11. April 2017 Gemeinsame Presseinformation von Mehr Demokratie e.V., SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW Mehr Rechte und Transparenz für BürgerInnen Bürgerbegehrensbericht Ende 2016 hat der Verein Mehr Demokratie e.V. den Bürgerbegehrensbericht für Schleswig-Holstein veröffentlicht. Der Bericht vermittelt nicht nur einen Eindruck der vielfältigen und lebendigen Landschaft der BürgerInnenbeteiligung in SchleswigHolstein. Er zeigt auch, dass die Küstenkoalition mit der Modernisierung der Regeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide von 2013 die Hürden für Beteiligung abgebaut sowie die Fairness und Anwendungsfreundlichkeit deutlich verbessert hat. In Schleswig-Holstein fanden von 1990 bis 2010 nur knapp 170 Bürgerentscheide statt. Die Hindernisse für Bürgerentscheide waren 20 Jahre nach Einführung kommunaler Bürgerbeteiligung immer noch zu hoch. 2011 hat sich daher eine Volksinitiative für Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen gegründet. Die Küstenkoalition hat das Anliegen der Volksinitiative aufgegriffen und in Zusammenarbeit mit den Vertrauenspersonen der Initiative von Mehr Demokratie e.V. einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung in den Landtag eingebracht. Das Plenum hat am 22. April 2013 das Gesetz für Bürgerbeteiligung und vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen gegen die Stimmen von CDU und FDP beschlossen. Seit die Küstenkoalition die Reform beschlossen hat, ist in den letzten fünf Jahren die Zahl der Bürgerbegehren nochmal deutlich gestiegen - von durchschnittlich 18 auf 22 Verfahren pro Jahr. Auch die Quoten der Bürgerbegehren, die an formalen Hürden scheitern, sinkt seitdem kontinuierlich. Seite 1 von 4 Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin Mehr Demokratie e.V. ,,Die Reform, auf die sich die Initiatoren der Volksinitiative mit der Küstenkoalition geeinigt haben, ist ein gutes Beispiel, für eine sinnvolle Verknüpfung von direkter und repräsentativer Demokratie. Das beidseitige aufeinander Zugehen und die Einigung auf einen Kompromiss hat die Demokratie in Schleswig-Holstein gestärkt und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger erhöht." Kai Dolgner, innen- und kommunalpolitischer Sprecher der SPDLandtagsfraktion: ,,Die gestiegene Anzahl der Bürgerbegehren zeigt, dass wir an den richtigen Stellschrauben gedreht haben. Die Zahlen zeigen aber auch, dass die konservativen Unkenrufe von der Aushöhlung der repräsentativen kommunalen Demokratie völlig ungerechtfertigt waren und sind. Selbst wenn die Zahl der Bürgerbegehren auf 50 im Jahr steigen würde, dann würde es bei ca. 1000 Gemeinden jede Gemeinde im Durchschnitt alle 20 Jahre einmal betreffen, das entspricht vier Kommunalwahlperioden. Das zeigt, dass wir mit der Reform Maß und Mitte gehalten haben." Burkhard Peters, innen- und rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: ,,Die Absenkung und die nun nach Anzahl der EinwohnerInnen gestaffelten Quoren sind ein echter Fortschritt für die kommunalen Mitbestimmungsmöglichkeiten. Dass das der richtige Weg war, um die direkte Demokratie in den Gemeinden zu verbessern, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass die CDU in ihrem Wahlprogramm beschlossen hat, diese wieder abzuschaffen." Informationszugangsgesetz Am 2. März 2017 wurde das erste Transparenz-Ranking von Mehr Demokratie e.V. herausgegeben, das in Zusammenarbeit mit der Open Knowledge Foundation (OKF) entstanden ist. Schleswig-Holstein belegte den zweiten Platz des bundesweiten Rankings. Ein großer Erfolg für die Demokratie und unsere Politik. Das Ergebnis der kürzlich