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27.07.17
11:11 Uhr
Landtag

"Behinderung von Rettungsaktionen im Mittelmeer ist ein Skandal" - Zuwanderungsbeauftragter Stefan Schmit erstattet Strafanzeige gegen Mitglieder der "Identitären Bewegung"

Nr. 157 / 27. Juli 2017



„Behinderung von Rettungsaktionen im Mittelmeer ist ein Skandal“ - Zuwanderungsbeauftragter Stefan Schmidt erstattet Strafanzeige gegen Mitglieder der „Identitären Bewegung“
Nachdem die sogenannte „Identitäre Bewegung“ angekündigt hat, mit ihrem Schiff „C-Star“ Rettungsaktionen von Nichtregierungsorganisationen im Mittelmeer be- und verhindern zu wollen, hat der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungs- fragen des Landes Schleswig-Holstein bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Anzeige erstattet. „Für die Flüchtlinge auf dem Mittelmeer vor der libyschen Küste geht es um Leben und Tod“, erklärte der Zuwanderungsbeauftragte des Landes Schleswig- Holstein und ehemalige Kapitän des Rettungsschiffes „Cap Anamur“ Stefan Schmidt.

„Es ist schon schlimm genug, dass die staatlichen Schiffe von Frontex und der italienischen Küstenwache vor Ort ihre seemännische und völkerrechtliche Pflicht zur Rettung der Men- schen aus Seenot nur unzureichend erfüllen oder erfüllen können und die deshalb dort mit Spendengeldern eingesetzten Rettungsschiffe der NGOs von den EU-Staaten nicht genü- gend unterstützt und sogar behindert und in den letzten Wochen auch noch von deutschen Politikern der kriminellen Zusammenarbeit mit lybischen Schlepperbanden bezichtigt werden. Zu allem Überfluss will jetzt auch noch die ´Identitäre Bewegung´ im Mittelmeer aktiv werden und unter dem Schlagwort ´Verteidigt Europa´ mit einem eigenen Schiff mitmischen sowie unter dem Deckmantel einer SAR-Mission die Rettung von Flüchtlingen aus Seenot durch die NGOs behindern oder am liebsten gleich verhindern“, erläuterte Schmidt weiter.

Und selbst wenn die „Identitären“ mit ihrem Schiff „C-Star“ im Einzelfall doch einmal in See- not befindliche Flüchtlinge aufnehmen würden, beabsichtigten sie nicht, diese nach Italien oder in einen anderen sicheren Anrainerstaat zu bringen. Vielmehr sei vorgesehen, sie wie- der in Libyen an Land zu setzen. Dort sei damit zu rechnen, dass die Flüchtlinge in Gefan- genenlagern schlimmster Art untergebracht werden würden – dort drohe ihnen zumindest 2

eine massiv unmenschliche Behandlung ohne Aussicht auf Schutz durch die quasi nicht mehr existierende libysche Staatsregierung.

Schmidt ist auf die Aktion der „Identitären“ durch Hilfsbitten der vor Ort tätigen NGOs auf- merksam geworden und hat auch selbst umfangreich dazu recherchiert: „Es ist fatal, dass es den ´Identitären´ trotz der wiederholten Störung ihrer Geldsammelaktion durch europaweite Kampagnen letztlich doch gelungen ist, genügend Geld zusammen zu bekommen, um ein Schiff zu beschaffen, es auszurüsten und mit einer Mannschaft zu versehen“. Dieses Schiff habe seinen Heimathafen Dschibuti inzwischen mit dem Ziel libysche Küste verlassen und warte gegenwärtig auf die Einfahrt in den Suezkanal. „Dass die ´C-Star´ so weit kommt, konnten wir zwar nicht verhindern“, sagte Schmidt, „doch ich werde alles in meiner Macht Stehende tun, um konkrete und das Leben von Flüchtlingen bedrohende Aktivitäten der ´C- Star´ vor der libyschen Küste zu unterbinden – sei es in internationalen oder in libyschen Gewässern.“

Schmidt hat den Schiffseinsatz der „Identitären“ inzwischen auch unter strafrechtlichen As- pekten prüfen lassen und daraufhin bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Hamburg Anzei- ge erstattet. Er vermutet, dass vielen Unterstützerinnen und Unterstützern der Kampagne „Verteidigt Europa“ gar nicht klar sei, dass sie schon durch die finanzielle und sogar durch die ideelle Unterstützung dieser Kampagne eine Straftat begehen könnten, so Schmidt wei- ter.

Wenn es tatsächlich zu Aktionen der „C-Star“ gegen Rettungsschiffe der NGOs im Mittel- meer kommen sollte, sei eine Strafverfolgung durch die deutschen Strafverfolgungsbehörden auch dann möglich, wenn das eingesetzte Schiff weder unter deutscher Flagge fahre noch Deutsche an Bord seien. Sollten sich die „Identitären“ tatsächlich, wie im Internet angekün- digt, den Rettungsschiffen der NGOs in den Weg stellen, wären dies so schwere Straftaten, dass sie von deutschen Strafverfolgungsbehörden überall auf der Welt verfolgt werden könn- ten. Schmidt setzt darauf, dass auch die Strafverfolgungsbehörden anderer EU-Staaten auf seine Anzeige aufmerksam werden und ihrerseits Ermittlungsverfahren nach dem Strafrecht ihrer Länder einleiten.

„Meine Hoffnung ist aber in erster Linie, dass die ´Identitären´ ihre unsinnige Aktion noch abbrechen, bevor sie damit Menschenleben konkret gefährden. Dabei baue ich auch auf die Arbeit der Staatsanwaltschaft Hamburg und der anderen europäischen Strafverfolgungsbe- hörden. Und selbstverständlich werde ich diese auf dem Laufenden halten, wenn mir gefähr- liche Aktionen der „C-Star“ oder eines anderen Schiffes der ´Identitären´ bekannt werden“, erklärte Schmidt abschließend.