Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
27.03.17
11:28 Uhr
SPD

Katrin Fedrowitz: Lob für Jäger und Sportschützen

Kiel, 27. März 2017 Nr. 102 /2017



Katrin Fedrowitz:
Lob für Jäger und Sportschützen

Zum Bericht der Landesregierung zur freiwilligen Waffenabgabe und den Kontrollmaßnahmen von legalen Waffenbesitzern sagt die jagdpolitische Sprecherin und Sportschützin der SPD-Landtagsfraktion, Katrin Fedrowitz:
„Der Bericht macht deutlich, dass die legalen Waffenbesitzer in Schleswig-Holstein, wie Sportschützen und Jäger, sich verantwortungsvoll im Umgang mit ihren Waffen verhalten.“
Der Bericht gibt über die Erfahrungen der Waffenbehörden bei den Kontrollen von Waffenbesitzern in den letzten 5 Jahren Auskunft geben. Für die Kontrollen von Sportschützen und Jägern, die legale Waffen besitzen, sind die Waffenbehörden der Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Behörden kontrollieren und überwachen die Einhaltung der Vorschriften über die sichere Aufbewahrung nach der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung.
Seit 2009 sind alle Altbesitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und verbotener Waffen verpflichtet, unaufgefordert bei der Waffenbehörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen. Vor 2009 handelte sich noch um eine „Holschuld“ der Behörde, was dazu führte, dass die Waffenbesitzer vor 2009 erst nach Aufforderung, die Nachweise zu erbringen hatten. „Werden die Nachweise nicht erbracht, wird die Waffenbesitzkarte eingezogen und das ist richtig so“, erklärt Fedrowitz. Mit diesem Verfahren konnte auch der Prozess zur Aufnahme der Daten für die 2



Altbesitzer abgeschlossen werden. Die Ergebnisse sollen laut der Landesregierung voraussichtlich im laufenden Jahr 2017 evaluiert werden.
Katrin Fedrowitz weist ausdrücklich darauf hin, dass diejenigen, die eine Waffenbesitzkarte beantragen, um eine neue Waffe zu erwerben, von sich aus die sichere Aufbewahrung schriftlich glaubhaft machen müssen. Erst dann erhalten sie die beantragte Erlaubnis. Sollten berechtigte Zweifel an der sicheren Aufbewahrung vorliegen, werden anlassbezogene Aufbewahrungskontrollen von den Behörden durchgeführt. Dies gilt auch für die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen und Munition z.B. in Schützenvereinen.
Die Verwaltungskosten dieser Kontrollen werden den Waffenbesitzern in Rechnung gestellt. Die Waffenbehörden berichten, dass die überwiegende Mehrheit der Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern sich bei den durchgeführten Aufbewahrungskontrollen kooperativ und einsichtig verhalten. Seit 2009 sind auch Kontrollen ohne Anlass oder Verdacht möglich. Die Waffenbehörden haben landesweit rund 3.300 Aufbewahrungskontrollen „vor Ort“ durchgeführt.
„Als positives Ergebnis der Arbeit der Kontrollbehörden ist festzustellen, dass eine große Zahl von Altbesitzern, ihren Waffenbesitz aufgegeben haben. Dies betrifft sowohl Erben als auch nicht mehr aktive Sportschützen und Jäger. Die Abfrage hat sich als ein effektives Instrument erwiesen, die Zahl der Waffenbesitzer und den Waffenbestand zu reduzieren“, sagte Fedrowitz. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Waffenbehörden eine intensive Kontrolle der legalen Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer durchführen.
Katrin Fedrowitz weist in diesem Zusammenhang auf ein Problem des unerlaubten Waffenbesitzes hin. „Ich begrüße, dass auf Bundesebene ein Gesetz beschlossen werden soll, dass dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet wurde und eine erneute zeitlich befristete Strafverzichtsregelung („befristete Amnestie“) für die Dauer von einem Jahr vorsieht, für Personen, die eine unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition der zuständigen Behörde oder eine Polizeidienststelle übergibt.“
Hier würde dann auf eine Bestrafung wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die Behörde verzichtet werden. Im Gegensatz zur früheren Regelung bezieht sich diese Amnestie auch auf 3



Munition. „Vielen Menschen, die sich auf dem Weg machen, die unerlaubt besessene Waffe oder die unerlaubte besessene Munition bei der Polizei abzugeben, dürften sich nicht im Klaren darüber sein, dass schon dieser Weg zur Polizei strafbar ist.“