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21.07.17
10:23 Uhr
CDU

Klaus Jensen: Bäderverordnung anpassen statt einfach zu verlängern

Sonn- und Feiertage | 21.07.2017 | Nr. 269/17
Klaus Jensen: Bäderverordnung anpassen statt einfach zu verlängern Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
der vorliegende Antrag der SPD hat zum Ziel, die „Landesverordnung über den Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Erholungs- und Tourismusorten“, also die sogenannte Bäderverordnung, über das Jahr 2018 hinaus um weitere fünf Jahre zu verlängern.
Ich möchte noch einmal an die schwierige Diskussion erinnern, die wir in 2013 auch hier im Landtag geführt haben.
Es musste eine Regelung gefunden werden, die zum einen eine hinreichende Rechtssicherheit gewährleisten sollte, d.h. die keine Klagen der Kirchen wegen unzureichender Sonn- und Feiertagsruhe nach sich ziehen durfte, zum anderen aber auch die berechtigen Interessen des Einzelhandels und der Akteure in den Tourismusgemeinden besonders an den Küsten Rechnung tragen sollte.
Insofern war das Ergebnis ein Kompromiss, der zumindest Planungssicherheit bedeutete, aber durch die Reduzierung der Saisonzeiten und vor allen Dingen der täglichen Öffnungszeiten zu spürbaren Einschränkungen für die touristischen Anbieter geführt hat.
Meine Damen und Herren,
was hat sich nun seit 2013 verändert im Spannungsfeld dieser Bäderverordnung? Ich meine, eine ganze Menge, die es zum heutigen Zeitpunkt nicht sinnvoll erscheinen lässt, die Verordnung über 2018 hinaus schon jetzt 1:1 zu verlängern – und ich will das auch begründen:
Das Verhalten der zum Glück vielen Menschen, die bei uns im Land zwischen Nord- und Ostsee Urlaub machen, verändert sich. Das Einkaufserlebnis hat als eines der Top-Urlaubsaktivitäten noch deutlich an Bedeutung zugenommen. Die Gäste erwarten neben der Erholung in einer intakten Natur eben auch die Möglichkeit entspannten Einkaufens in ihren Urlaubsorten. Dies führt zu zusätzlichen Umsätzen,


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de einer Belebung der Innenstädte und eröffnet die Chance, neue Gästegruppen zu gewinnen.
Das Einkaufsverhalten hat sich aber auch grundsätzlich in einem anderen Punkt verändert:
Der Online-Handel entwickelt sich zunehmend zu einer echten Konkurrenz für den Einzelhandel. Auch deswegen müssen wir uns gemeinsam Gedanken machen, wie auf solche Entwicklungen reagiert werden kann.
Der Koalitionsvertrag des Jamaika-Bündnisses trägt dieser Entwicklung Rechnung und regt an, dass – wie auch in unserem Antrag formuliert – gemeinsam mit den Akteuren, und das sind neben den Kirchen auch die Gewerkschaften, die Kammern, die Verbände und (ich ergänze) die Kommunen, die Frage der weiteren Flexibilisierung der Sonntagsöffnungszeiten zu erörtern. Das sollten wir tun, und das sollten wir zielstrebig und mit Behutsamkeit tun (beides schließt sich nicht aus!).
Vielleicht zum Schluss noch ein Wort zum von der IHK beauftragten Gutachten zum Gesetz über die Ladenöffnungszeiten, die ja nicht direkt mit der Bäderverordnung zu tun hat. Mittelbar steht es aber doch in gewissem Zusammenhang.
Auch diese Initiative sollte mit in die oben genannten Gespräche einbezogen werden. Es geht ja nicht in erster Linie um eine massive Ausdehnung der Sonntagsöffnungen, sondern auch um eine flexiblere Handhabung der bestehenden Regelungen und last but not least um ein Beheben rechtlicher Verunsicherung besonders in den Kommunen.
Also – es gibt eine ganze Menge zu tun. Packen wir es an!



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