehen muss, das braucht noch einige Runden und Rückkopplung von Schulen, anderen Bundesländern und Eltern etc.
Bis dahin müssen rechtsstaatliche Verfahren gelten und es bedarf eines energischen Nachgehens, sollten Hinweise von Eltern auftauchen.


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