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21.07.17
11:22 Uhr
SPD

Regina Poersch zu TOP 14 + 15: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 21. Juli 2017


TOP 14 + 15 Das maritime kulturelle Erbe Schleswig-Holsteins erhalten (Drs-Nr. 19/59, 19/65)



Regina Poersch
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

Nur weil das Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung schiffssicherheits-rechtlicher Vorschriften für Traditionsschiffe von Bundesverkehrsminister Dobrindt auf 2018 verschoben worden ist, kann noch lange keine Entwarnung gegeben werden. Anfang 2018 – dazwischen liegt doch noch eine Bundestagswahl? Soll hier - wie in Schleswig-Holstein zur Landtagswahl erfolgreich erprobt – Unangenehmes einfach in die Zeit nach der Wahl verlegt werden? Falls sich hier jemand wundert, warum das BMVI die Verordnung jetzt erst mal bis Anfang 2018 „ausgesetzt“ hat: CDU-Staatssekretär Ferlemann hatte ja öffentlich den Mund reichlich voll genommen und einen millionenschweren Fonds des Bundes angekündigt, um die Umbaumaßnahmen an den Traditionsschiffen zu bezuschussen. Angeblich brauchte er dafür ja nur noch das OK der Haushälter. Fragen Sie mal die Haushälter des Deutschen Bundestages! Die hat nämlich in den letzten Wochen absolut kein Antrag oder Schreiben oder was auch immer zu diesem Thema erreicht! Entlarvend, finden Sie nicht auch? Ein solcher Fonds könnte zudem – sagt der Bundesfinanzminister – überhaupt erst im Haushalt 2018 dargestellt werden. Und dazu müsste es eine Förderrichtlinie geben - die es natürlich nicht einmal im Entwurf gibt! Es ist das Eingeständnis von Bundesverkehrsminister Dobrindt, dass er sich mit seiner Sicherheitsrichtlinie völlig verrannt hat. Aber „Vorsicht an der Kaikante!“ Das Traditionsschiffe- Versenken ist nur vorübergehend abgeblasen. Ich will dem Aufschub etwas Gutes abgewinnen, in zweifacher Hinsicht. 2



1. Wir haben als SPD-Landtagsfraktion in Übereinstimmung mit dem Bundesrat immer wieder gefordert, die Sicherheitsrichtlinie im Dialog auszugestalten. Die Vereine mit ihren vielen Ehrenamtlern haben das Recht, dass ihre Bedenken ernst genommen werden, und dass die Kritik an den vorgelegten Regelungen bei der Neufassung der Richtlinie auch einbezogen wird. Dabei sind nicht die Umbaumaßnahmen das größte Problem, sondern die neuen Vorschriften zur Seediensttauglichkeit der ehrenamtlichen Besatzungen, wofür im Übrigen ein Unterstützungsfonds gar keine Hilfestellung bieten würde. Im Prinzip wären die Vorgaben nämlich nur noch durch hauptamtliche Seeleute erfüllbar. Ja, die Sicherheit von Fahrgästen wie auch Besatzungen ist ein hohes Gut. Dennoch müssen Sicherheitsvorschriften immer auch in der Praxis anwendbar und zielführend sein. Jetzt wäre die Chance da, für einen Dialog!
2. Der Aufschub bietet noch eine weitere Chance. Wenn die Richtlinie zum Jahreswechsel 2018 Geltung erlangen soll, wäre es besser, wenn dann jemand das Bundesverkehrsministerium leitet, der auch ein gewisses Verständnis für norddeutsche Traditionspflege mitbringt. Letzteres gilt leider auch für den Antrag der Regierungsfraktionen.
Sie fordern allen Ernstes, „dass die Neuregelung der Sicherheitsbestimmungen für Traditionsschiffe so ausgestaltet wird, dass der Betrieb der Schiffe weiterhin möglich ist.“ Eine Hilfe sind Sie den Traditionsschiffen damit nicht! Natürlich ist der Betrieb der Traditionsschiffe auch nach der Dobrindt’schen Sicherheitsverordnung weiterhin möglich! Aber unter nahezu unerfüllbaren Vorgaben und überbordender Bürokratie! Eben nicht mehr ehrenamtlich und auch nicht unter Einbeziehung der Fahrgäste, wie es gang und gäbe und bewährte Praxis ist. Peinlich ist Ihr Antrag, wohl der kleinste gemeinsame Nenner. Der bleibt selbst hinter ihrem eigenen Koalitionsvertrag zurück. Jetzt - in Regierungsverantwortung - traut sich die CDU nicht mehr, sich mit Berlin anzulegen und sich – anders als Herr Dobrindt – klar zu unseren Traditionsschiffen zu bekennen! Da waren wir hier im Landtag gemeinsam schon einmal viel weiter! Versprochen – gebrochen, wieder einmal. Wir dagegen lehnen die Verordnung in der vorliegenden Form klar ab und fordern ihre Rücknahme. Wir fordern, eine neue Regelung im engen Dialog mit den betroffenen Vereinen und Verbänden und auch den Ländern zu finden. Wir erwarten, dass sich Ministerpräsident Günther dafür bei seinem Parteifreund Ferlemann und bei Dobrindt einsetzt.
Schließen Sie sich unserem Antrag an und bekennen Sie sich mit uns zum Erhalt des maritimen kulturellen Erbes Schleswig-Holsteins!