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21.07.17
11:13 Uhr
SPD

Regina Poersch zu TOP 18: Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes ist mit der SPD nicht zu machen!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 21. Juli 2017


TOP 18 Konsens bei Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten – Bäderverordnung verlängern (Drs-Nr. 19/69, 19/84)



Regina Poersch
Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes ist mit der SPD nicht zu machen!

Der Tourismus in unserem Land boomt. Strände und Cafés sind voll, die Buchungslage mehr als zufriedenstellend – und der Einzelhandel an der Küste freut sich über die Umsätze durch Urlauberinnen und Urlauber. Shoppen im Urlaub: Das ist immer öfter und immer stärker DIE Freizeits- und Urlaubsbeschäftigung. Bummeln, Zeit haben, das Portemonnaie etwas lockerer in der Hand als im Alltag: Die Wirtschaft im Lande freut es, und mich als Tourismuspolitikerin auch. Für den Tourismus ist Bäderregelung einst gemacht worden. Aber sie ist eine Ausnahme und muss eine Ausnahme bleiben. Wenn die Urlaubsausnahme zum Alltag wird, dann bekommen wir mehr als nur ein Problem:
Problem 1:
Wenn der Feiertag kein Feiertag mehr ist, haben immer weniger Menschen genau dieses Urlaubs-Einkaufs-Erlebnis. Der Reiz des Besonderen geht verloren.
Problem 2:
Wenn die Ausnahme zur Regel wird, ist der Sonn- und Feiertagsschutz in Gefahr. Berechtigten Klagen würde Tür und Tor geöffnet. 2



Problem 3:
Die Chancen des kleinen Handels im Wettbewerb mit Großhandelsunternehmen werden erheblich geschwächt. Eine Abwanderung der Käuferinnen und Käufer von den Innenstädten an die Peripherie wäre die Folge. Die kleine Boutique in der Altstadt, die keine Öffnungszeiten sieben Tage die Woche leisten kann, leidet, der Discounter am Stadtrand trifft weniger auf Touristen, sondern mehr auf seine örtlichen Stammkunden.
„Nach fest kommt ab“, heißt es so schön. Was für Schrauben gilt, gilt auch für den von allen Akteuren getragenen Konsens bei den Sonntagsöffnungszeiten. Denn wer überdreht, riskiert am Ende Einschränkungen der Sonntagsöffnungen, nicht nur in unseren Tourismusorten. In anderen Bundesländern hat ein zu sorgloser Umgang mit dem Schutz der Sonn- und Feiertage zu erfolgreichen Klagen von Gewerkschaften und Kirchen geführt.
„Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
So steht es im Grundgesetz. Wir lehnen es entschieden ab, den mit Kirchen, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden gefundenen bewährten Konsens bei den Ladenöffnungszeiten aufzuweichen. Die Regierungsfraktionen wollen diesen Konsens ohne Not aufkündigen. Er wird von allen mitgetragen – außer der FDP. Sie will auf Kosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unnötig die bestehende Rechtssicherheit aufkündigen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, schadet unserem Land!
Wenn Sie rund um die Uhr einkaufen wollen – was in Schleswig-Holstein übrigens an sechs Tagen in der Woche 24 Stunden lang bereits möglich ist – dann machen Sie sich ehrlich! Gehen Sie das Grundgesetz an, streichen Sie dort den Sonn- und Feiertagsschutz – Das wäre wenigstens ehrlich. Dann brauchen Sie auch nicht mehr den Tourismus als Argument und Begründung. Eine Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes ist mit uns nicht zu machen! Das sehen auch die Gewerkschaften so. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht auf Freizeit und Feiertage. Und wenn die kleinen Geschäfte den Wettbewerb gegen die Großen verlieren, gehen am Ende Arbeitsplätze verloren. Und natürlich wittert der Einzelhandel bereits Morgenluft: Wenn nämlich eine Ausnahme-Arbeitszeit keine Ausnahme-Arbeitszeit mehr ist, dann spare ich doch gleich noch Sonn- und Feiertagszuschläge! Hören Sie auf die großen christlichen Kirchen als Bewahrer der Sonntagsruhe. Ohne Sonntage gibt’s nur noch Werktage! Und was macht die CDU? Eben noch groß an der Seite der Kirchen den Gottesbezug in der Landesverfassung gefordert, und heute wird gegen den Sonntag agiert. Scheinheilig ist das!
Der von allen (nur nicht von der FDP) getragene Konsens der Bäderverordnung von 2013 gilt für 5 Jahre. Mit der Option auf eine Verlängerung um weitere 5 Jahre. Fünf weitere Jahre Rechtsfrieden, und Sie wollen das einfach so aufkündigen! Am Ende hat niemand etwas davon: 3



Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht, die Familien nicht – und selbst der Einzelhandel muss um seine geltenden Möglichkeiten bangen.
Schlecht für den Tourismus, schlecht für die Wirtschaft, schlecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – Herr Ministerpräsident, setzen Sie dem Flexibilisierungsspuk der FDP ganz schnell ein Ende!