veröffentlichten Untersuchung zeigt, dass in vielen Bundesländern der Zugang zu Behördeninformationen schwer oder sogar ganz unmöglich gemacht wird. Die Küstenkoalition in Schleswig-Holstein hat sich nun erfolgreich dafür eingesetzt, unsere Demokratie noch bürgernäher und transparenter zu gestalten. Mit dem in der letzten Plenarsitzung dieser Legislaturperiode beschlossenen Informationszugangsgesetz wandelt sich die Holschuld der BürgerInnen nun in eine Bringschuld der Behörden. Langfristig müssen BürgerInnen nicht mehr umständlich Auskunftsanfragen stellen, sondern finden alle wichtigen Informationen in einem Internetportal, welches dafür eigens eingerichtet wird. Online gestellt werden erst einmal alle Informationen, die den Behörden zur Verfügung stehen. Besonderer Clou: Was einmal abgefragt wurde, wird für alle veröffentlicht. Es gilt ab sofort der Grundsatz: Im Zweifel für die Transparenz, im Zweifel für Seite 2 von 4 die Veröffentlichung. Auch oberste Landesbehörden sind nicht länger von der Informationspflicht ausgenommen. Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin Mehr Demokratie e.V. ,,Mit dem Informationszugangsgesetz ist eine zu begrüßende Richtung eingeschlagen. Um den Spitzenplatz zu erklimmen, muss allerdings noch die Veröffentlichungspflicht erreicht werden." Kai Dolgner, innen- und kommunalpolitischer Sprecher der SPDLandtagsfraktion: ,,Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Wir sehen den Informationszugang vor allem als Service für die Bürgerinnen und Bürger, um sich schnell über eine einheitliche Internetplattform informieren zu können. Hierfür ist es uns wichtig, dass die abrufbaren Informationen auch wirklich zeitnah, vollständig und komfortabel zur Verfügung gestellt werden. Da der übergroße Anteil der damit verbundenen Arbeit neben der normalen Verwaltungstätigkeit erledigt werden muss, ist es richtig, den Datenbestand stufenweise und mit einem schaffbaren Zeitplan aufzubauen. Nichts kann gut gemeinte Projekte stärker desavouieren als überambitionierte Zeitpläne, deren Nichteinhaltung schon bei der Aufstellung eigentlich klar gewesen wäre." Burkhard Peters, innen- und rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: ,,Mit unserem Informationszugangsgesetz wollen wir Spitzenreiter werden und unser Land zwischen den Meeren auf Platz 1 bringen. Wir hätten uns noch mehr Transparenz gewünscht, gehen aber davon aus, dass wir über den langfristig angelegten Projektzeitraum nachjustieren werden. Besonders freue ich mich, dass die Pflicht der Behörden zur Veröffentlichung von Informationen - nach einer Vorlaufphase von zwei Jahren - nun als zwingende Vorschrift und nicht mehr als ,,Soll"-Vorschrift ausgestaltet werden wird. Für diese Änderung habe ich mich vehement eingesetzt. Außerdem erweitern wir unter anderem den Gebührenfreiheitstatbestand: Künftig werden auch einfache elektronische Auskünfte der Behörden kostenfrei zu erhalten sein." Lars Harms, Vorsitzender des SSW im Landtag: ,,Wir haben in den letzten fünf Jahren für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung gesorgt. Und wir gehen auf diesem Weg weiter, wie die umfassende Bürgerbeteiligung zu den Windflächen zeigt. Wir schaffen nicht nur mehr Bürgerbeteiligungsrechte, wir leben Bürgerbeteiligung. Daran wollen wir auch in Zukunft anknüpfen." Seite 3 von 4 Mehr Demokratie e.V. Anne Dänner Pressesprecherin Tel. 030 / 4208 - 2370 SPD-Fraktion Pressesprecher Heimo Zwischenberger Tel. 0431 / 988 - 1305 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Pressesprecherin Claudia Jacob Tel.: 0431 / 988 ­ 1503 SSW Pressesprecher Per Dittrich Tel.: 0431 / 988 - 1383 Seite 4 von 4