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21.07.17
13:24 Uhr
B 90/Grüne

Marlies Fritzen zum Konzept zur Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin TOP 20 – Konzept zur Reduzierung Claudia Jacob der Nitratbelastung des Grundwassers Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin von Fraktion Bünd- 24105 Kiel nis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Marlies Fritzen: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 224.17 / 21.07.2017

Grundwasserschutz ist als vorsorgender Trinkwasserschutz lebenswichtig
In Schleswig-Holstein gewinnen wir unser gesamtes Trinkwasser aus dem Grundwas- ser. Grundwasserschutz ist als vorsorgender Trinkwasserschutz deshalb lebenswichtig!
Noch ist unser Trinkwasser einwandfrei. Bis oberflächliche Einträge aus Düngemitteln und Pestiziden in die tieferen Grundwasserschichten dringen, können Jahrzehnte ver- gehen. Messungen der Belastung insbesondere mit Nitrat geben einerseits ein regional unterschiedliches Bild anderseits zeigen sie besorgniserregende Tendenzen.
23 Grundwasserkörper weisen zu hohe Nitratwerte aus, ein Viertel der 236 Messstellen zeigen eine Nitratkonzentration über dem Schwellenwert von 50mg pro Liter. Fast die Hälfte zeigen Werte oberhalb der natürlicherweise vorkommenden Gehalte.
Noch können uns die WasserversorgerInnen mit ausreichend nitratarmem Trinkwasser bedienen. Die starken Belastungen führen aber zu immer höheren volkswirtschaftlichen Kosten.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat in einem Gutach- ten von März dieses Jahres die Kosten, die allein der Wasserwirtschaft daraus entste- hen, mit jährlich rund 137 Tausend Euro (bundesweit) beziffert, Tendenz steigend. Zu- künftig könnte das Trinkwasser in einigen Regionen um bis zu 62 Prozent teurer wer- den, so der BDEW. Zugleich werden die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie be- züglich des guten chemischen Zustandes unserer Gewässer nicht eingehalten.
Ich zitiere aus dem Nährstoffbericht von Dezember 2015, ein wissenschaftlicher Bericht, den die Landesregierung in Auftrag gegeben hatte: „Die Ergebnisse des Nährstoffbe- richts zeigen auf, dass ein erheblicher Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe die Re-
Seite 1 von 2 geln der guten fachlichen Praxis nicht einhält und somit akuter Handlungsbedarf in wei- ten Teilen der landwirtschaftlichen Praxis besteht, um die derzeitigen – vielmehr aber noch die zukünftigen – Vorgaben der Düngegesetzgebung und Umweltschutzziele überzeugend zu erfüllen.“
Damit wird auch auf ein weiteres Problem verwiesen: wir haben zu viel Phosphat in un- seren Seen, Flüssen und Bächen. Hinzu kommen Rückstände von Pestiziden und Arz- neimitteln, die teils seit Jahrzehnten bereits verboten im Grundwasser wieder auftau- chen. Dies alles belegt den Handlungsbedarf und der ist aus unserer Sicht dringend.
Wir haben in der letzten Legislaturperiode mit der Allianz für Gewässerschutz und ver- stärkter Beratung der LandwirtInnen erste Erfolge erzielt können und müssen aber noch besser werden. Seit langem ist bekannt, dass die Düngegesetzgebung auf Bundesebe- ne gegen EU-Recht verstößt. Dies wurde auch von den wissenschaftlichen Beiräten der Bundesregierung so gesehen.
In einem gemeinsamen Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen, des wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik und des wissenschaftlichen Beirates für Dün- gungsfragen von August 2013 wurden die erforderlichen Änderungen dargestellt. Unter anderem die Einführung einer Hoftorbilanz, die Verlängerung der Ausbringungssperr- fristen, die Ausweitung der Mindestlagerkapazitäten. Und auch eine verbesserte Kon- trolle und schärfere Sanktionen.
Von diesen eindeutigen wissenschaftlichen Empfehlungen bis zur Novellierung der Düngeverordnung hat es dann fast vier Jahre gedauert. Trotz des von der Europäi- schen Kommission am 28. April 2016 angekündigten und im Oktober 2016 eingeleiteten Klageverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof. Und ob die jetzt endlich gefunde- nen Regelungen wirklich weiter helfen, bezweifele nicht nur ich.
Wir tun hier im Land, was notwendig ist. Wir haben im Koalitionsvertrag beschlossen, die Einhaltung der düngerechtlichen Vorschriften wirksamer zu kontrollieren. Dafür wer- den wir auch die personellen Ressourcen aufstocken. Daneben setzen wir weiter auch auf freiwillige Maßnahmen im Rahmen der Allianz für den Gewässerschutz und Anreize durch Förderprogramme.
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