Nr. 160 / 4. August 2017 Der Zuwanderungsbeauftragte des Landes und die Vertreterin des Rates für Migration kritisieren die Kriminalisierung von Seenotrettung Nachdem sich in den letzten Jahren die Situation auf dem Mittelmeer zwischen Libyen und Italien bezüglich der Rettung von Bootsmigrantinnen und -migranten verbessert hat, erfolge nach Einschätzung des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes, Stefan Schmidt, und der Professorin am Institut für Geographie der CAU und Mitglied im Rat für Migration, Prof. Dr. Silja Klepp, derzeit ein Verfall des Grundsatzes der Rettungspflicht. Der Fall des Flüchtlingshilfsschiffes ,,Cap Anamur" dürfe sich nicht wiederholen. ,,Wir fühlen uns fatal an die Zeit von 2004 erinnert: Damals wurde die Crew der ´Cap Anamur´ nach einem Notstand auf See, der durch die Weigerung der italienischen Behörden entstand, das Schiff mit mehr als 30 Geretteten einlaufen zu lassen, verhaftet. Der sich anschließende langwieri- ge Gerichtsprozess endete mit dem Freispruch der Crew, darunter der damalige Kapitän des Schiffes und heutige Zuwanderungsbeauftragte Stefan Schmidt", so Silja Klepp. Der Freispruch erfolgte aufgrund des humanitären Seerechts: Dieses sehe vor, so Schmidt, dass alle Menschen auf See ohne Ansehen ihrer Nationalität oder ihres Status gerettet werden müssen. In den Jahren nach dem Prozess um die ,,Cap Anamur" und nach einer langen Zeit des Weggu- ckens und des Sterbenlassens habe der Druck der Zivilgesellschaft die Lage auf dem Mittelmeer verbessert, analysiert Dr. Klepp. Italien realisierte in den Jahren 2013 und 2014 die erfolgreiche Rettungsmission ,,Mare Nostrum", die europäische Grenzschutzagentur Frontex wurde immer wie- der auf ihre Rettungspflicht aufmerksam gemacht und ehrenamtliche Retterinnen und Retter, wie beispielsweise ,,sea watch" oder ,,Jugend rettet" aus Berlin, operieren auf dem Mittelmeer und konnten so tausende Kinder, Frauen und Männer retten. Nachdem sich der zweifelhafte Versuch, mit undurchsichtigen libyschen Kräften zusammenzuarbeiten, als schwierig herausgestellt hat, werden erneut die zivilen Retterinnen und Retter im Mittelmeer kriminalisiert. Sie haben bei ihrer gefährlichen Arbeit nach Einschätzung von Schmidt und Klepp die volle Solidarität der Zivilgesellschaft verdient. Vor diesem Hintergrund protestieren der Flüchtlingsbeauftragte und die Wissenschaftlerin gemeinsam gegen die 2 Behinderung jeglicher Rettungsaktionen und verweisen auf zwingendes humanitäres Seerecht und hier insbesondere auf die Rettungspflicht.