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20.07.17
11:02 Uhr
SPD

Kai Vogel zu TOP 16: Der Koalition sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LBV herzlich egal

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 20. Juli 2017



TOP 16 Keine Übertragung der Verwaltung der Bundesstraßen an den Bund (Drs-Nr. 19/66, 19/95)



Kai Vogel
Der Koalition sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LBV herzlich egal Mit der Entscheidung die Verwaltung der Bundesautobahnen an eine Bundesinfrastrukturgesellschaft zu geben, haben wir uns in der vorangegangenen Legislaturperiode sehr, sehr schwer getan. Wir haben schlussendlich für unser Bundesland diesem Übergang nur zugestimmt, weil gleichzeitig für uns drei Aspekte nicht verhandelbar waren.
Der Wechsel der Zuständigkeiten durfte erstens kein Eingangstor für eine Privatisierung der Autobahnen sein.
Zweitens durfte die Mittelverteilung beim Bund-Länder-Finanzausgleich nicht zu einer Verschlechterung der Situation Schleswig-Holsteins führen. In diesem Punkt hat unser ehemaliger Ministerpräsident Torsten Albig für unser Bundesland gut verhandelt.
Drittens und entscheidend für heute: Die Interessen der Beschäftigten stehen für uns im Mittelpunkt. Für uns heißt das: Die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim LBV müssen gewahrt sein. Hier meinen wir nicht nur die Arbeitsplätze, sondern auch den Ort, an dem sie arbeiten und keine schlechtere tarifvertragliche Bindung als bisher.
Wir haben den Übergang der Bundeswasserstraßengesellschaft von den Ländern in die Hoheit des Bundes leidvoll erfahren. Eine Hängepartie bei allen Planungsprozessen von vielen Monaten 2



und eine Hängepartie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über Monate teilweise nicht wussten, welche ursprüngliche Niederlassung bestehen bleibt und welche nicht, darf es nicht wieder geben.
Der Koalition dagegen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LBV herzlich egal. Es ist den Beschäftigten des LBV nicht zuzumuten von heute im Jahr 2017 nicht zu wissen, wie die inhaltliche Arbeit gestaltet und wo der Arbeitsplatz überhaupt sein wird.
Mit dem Antrag der Regierungskoalition legen Sie genau diese Hängepartie für die Beschäftigten fest. Bis zum 31. Dezember 2018 brauchen Sie erst zu entscheiden, wie sie verfahren. Und treffen Sie diese Entscheidung, dann haben Sie noch bis zum 1.1.2021 Zeit, diese Übergabe an den Bund zu vollziehen. Sie verordnen den Beschäftigten des LBV eine Ungewissheit des eigenen Arbeitsplatzes. In Zahlen heißt das von heute für 180 Wochen von der Regierungskoalition verordnete Ungewissheit. So geht gute Arbeit für die Beschäftigten definitiv nicht. Geschweige denn dass Sie dann neues Personal anwerben können, wie im 100-Tage- Programm proklamiert. Wer bindet sich an einen Arbeitgeber, den es morgen vielleicht nicht mehr gibt? Wer kauft sich denn eine Immobilie, wenn der Arbeitsort nicht sicher ist oder für wen und unter welchen Bedingungen man demnächst arbeiten wird? Ich gebe zu, dass ich den LBV in der vergangenen Woche kritisiert habe. Dieses war aber nie eine Schelte für die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich habe die Hausleitung kritisiert, ihrer gebotenen Informationspflicht nicht nachgekommen zu sein.
Kritik an einer Behördenleitung zu äußern, geht für mich aber nicht damit einher, auch eine Zerschlagung der Behörde zu fordern. Diese Zerschlagung plant die Koalition. Ich weiß, dass der LBV gute und qualifizierte Arbeit leisten kann und diese qualifizierte Arbeit wollen wir beim Landesbetrieb Verkehr halten.
Bei einem Gespräch, zu dem uns einzelne Bürgermeister des Barkauer Landes wegen der A21 eingeladen hatten, ist mir dieser regionale Bezug so deutlich geworden, wie nie zuvor. Alle Abgeordneten und die Mitarbeiter des LBV kannten das Problem vor Ort, das es zu lösen galt, aus eigener Erfahrung. Wie fern und aus dem Blickfeld sind die Interessen der Menschen vor Ort aber aus Berlin? Wie da Bürgernähe und Dialogkultur entstehen soll, ist mir schleierhaft.
Ein wesentlicher Mangel Ihres Antrages ist, dass mit dem Bund nicht über die Anhebung der Erstattung der Planungskosten gesprochen wurde.
Das wäre aber Grundbedingung, um Ihre Vorstellung einer Landesbehörde zu realisieren. Dieses Problem lässt sich aus dem Weg schaffen, wenn es die Landesregierung nur will. 3



Stimmen Sie unserem Antrag heute zu, dann geben Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Gewissheit eines sicheren Arbeitsplatzes und dies haben die Beschäftigten des LBV verdient.