Kiel, 10. Juli 2017 Nr. 175 /2017 SPERRFRIST: 17.00 Uhr ! Thomas Rother Mehr Handlungsfähigkeit für Kommunalvertretungen Zur nächsten Landtagssitzung bringt die SPD-Landtagsfraktion eine Gesetzesänderung ein, die die Wiedereinführung einer Sperrklausel für die künftigen Stadt- und Gemeindevertretungs- und Kreistagswahlen vorsieht. In Anlehnung an die nordrhein-westfälische Lösung haben wir uns für eine 2,5 % - Hürde entschieden. Dazu erklärt der Sprecher fürs Wahlrecht der SPDLandtagsfraktion, Thomas Rother: ,,Damit soll die Zersplitterung der kommunalen Vertretungen durch Einzelmandatsträger und Kleinstfraktionen verhindert werden. Diese wurde seit der Abschaffung der 5%-Hürde bei den Wahlen 2008 und 2013 mit zunehmender Tendenz sichtbar. In vielen Kreistagen und Ratsversammlungen sitzen jetzt bis zu neun politische Gruppierungen, die untereinander nur schwer tragfähige Mehrheiten bilden können. Die Zersplitterung erschwert die Arbeit in den Vertretungen durch schwierige Mehrheitsbildungen, überlange Sitzungsdauern, sachwidrige Zweckbündnisse oder Zementierung ,,Großer Koalitionen". Zudem gehen damit auch höhere Kosten für Personal und Aufwandsentschädigungen einher. Kleinstfraktionen und Einzelmandatsträger spielen außerdem oft die Rolle des ,,Züngleins an der Waage", so dass ihnen häufig eine Bedeutung zukommt, die im krassen Gegensatz zu ihren Wahlergebnissen steht. Wir setzen auf die Unterstützung unserer Initiative durch die anderen Parteien, beispielsweise die CDU, die in ihrem Landtagswahlprogramm eine 4%-Hürde gefordert hat."