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05.04.17
10:17 Uhr
Landtag

Landesbeauftragter: Wahlbenachrichtigung in Leichter Sprache als Herausforderung

Nr. 82 / 5. April 2017

Landesbeauftragter: Wahlbenachrichtigung in Leichter Sprache als Herausforderung
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Ulrich Hase hat die neue Form der Wahlbenachrichtigung begrüßt. Die Leichte Sprache soll auch den Menschen das Verstehen erleichtern, die bislang von Informationen zu Wahlen ausgeschlossen waren. „Es ist Bestandteil der auch in Deutschland geltenden UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, Wahlen barrierefrei umzusetzen“, betonte der Landesbeauftragte.
Hase geht davon aus, dass die Änderungen zur Landtagswahl 2017 mit dem Ziel der Barriere- freiheit dazu führen, dass mehr Menschen informiert werden als bisher. „Ich erwarte, dass dadurch auch mehr Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen“, sagte Hase. Die aktuell versendeten Wahlbenachrichtigungen wenden anerkannte Regeln der Leichten Sprache an. Das soll über die schriftliche Vermittlung hinaus das Verständnis von Sprache erleichtern. Damit ist die Leichte Sprache eine Kommunikationshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen. Diese Beeinträchtigungen können beispielsweise in der Auffassungsgabe, Konzentrationsfähigkeit, im behinderungsbedingt eingeschränkten Spracherwerb oder im zuwanderungsbedingt begrenzten Sprachgebrauch liegen. Die Anwendung von Leichter Sprache ist über viele Jahre entwickelt worden, sie wurde wissenschaftlich begleitet und wird permanent ausgewertet und überarbeitet.
Teil der Leichten Sprache ist es, das Lesen zu erleichtern, indem Wortteile abgetrennt werden. Auch das Erfassen längerer Begriffen soll für die oben genannten Personenkreise dadurch einfacher werden und hat sich zur Teilhabeerweiterung für manche Menschen mit Beeinträchtigungen bereits bewährt. „Ich kann Irritationen über die neue Schreibweise zu Wahlbenachrichtigungen durchaus nachvollziehen“, erklärte der Landesbeauftragte. „Wesentlich ist aber, dass durch diese Schreibweise niemand ausgegrenzt, sondern der Kreis der Menschen, die Wahlbenachrichtigungen verstehen, erweitert wird.“
Der Landesbeauftragte appellierte gleichzeitig an die Medien, die sich kritisch mit der neuen Schreibweise der Wahlbenachrichtigungen befassen, sich über das Konzept der Leichten Sprache zu informieren.