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21.07.17
11:34 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Chance vertan zum Erhalt der Traditionsschifffahrt

Presseinformation Kiel, den 20.07.2017

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 14 + 15 Erhalt der Traditionsschifffahrt und des maritimen kulturellen Erbes Drs. 19/59 + 19/65

„Hier hat die Koalition ihre Chance vertan konkret etwas zum Erhalt der Traditionsschifffahrt beizutragen.“

Es ist noch gar nicht so lange her, dass wir dieses Thema hier im Landtag debattiert haben.
Seinerzeit war festzustellen, dass fraktionsübergreifend Einigkeit darüber bestand, Lösungen
herbeizuführen, im Sinne der Betreiber von Traditionsschiffen. Das ist auch gut so, denn für ein
maritim geprägtes Land wie Schleswig-Holstein, gehören Traditionsschiffe einfach dazu.



Richtig ist, die Sicherheit an Bord muss gewährleistet sein und gegebenenfalls muss sie auch
angepasst und verbessert werden - darüber herrscht Einigkeit. Aber das, was man sich in Berlin
mit dem Entwurf der sogenannten „Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe“ ausgedacht hat,
geht an der Realität weit vorbei. Ein Großteil der alten Segel-, Dampf- und Motorschiffe kann 2
die neuen Anforderungen einfach nicht erfüllen. Zum Teil sind sie wirtschaftlich einfach nicht
umsetzbar, aber größtenteils sind die geforderten Umbau- und Umrüstungsmaßnahmen an
den Traditionsschiffen nicht durchführbar, aufgrund ihrer traditionellen Bauweise. Das hat zur
Konsequenz, dass die Schiffe an den Anforderungen scheitern und letztendlich nicht mehr
auslaufen dürfen. Auch die Anforderungen an die ehrenamtlichen Besatzungen gehen über das
Ziel hinaus. Demnach sollen weite Teile der Bestimmungen an die Berufsschifffahrt
angeglichen werden und die ehrenamtlichen Besatzungen müssen Qualifikationen ablegen,
ähnlich wie Berufsseeleute. Die Bestimmung lässt völlig außer Acht, unter welchen
Voraussetzungen die Traditionsschifffahrt betrieben wird oder wie die Schiffe aufgebaut und
ausgerüstet sind.



Die Stellungnahmen der Länder oder der betroffenen Verbände fanden seinerzeit kaum
Berücksichtigung bei der Erstellung der Richtlinie – was quasi das Aus für weite Teile der
Traditionsschifffahrt bedeutet. Das hat natürlich für sehr viel Unruhe gesorgt. Letztendlich ist
es dem unermüdlichen Engagement der Betreiber – aber auch dem politischen Druck – zu
verdanken, dass das Bundesverkehrsministerium eingelenkt hat, indem das in Kraft treten der
Richtlinie auf den 1. Januar 2018 verschoben wurde. Dies ist ein kleiner Erfolg, denn damit
wurde erstmal Zeit gewonnen. Zeit, die genutzt werden muss, um den Wünschen der Betreiber
Nachdruck zu verhelfen, damit entsprechend nachjustiert werden kann.
Der Wunsch, konstruktiv mit dem BMVI zusammenzuarbeiten, wurde bereits früh vom
Dachverband der deutschen Traditionsschiffe geäußert. Dieses Angebot, wurde nun auch vom
BMVI bestätigt. Mit der Einsetzung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des
Ministeriums, der Berufsgenossenschaft sowie der Traditionsschifffahrt und Museumshäfen
gibt es nun die Gelegenheit, bestehende Schwierigkeiten auszuräumen. Damit kann
gemeinsam an einem Rahmen gearbeitet werden, der den Betrieb von Traditionsschiffen auch
künftig ermöglicht. 3



Dies ist eine Chance für unsere Traditionsschiffe und es ist eine Chance für den Standort
Schleswig-Holstein. Daher ist es richtig und wichtig, dass wir als Parlament deutlich machen,
dass wir das Ansinnen der Traditionsschifffahrer auch politisch unterstützen. Daher werden
wir auch dem Antrag der SPD zustimmen. Leider müssen wir feststellen, dass der vorliegende
Antrag der Koalition ein bisschen schwach ist auf der Brust und er gegenüber ihren früheren
Anträgen der letzten Wahlperiode weit hinterher hinkt. Er wird uns in der Sache nicht weiter
bringen. Hier hat die Koalition ihre Chance vertan konkret etwas zum Erhalt der
Traditionsschifffahrt beizutragen.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html