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25.04.17
11:19 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: In Deutschland entscheiden die Gerichte über Abschiebungen - und nicht "Der gute Mensch von Schleswig-Holstein"

Presseinformation

Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 155/2017 Kiel, Dienstag, 25. April 2017
Innen/Asylrecht



www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: In Deutschland entscheiden die Gerichte über Abschiebungen – und nicht „Der gute Mensch von Schleswig-Holstein“ Zum offenen Konflikt zwischen Bundesaußenminister Sigmar Gabriel und Ministerpräsident Torsten Albig (beide SPD) zur Frage, ob nach Afghanistan abgeschoben werden könne, erklärt der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Wolfgang K ubicki: Kubicki:
„Deutlicher als Bundesaußenminister Sigmar Gabriel kann man nicht machen, dass das Vorgehen der Landesregierung in der Frage, ob nach Afghanistan abgeschoben werden kann, falsch ist. Denn in Deutschland entscheiden Gerichte in einem rechtstaatlichen Verfahren darüber, ob eine Abschiebung auch nach Afghanistan vorgenommen werden kann – und nicht eine im Wahlkampf stehende Partei oder gar der selbsternannte gute Mensch von Schleswig-Holstein. Wer sich über das hierfür vorgesehene rechtsstaatliche Verfahren hinwegsetzt, priorisiert offensichtlich wahltaktische Erwägungen.
Angesichts der Tatsache, dass das Moratorium in drei Wochen ausläuft, muss die Landesregierung jetzt die Frage beantworten, welche Bundesländer sie bisher von ihrem Weg hat überzeugen wollen und warum dies bisher noch nicht gelungen ist. Außerdem muss Ministerpräsident Torsten Albig sagen, wann er mit der Bundesregierung in dieser Frage in Kontakt getreten ist, um in Berlin auch noch für diese Position zu werben. Die Menschen in Schleswig-Holstein haben einen Anspruch darauf, vor dem 7. Mai zu erfahren, wie erfolgreich dieser Ministerpräsident bei der Durchsetzung seiner Herzensangelegenheit ist.
Wenn wir Albigs Satz ernst nehmen ‚Wir schicken niemanden in den sicheren Tod‘, dann bedeutet das zwangsläufig, dass er dies seinem Parteifreund und Außenminister Gabriel unterstellt und gleichzeitig erklärt, deutsche Gerichte verhielten sich verfassungswidrig.“
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de